Veranstaltung: | 92. Bundesversammlung 2024 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Martin Heimberg (Diözesanvorsitzender DV Essen), Thankmar Wagner (Mitglied BSG e. V.) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.03.2024, 21:27 |
A23: Einrichtung einer AG Rechtsträger
Titel:
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
Es wird sofort eine Arbeitsgruppe der Bundesversammlung (AG Rechtsträger)
eingerichtet, die zur Bundesversammlung Mai/Juni 2025 beschlussfähige Vorschläge
macht zu folgenden Themen:
- Zusammenführung des Bundesamt Sankt Georg e.V. (BSG e. V.) mit der
Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG Bundesverband)
- Einrichtung eines Finanzausschusses und Rechnungsprüfungsausschusses der
Bundesversammlung für den DPSG Bundesverband
- Prüfung der Bedeutung möglicher sinnvoller und umsetzbarer Veränderungen
für Diözesan-, Bezirks- und Stammesebenen
Die AG Rechtsträger besteht aus 10 Mitgliedern, die die Bundesversammlung frei
bestimmen kann. Die AG Rechtsträger wählt aus ihrer Mitte eine Leitung aus zwei
Personen; der Leitung darf kein Bundesvorstandsmitglied und kein*e
Mitarbeiter*in des BSG e.V. angehören. Die AG Rechtsträger zieht bei Bedarf
weitere Personen mit fachlicher Expertise zu ihren Beratungen hinzu.
Begründung der Antragsteller*innen:
- die demokratischen Strukturen des DPSG Bundesverbands erheblich gestärkt (Resilienz) und auf den Stand der heutigen Zeit gebracht,
- finanzielle Risiken beseitigt, denen wir im Moment ausgesetzt sind.
Das Nebeneinander von einem rechtsfähigen Verein (BSG e. V.) und einem nichtrechtsfähigen Verein (DPSG Bundesverband) ist historisch begründet. Es führt unter anderem dazu, dass die BV nicht direkt über die Finanzen des Verbandes entscheidet und die Transparenz der und die Kontrolle über die Finanzen gegenüber dem Bundesverband weitgehend freiwillig erfolgt. Politische Entscheidungen der Bundesversammlung müssen im BSG e.V. zusätzlich beschlossen werden, soweit es um Finanzen oder Personal geht.
In den letzten 30 Jahren hat sich die Rechtsauffassung zu sogenannten Trägervereinen (wie dem BSG e. V.) stark geändert. Es besteht unter anderem ein (steuer-)rechtliches Risiko, dass Leistungen des BSG e. V. gegenüber dem DPSG Bundesverband als umsatzsteuerpflichtige Leistungen eingestuft werden. Würde sich das Finanzamt mit dieser Einstellung durchsetzen, wären fast alle Leistungen des BSG e. V. gegenüber dem DPSG Bundesverband umsatzsteuerpflichtig. Dies würde eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung des DPSG Bundesverbandes bedeuten.
Alexander Berg:
Andere Verbände haben die Zusammenlegung von Verband und Träger schon längst erfolgreich vorgenommen. Beispiele sind der VCP Bundesverband (samt entsprechender Empfehlung an die Landesverbände), der BdP Bundesverband und mehrheitlich seine Landesverbände; der BMPPD wurde direkt als e. V. gegründet). Es gibt auch eine entsprechende Empfehlung der Bistümer bzw. des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) für die Verbände im BDKJ.
Alexander Berg:
Martin Heimberg:
vielleicht etwas spät, aber hier kommt der Link:
https://www.vcp.de/fileadmin/user_upload/medien/materialien/pdf/VCP_HR_Strukturen_gestalten.pdf
Alexander Berg:
Die Aufgaben des BSG e. V. sollen und können nicht von der Bundesversammlung oder dem Hauptausschuss zusätzlich übernommen werden. Ein Finanzausschuss kann dies jedoch erledigen. Das ist in anderen Vereinen auch üblich; der Finanzausschuss entlastet und unterstützt die Bundesversammlung, er ist ihr rechenschaftspflichtig. Die Mitglieder des Finanzausschusses können Mitglieder der Bundesversammlung sein (oder auch nicht). Die Einführung des Rechnungsprüfungsausschusses entspricht der üblichen Kontrolle in allen Vereinigungen, die Finanzmittel verwalten (beim BSG e. V. auch jetzt vorhanden).
Alexander Berg:
Martin Heimberg:
ich verstehe hier den Widerspruch nicht. Vielleicht können wir dazu auch einfach auf der Bundesversammlung diskutieren:
Indem ein Finanzausschuss gebildet wird, ist dieser strukturell ein Ausschuss der Bundesversammlung und kein separater eingetragener Verein. Der Ausschuss ist direkt von der Versammlung abhängig.
Die Unterschiede sollen auch durch die einzurichtende AG dargestellt werden, die sich intensiver damit befassen wird, als es uns im Rahmen der Bundesversammlung jetzt möglich sein wird.
Philipp Xhonneux:
Wie sieht es mit den Aufgaben aus, die derzeit dur Hauptamtliche übernommen werden, Beispielsweise die Begleitung der Stufenarbeitskreise.
Die Bundesversammlung hat derzeit kein Gremium, das über Satzungsfragen und sonstige (verbandsinterne) Rechtsfragen für die Bundesversammlung berät oder sogar verbandsintern verbindlich entscheidet. Es wäre daher auch zu prüfen, ob ein Satzungsausschuss hilfreich wäre, der der Bundesversammlung direkt in satzungsrechtlichen Fragen zur Verfügung steht. Dieser könnte helfen das gute Zusammenspiel aller Regelungen auf Bundesebene im Blick zu haben und die Bundesversammlung sachkundig zu beraten. Er würde damit die demokratischen Strukturen in unserem Verband stärken.
Alexander Berg:
Martin Heimberg:
tatsächlich ist dieser Teil im Rahmen der Beratung zur Erstellung des Antrags mit zwei weiteren Diözesanvorständen aus dem Antrag herausgenommen worden. In der Begründung ist es jedoch verblieben:
Das vorrangige Ziel der an der Beratung beteiligten Diözesanvorsitzenden aus Münster, Paderborn und Essen ist die Einrichtung einer AG.
Ob damit der Aufbau weiterer Strukturen verbunden ist, wollen wir nicht vorweg nehmen. Daher haben wir es aus dem Beschlusstext herausgenommen und in der Begründung weiterhin erwähnt gelassen.
Die Bundesversammlung als höchstes beschlussfassende Organ der DPSG hat bisher kein Gremium, das die Einhaltung und Umsetzung der von ihr getroffenen Beschlüsse überprüft und ihr Bericht darüber erstattet, das nicht auch gleichzeitig operativ für die Umsetzung der Beschlüsse zuständig ist. Der Bundesvorstand leitet mit der Bundesversammlung derzeit das Gremium, demgegenüber der Bundesvorstand rechenschaftspflichtig ist. Eine klare Trennung ist nicht nur vom Weltpfadfinderverband (WOSM) empfohlen, sondern könnte die demokratischen Strukturen des DPSG Bundesverbandes in vielerlei Hinsicht stärken. Daher ist es sinnvoll, dass sich die AG auch mit diesen Fragen auseinandersetzt.
Alexander Berg:
Desweiteren suggeriert mir dieser Absatz, dass die Bundesversammlung ihrer Aufgabe der "Entgegennahme des Arbeitsberichts der Bundesleitung und die Entlastung des
Bundesvorstands" nicht nachkommt bzw. die Bundesleitung die Versammlung diese Aufgabe nicht nachkommen lässt. Seit Jahren wird regelmäßig zurück gemeldet, dass zu viel Zeit für die Berichte verwendet wird. Irgendwie bekomme ich das nicht übereinander.
Martin Heimberg:
zum ersten Teil deiner Frage bitte ich dich einmal in meine Antwort zu deiner vorherigen Frage schauen. Das gilt hier genauso.
Zum zweiten Teil:
Als Antragssteller möchte ich nicht den von dir beschriebenen Eindruck entstehen lassen. Das war nicht mein Ziel. Wenn es so verstanden wird, dann tut es mir leid. Vermutlich kann ich hier auch für meinen Mit-Antragssteller und die unterstützenden Personen sprechen.
Ich halte es persönlich für demokratischer, dass die Versammlung nicht von ihrem Vorstand geleitet wird, sondern von einem von ihr gewählten Gremium. Diese Teilung der Macht ist auch Grundlage demokratischer Parlamente (und daher auch nicht so weit hergeholt).
Dennoch bleibt: Wir haben es bewusst nicht in den Antragstext aufgenommen, um die Ergebnisse der AG nicht vorweg zu beeinflussen.
Die Anzahl der Mitglieder der AG Rechtsträger soll es ermöglichen, fachliche und regionale Perspektiven angemessen zu berücksichtigen. Die Leitung der Arbeitsgruppe liegt außerhalb des Bundesvorstands (und der Personen, denen gegenüber der Bundesvorstand arbeitsrechtlich weisungsbefugt ist), damit es nicht zu Interessenkonflikten kommt.
Unterstützer*innen
- Alexandra Höfer (Diözesanvorsitzende DV Essen)
- Benedikt Janssen (Diözesanvorsitzender DV Paderborn)
- Dirk Schmedding (Diözesanvorsitzender DV Münster)
- Dominique Brinkmann (Diözesanvorsitzende DV Paderborn)
- Nina Pauls (Diözesanvorsitzende DV Münster)
- Valerian Laudi (Diözesanvorsitzender DV Hamburg)
- Stephanie Klüter (Mitglied BSG e. V.)
- Debora Spira (Diözesanvorsitzende DV Berlin)
- Achim Köhler (Diözesankurat DV Aachen)
- Marie Entling (Diözesanvorsitzende DV Hamburg)
Alexander Berg:
Martin Heimberg:
genau das soll die AG Rechtsträger erarbeiten und am Ende vorschlagen:
Ist es sinnvoll die Satzung so zu verändern, dass zunächst nur die Bundesebene eine Zusammenführung des Rechtsträgers mit der Bundesversammlung durchführen kann? Sollen auch alle weiteren Ebenen direkt die Möglichkeit erhalten?
Welche Vorteile hätte das? Welche Nachteile?