Veranstaltung: | 87. Bundesversammlung 2020 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand |
Status: | Sonstiger Status (vertagt) |
Eingereicht: | 20.08.2020, 20:00 |
A34_WOÄA (VERTAGT): Digitales Tagen (Wahlordnung)
Die 87. Bundesversammlung möge beschließen:
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1. Vorstandswahlen
b) Vorstellung des Wahlvorgehens
Der Wahlausschuss stellt in Absprache mit dem Bundesvorstand die
Reihenfolge der Wahlen vor. Die Wahlen finden einzeln und getrennt
nacheinander im Sinne der Buchstaben c) bis i) statt. Wahlen sind geheim
durchzuführen.
Danach wird der Wahlzettel erläutert. Für jeden Wahlgang zu einem Amt, ist
ein eigener Wahlzettel zu erstellen. Eine Mustervorlage dazu befindet sich
im Anhang. Auf dem Stimmzettel sind die Namen aller Kandidierenden in
alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens aufzuführen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied der Bundesversammlung hat eine Stimme und
darf deswegen auch nur ein Feld pro Wahlzettel ankreuzen. Dementsprechend
gibt es für alle Kandidierenden je ein „Ja“‐Feld, insgesamt aber nur ein
„Nein“‐Feld und ein „Enthaltung“sfeld.
Der Wahlausschuss ist für die Auszählung der Stimmen verantwortlich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
NEU
1. Vorstandswahlen
b) Vorstellung des Wahlvorgehens
Der Wahlausschuss stellt in Absprache mit dem Bundesvorstand die
Reihenfolge der Wahlen vor. Die Wahlen finden einzeln und getrennt
nacheinander im Sinne der Buchstaben c) bis i) statt. Wahlen sind geheim
durchzuführen. Tagt die Bundesversammlung nicht ausschließlich physisch an
einem Ort, so sucht der Wahlausschuss ein geeignetes Wahlverfahren für die
jeweilige Wahl aus.
Danach wird der Wahlzettel erläutert. Für jeden Wahlgang zu einem Amt, ist
ein eigener Wahlzettel zu erstellen. Eine Mustervorlage dazu befindet sich
im Anhang. Auf dem Stimmzettel sind die Namen aller Kandidierenden in
alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens aufzuführen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied der Bundesversammlung hat eine Stimme und
darf deswegen auch nur ein Feld pro Wahlzettel ankreuzen. Dementsprechend
gibt es für alle Kandidierenden je ein „Ja“‐Feld, insgesamt aber nur ein
„Nein“‐Feld und ein „Enthaltung“sfeld.
Bei Verwendung eines digitalen Wahlverfahrens ist dieses so
bereitzustellen, dass die stimmberechtigten Mitglieder der
Bundesversammlung die gleichen Auswahlmöglichkeiten haben.
Der Wahlausschuss ist für die Auszählung der Stimmen verantwortlich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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1. Vorstandswahlen
e) Personalaussprache
Nach Abschluss aller Vorstellungen findet eine Aussprache
(„Personaldebatte“) über alle Kandidierenden auf ein Amt statt.
Zur Personalaussprache sind alle stimmberechtigten und beratenden
Mitglieder der Versammlung zugelassen. Ausgeschlossen sind Gäste der
Versammlung, alle Kandidierenden sowie die hauptberuflichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts (Ziffern 20 und 60 der
Satzung der Bundesebene).
Die Personalaussprache wird vom Wahlausschuss moderiert. Ihre Inhalte sind
vertraulich. Sie wird nicht protokolliert und wenn möglich ohne akustische
Verstärkungen abgehalten.
Die Unterbrechung einer Personalaussprache ist nicht möglich. Einzelne
Personen können diese jedoch zeitweise verlassen. Nach Abschluss der
Aussprache wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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1. Vorstandswahlen
e) Personalaussprache
Nach Abschluss aller Vorstellungen findet eine Aussprache
(„Personaldebatte“) über alle Kandidierenden auf ein Amt statt.
Zur Personalaussprache sind alle stimmberechtigten und beratenden
Mitglieder der Versammlung zugelassen. Ausgeschlossen sind Gäste der
Versammlung, alle Kandidierenden sowie die hauptberuflichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts (Ziffern 20 und 60 der
Satzung der Bundesebene).
Die Personalaussprache wird vom Wahlausschuss moderiert. Ihre Inhalte sind
vertraulich. Sie wird nicht protokolliert und wenn möglich ohne akustische
Verstärkungen abgehalten.
Tagt die Bundesversammlung nicht ausschließlich physisch an einem Ort, so
wird sichergestellt, dass ausschließlich die zugelassenen Mitglieder der
Bundesversammlung im virtuellen Versammlungsraum angemeldet sind.
Die Unterbrechung einer Personalaussprache ist nicht möglich. Einzelne
Personen können diese jedoch zeitweise verlassen. Nach Abschluss der
Aussprache wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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2. Wahlen von Ausschüssen und Rechtsträgern und Delegierten
b) Vorstellung des Wahlvorgehens
Die Wahlleitung stellt die Reihenfolge der Wahlen vor. Danach wird der
Wahlzettel erläutert. Für die Wahl zu den einzelnen Gremien ist jeweils
ein eigener Wahlzettel zu erstellen. Eine Mustervorlage dazu befindet sich
im Anhang. Auf dem Stimmzettel sind die Namen aller Kandidierenden in
alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens aufzuführen.
Wahlen sind geheim durchzuführen. Jedes stimmberechtigte Mitglied der
Bundesversammlung/‐konferenz kann so viele Kandidatinnen und Kandidaten
wählen, wie Plätze zu besetzen sind (Ziffer 49 der Satzung der
Bundesebene). Das heißt, es gibt für alle Kandidierenden jeweils nur ein
„Ja“‐Feld, insgesamt aber nur ein „Nein“‐Feld und ein „Enthaltung“sfeld.
Die Wahlleitung ist für die Auszählung der Stimmen verantwortlich.
Werden mehr Kandidatinnen und Kandidaten angekreuzt als zu vergebene
Plätze vorhanden sind, ist der ganze Stimmzettel ungültig. Die Gesamtzahl
der abgegebenen gültigen Stimmzettel bildet die Grundgesamtheit zur
Mehrheitsberechnung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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2. Wahlen von Ausschüssen und Rechtsträgern und Delegierten
Die Wahlleitung stellt die Reihenfolge der Wahlen vor. Danach wird der
Wahlzettel erläutert. Für die Wahl zu den einzelnen Gremien ist jeweils
ein eigener Wahlzettel zu erstellen. Eine Mustervorlage dazu befindet sich
im Anhang. Auf dem Stimmzettel sind die Namen aller Kandidierenden in
alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens aufzuführen.
Wahlen sind geheim durchzuführen. Tagt die Versammlung oder Konferenz
nicht ausschließlich physisch an einem Ort, so sucht die Wahlleitung ein
geeignetes Wahlverfahren für die jeweilige Wahl aus. Jedes
stimmberechtigte Mitglied der Bundesversammlung/‐konferenz kann so viele
Kandidatinnen und Kandidaten wählen, wie Plätze zu besetzen sind (Ziffer
49 der Satzung der Bundesebene). Das heißt, es gibt für alle
Kandidierenden jeweils nur ein „Ja“‐Feld, insgesamt aber nur ein
„Nein“‐Feld und ein „Enthaltung“sfeld.
Bei Verwendung eines digitalen Wahlverfahrens ist dieses so
bereitzustellen, dass die stimmberechtigten Mitglieder die gleichen
Auswahlmöglichkeiten haben.
Die Wahlleitung ist für die Auszählung der Stimmen verantwortlich.
Werden mehr Kandidatinnen und Kandidaten angekreuzt als zu vergebene
Plätze vorhanden sind, ist der ganze Stimmzettel ungültig. Die Gesamtzahl
der abgegebenen gültigen Stimmzettel bildet die Grundgesamtheit zur
Mehrheitsberechnung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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2. Wahlen von Ausschüssen und Rechtsträgern und Delegierten
e) Personalaussprache
Auf Antrag ist eine Personalaussprache durchzuführen. Über den Antrag wird
nicht abgestimmt.
Zur Personalaussprache sind alle stimmberechtigten und beratenden
Mitglieder der Versammlung zugelassen. Ausgeschlossen sind Gäste der
Versammlung/Konferenz und alle Kandidierenden. Die Personalaussprache wird
vom Wahlausschuss moderiert. Ihre Inhalte sind vertraulich. Sie wird nicht
protokolliert und wenn möglich ohne akustische Verstärkungen abgehalten.
Die Unterbrechung einer Personalaussprache ist nicht möglich. Einzelne
Personen können diese je‐ doch zeitweise verlassen. Nach Abschluss der
Aussprache wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
NEU
2. Wahlen von Ausschüssen und Rechtsträgern und Delegierten
e) Personalaussprache
Auf Antrag ist eine Personalaussprache durchzuführen. Über den Antrag wird
nicht abgestimmt.
Zur Personalaussprache sind alle stimmberechtigten und beratenden
Mitglieder der Versammlung zugelassen. Ausgeschlossen sind Gäste der
Versammlung/Konferenz und alle Kandidierenden. Die Personalaussprache wird
vom Wahlausschuss moderiert. Ihre Inhalte sind vertraulich. Sie wird nicht
protokolliert und wenn möglich ohne akustische Verstärkungen abgehalten.
Tagt die Versammlung oder Konferenz nicht ausschließlich physisch an einem
Ort, so wird sichergestellt, dass ausschließlich die zugelassenen
Mitglieder im virtuellen Versammlungsraum angemeldet sind.
Die Unterbrechung einer Personalaussprache ist nicht möglich. Einzelne
Personen können diese jedoch zeitweise verlassen. Nach Abschluss der
Aussprache wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
Begründung
Änderungsanträge
- A34_WOÄA_ÄA01 (Bundesleitung, Eingereicht)
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24