Veranstaltung: | 87. Bundesversammlung 2020 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Delegierte der Pfadfinderstufe, Katharina Messerer (Delegierte des Fachbereichs Ökologie) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 20.08.2020, 12:31 |
A26_SÄA: Delegationszeiträume der Delegierten der Diözesan- und Fachkonferenzen
Die 87. Bundesversammlung möge beschließen:
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Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
32. Die Diözesankonferenzen haben folgende Aufgaben:
- die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie
gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger
Menschen beeinflussen,
- die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung
von Leiterinnen und Leitern,
- die Erarbeitung von Modellunternehmungen,
- die Beratung über Diözesanunternehmungen der Altersstufen,
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die
Diözesanversammlung. Sie gilt für ein Jahr. Gewählt werden können auf
Vorschlag der Konferenzmitglieder alle Mitglieder der Arbeitskreise und
Leitungsteams der jeweiligen Stufe im Diözesanverband und seinen
Gruppierungen und im Falle der Roverstufe die Roverinnen und Rover aus
Stämmen der Diözese.
Die Diözesankonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Diözesanstufenleitung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
35. Die Fachkonferenzen haben folgende Aufgaben:
- die Auseinandersetzung mit und die Bewertung von gesellschaftlichen
Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen,
- die Beratung von Handlungsmöglichkeiten für die Altersstufen und für die
Gremien des Verbandes,
- die Wahl von zwei Delegierten mit beratender Stimme für die
Diözesanversammlung. Die Wahl gilt für ein Jahr.
Die Fachkonferenzen haben das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Diözesanfachreferentin oder des Diözesanfachreferenten.
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32. Die Diözesankonferenzen haben folgende Aufgaben:
- die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie
gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger
Menschen beeinflussen,
- die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung
von Leiterinnen und Leitern,
- die Erarbeitung von Modellunternehmungen,
- die Beratung über Diözesanunternehmungen der Altersstufen,
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die
Diözesanversammlung. Sie gilt für ein Jahr.Die Delegation beginnt mit der
Einladung zur ersten Diözesanversammlung nach der Diözesankonferenz und
endet mit der Einladung zur ersten Diözesanversammlung nach der folgenden
beschlussfähigen Diözesankonferenz. Gewählt werden können auf Vorschlag
der Konferenzmitglieder alle Mitglieder der Arbeitskreise und
Leitungsteams der jeweiligen Stufe im Diözesanverband und seinen
Gruppierungen und im Falle der Roverstufe die Roverinnen und Rover aus
Stämmen der Diözese.
Die Diözesankonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Diözesanstufenleitung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
35. Die Fachkonferenzen haben folgende Aufgaben:
- die Auseinandersetzung mit und die Bewertung von gesellschaftlichen
Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen,
- die Beratung von Handlungsmöglichkeiten für die Altersstufen und für die
Gremien des Verbandes,
- die Wahl von zwei Delegierten mit beratender Stimme für die
Diözesanversammlung. Die Wahl gilt für ein Jahr.Die Delegation beginnt mit
der Einladung zur ersten Diözesanversammlung nach der Fachkonferenz und
endet mit der Einladung zur ersten Diözesanversammlung nach der folgenden
beschlussfähigen Fachkonferenz.
Die Fachkonferenzen haben das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Diözesanfachreferentin oder des Diözesanfachreferenten.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
Begründung
Wir halten es für sinnvoll, die Satzungen der Ebenen der DPSG an dieser Stelle analog zu ändern, auch wenn es auf Diözesanebene die Problematik der Vertretungen der Stufen im Hauptausschuss nicht gibt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
Ein weiterer Vorteil der Änderungen ist, dass Stufen und Fachbereiche weiterhin auf der Versammlung vertreten sein können, auch wenn die entsprechende Konferenz ausfallen oder verschoben werden musste oder nicht beschlussfähig war und die außerordentliche Konferenz nicht rechtzeitig vor der Versammlung stattfinden konnte.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24