Veranstaltung: | 87. Bundesversammlung 2020 - Anträge |
---|---|
Antragsteller*in: | Die Delegierten der Pfadfinderstufe, Katharina Messerer (Delegierte Ökologie) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 20.08.2020, 12:31 |
A27_SÄA: Delegationszeiträume der Delegierten der Bezirkskonferenzen
Die 87. Bundesversammlung möge beschließen:
ALT
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
34. Die Bezirkskonferenzen haben folgende Aufgaben:
- die Weiterbildung der Mitglieder dieser Konferenzen in Fragen der
Pädagogik und pfadfinderischer Jugendarbeit,
- die Erarbeitung von Modellen und die Koordinierung der Arbeit der
Gruppen,
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die
Bezirksversammlung, sie gilt für ein Jahr. Gewählt werden können auf
Vorschlag der Konferenzmitglieder alle Mitglieder der Arbeitskreise, die
Mitglieder der Leitungsteams der jeweiligen Stufe und im Falle der
Roverstufe die Roverinnen und Rover aus Stämmen des Bezirks.
Die Bezirkskonferenzen haben das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Bezirksstufenleitung der jeweiligen Altersstufe.
Wenn in einem Bezirk die Ämter der Stufenleitung unbesetzt sind, dann kann
nach vorheriger Genehmigung durch den Bezirksvorstand die Bezirkskonferenz
ein Konferenzmitglied als Delegierte/Delegierten wählen, die bzw. der auf
der Diözesankonferenz stimmberechtigt ist.
Außerdem ist jeweils eine Ersatzdelegierte/ ein Ersatzdelegierter zu
wählen. Die Ausnahmegenehmigung durch den Bezirksvorstand gilt jeweils nur
für ein Jahr. Nach der Teilnahme an der Diözesankonferenz ist der
Bezirksvorstand durch die Delegierte/ den Delegierten umgehend zu
informieren. Die gewählte Delegierte/ der gewählte Delegierte hat
ebenfalls die Pflicht, bei der nächsten Bezirkskonferenz über Verlauf und
Inhalt der Diözesankonferenz zu informieren.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
wird geändert in
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
NEU
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
34. Die Bezirkskonferenzen haben folgende Aufgaben:
- die Weiterbildung der Mitglieder dieser Konferenzen in Fragen der
Pädagogik und pfadfinderischer Jugendarbeit,
- die Erarbeitung von Modellen und die Koordinierung der Arbeit der
Gruppen,
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die
Bezirksversammlung., sie gilt für ein Jahr.Die Delegation beginnt mit der
Einladung zur ersten Bezirksversammlung nach der Bezirkskonferenz und
endet mit der Einladung zur ersten Bezirksversammlung nach der folgenden
beschlussfähigen Bezirkskonferenz. Gewählt werden können auf Vorschlag der
Konferenzmitglieder alle Mitglieder der Arbeitskreise, die Mitglieder der
Leitungsteams der jeweiligen Stufe und im Falle der Roverstufe die
Roverinnen und Rover aus Stämmen des Bezirks.
Die Bezirkskonferenzen haben das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Bezirksstufenleitung der jeweiligen Altersstufe.
Wenn in einem Bezirk die Ämter der Stufenleitung unbesetzt sind, dann kann
nach vorheriger Genehmigung durch den Bezirksvorstand die Bezirkskonferenz
ein Konferenzmitglied als Delegierte/Delegierten wählen, die bzw. der auf
der Diözesankonferenz stimmberechtigt ist.
Außerdem ist jeweils eine Ersatzdelegierte/ ein Ersatzdelegierter zu
wählen. Die Ausnahmegenehmigung durch den Bezirksvorstand gilt jeweils nur
für ein Jahr. Nach der Teilnahme an der Diözesankonferenz ist der
Bezirksvorstand durch die Delegierte/ den Delegierten umgehend zu
informieren. Die gewählte Delegierte/ der gewählte Delegierte hat
ebenfalls die Pflicht, bei der nächsten Bezirkskonferenz über Verlauf und
Inhalt der Diözesankonferenz zu informieren.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
Begründung
Wir halten es für sinnvoll, die Satzungen der Ebenen der DPSG an dieser Stelle analog zu ändern, auch wenn es auf Bezirksebene die Problematik der Vertretungen der Stufen im Hauptausschuss nicht gibt.
Ein Vorteil, der auch auf Bezirksebene bestehen bleibt, ist, dass die Stufen weiterhin auf der Versammlung vertreten sein können, auch wenn die entsprechende Konferenz ausfallen oder verschoben werden musste oder nicht beschlussfähig war und die außerordentliche Konferenz nicht rechtzeitig vor der Versammlung stattfinden konnte.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
Änderungsanträge
- A27_ÄA01 (Christin Gantenbrinker (Diözesanvorsitzende DV Paderborn), Eingereicht)
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24