Veranstaltung: | 87. Bundesversammlung 2020 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand |
Status: | Sonstiger Status (vertagt) |
Eingereicht: | 20.08.2020, 19:15 |
A30_SÄA (VERTAGT): Digitales Tagen (Bezirksebene)
Die 87. Bundesversammlung möge beschließen:
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17. Organe des Bezirks sind:
1. die Bezirksversammlung
2. die Bezirksleitung
3. der Bezirksvorstand
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
NEU
17. Organe des Bezirks sind:
1. die Bezirksversammlung
2. die Bezirksleitung
3. der Bezirksvorstand
Die Organe tagen entweder physisch oder virtuell (Online-Teilnahme), wobei
eine Kombination beider Tagungsarten möglich ist. Die konkrete Tagungsart
wird in der Einladung zur jeweiligen Sitzung festgelegt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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45. Die Organe und Gremien des Bezirks sind beschlussfähig, wenn und
solange nach ordnungsgemäßer Einladung wenigstens die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bleibt die Bezirksversammlung,
eine Bezirkskonferenz oder Arbeitstagung auf Bezirksebene
beschlussunfähig, so ist sie bezüglich derselben Tagesordnungspunkte bei
der nächsten Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen
beschlussfähig. Bestimmungen über qualifizierte Mehrheiten bleiben
unberührt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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45. Die Organe und Gremien des Bezirks sind beschlussfähig, wenn und
solange nach ordnungsgemäßer Einladung wenigstens die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder (physisch oder virtuell) anwesend ist. Bleibt
die Bezirksversammlung, eine Bezirkskonferenz oder Arbeitstagung auf
Bezirksebene beschlussunfähig, so ist sie bezüglich derselben
Tagesordnungspunkte bei der nächsten Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl
der Erschienenen beschlussfähig. Bestimmungen über qualifizierte
Mehrheiten bleiben unberührt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
45a. Für die Online-Teilnahme an Versammlungen der Gremien und Organe ist
es erforderlich, dass
- die Online-Teilnahme ausschließlich innerhalb einer geschlossenen
Benutzergruppe erfolgt,
- die Einladung zur Versammlung das Verfahren zur Online-Teilnahme
beschreibt und
- die Identifikation sämtlicher in diesem Verfahren teilnehmenden
Mitglieder der Versammlung zweifelsfrei erfolgen kann.
Soweit die Identifikation der Mitglieder der Versammlung über zuvor
versandte Zugangsdaten erfolgt, sind die Versammlungsmitglieder
verpflichtet, ihre Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen und
unter strengem Verschluss zu halten.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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52. Anträge an die Bezirksversammlung sind wenigstens zwei Wochen vor dem
Termin der Versammlung zu stellen. Anträge, die nicht fristgerecht
gestellt werden, können auf die Tagesordnung der Bezirksversammlung
gesetzt werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder damit einverstanden ist. Anträge auf Änderungen der Ordnung
oder der Satzungen der Bundes-, Diözesan-, Bezirks- oder Stammesebene des
Verbandes bedürfen einer Frist von sechs Wochen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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52. Anträge an die Bezirksversammlung sind wenigstens zwei Wochen vor dem
Termin der Versammlung zu stellen. Anträge, die nicht fristgerecht
gestellt werden, können auf die Tagesordnung der Bezirksversammlung
gesetzt werden, wenn ein Drittel der (physisch oder virtuell) anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder damit einverstanden ist. Anträge auf
Änderungen der Ordnung oder der Satzungen der Bundes-, Diözesan-, Bezirks-
oder Stammesebene des Verbandes bedürfen einer Frist von sechs Wochen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24