Veranstaltung: | 87. Bundesversammlung 2020 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand |
Status: | Sonstiger Status (vertagt) |
Eingereicht: | 20.08.2020, 19:21 |
A32_SÄA (VERTAGT): Digitales Tagen (Bundesebene)
Die 87. Bundesversammlung möge beschließen:
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18. Organe des Verbands sind:
1. die Bundesversammlung
2. die Bundesleitung
3. der Bundesvorstand
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
NEU
18. Organe des Verbands sind:
1. die Bundesversammlung
2. die Bundesleitung
3. der Bundesvorstand
Die Organe tagen entweder physisch oder virtuell (Online-Teilnahme), wobei
eine Kombination beider Tagungsarten möglich ist. Die konkrete Tagungsart
wird in der Einladung zur jeweiligen Sitzung festgelegt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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46. Die Organe und Gremien der DPSG sind beschlussfähig, wenn und solange
nach ordnungsgemäßer Einladung wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten
Mitglieder anwesend ist. Bleibt die Bundesversammlung, eine
Bundeskonferenz oder Arbeitstagung auf Bundesebene beschlussunfähig, so
ist sie bezüglich derselben Tagesordnungspunkte bei der nächsten Einladung
ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bestimmungen
über qualifizierte Mehrheiten bleiben unberührt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
NEU
46. Die Organe und Gremien der DPSG sind beschlussfähig, wenn und solange
nach ordnungsgemäßer Einladung wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten
Mitglieder (physisch oder virtuell) anwesend ist. Bleibt die
Bundesversammlung, eine Bundeskonferenz oder Arbeitstagung auf Bundesebene
beschlussunfähig, so ist sie bezüglich derselben Tagesordnungspunkte bei
der nächsten Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen
beschlussfähig. Bestimmungen über qualifizierte Mehrheiten bleiben
unberührt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
46a. Für die Online-Teilnahme an Versammlungen der Gremien und Organe ist
es erforderlich, dass
- die Online-Teilnahme ausschließlich innerhalb einer geschlossenen
Benutzergruppe erfolgt,
- die Einladung zur Versammlung das Verfahren zur Online-Teilnahme
beschreibt und
- die Identifikation sämtlicher in diesem Verfahren teilnehmenden
Mitglieder der Versammlung zweifelsfrei erfolgen kann.
Soweit die Identifikation der Mitglieder der Versammlung über zuvor
versandte Zugangsdaten erfolgt, sind die Versammlungsmitglieder
verpflichtet, ihre Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen und
unter strengem Verschluss zu halten.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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54. Anträge an die Bundesversammlung sind wenigstens sechs Wochen vor dem
Termin der Versammlung zu stellen. Anträge, die nicht fristgerecht
gestellt werden, können auf die Tagesordnung der Bundesversammlung gesetzt
werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder damit
einverstanden ist. Anträge auf Änderungen der Ordnung bzw. der Satzungen
der Bundes-, Diözesan-, Bezirks- und Stammesebene des Verbandes bedürfen
einer Frist von sechs Wochen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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54. Anträge an die Bundesversammlung sind wenigstens sechs Wochen vor dem
Termin der Versammlung zu stellen. Anträge, die nicht fristgerecht
gestellt werden, können auf die Tagesordnung der Bundesversammlung gesetzt
werden, wenn ein Drittel der (physisch oder virtuell) anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder damit einverstanden ist. Anträge auf
Änderungen der Ordnung bzw. der Satzungen der Bundes-, Diözesan-, Bezirks-
und Stammesebene des Verbandes bedürfen einer Frist von sechs Wochen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24