Veranstaltung: | 87. Bundesversammlung 2020 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Diözesanvorstand DV Münster |
Status: | Sonstiger Status (vertagt) |
Eingereicht: | 24.05.2020, 16:30 |
A09 (VERTAGT): Prüfauftrag: Rechtliche Beratung/Konzeptentwicklung
Die 87. Bundesversammlung möge beschließen:
Begründung
Sollte eine Ebene der DPSG für die eigene Arbeit rechtliche Beratung benötigen, um sich abzusichern oder Unterstützung zu erhalten, muss es eine einheitliche Regelung geben, wie mit solchen Fällen verfahren werden soll. Die Rechtsschutzversicherung der Ecclesia greift nur im Klagefall. Zurzeit muss die jeweilige Ebene für die entstandenen Kosten aufkommen oder sich selbst ein Netzwerk aufbauen welches in solchen Fragen greift. Oftmals haben Stämme nicht die nötigen finanziellen Mittel um professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
Wir beabsichtigen, dass durch die Erstellung eines Konzeptes den Ebenen Handlungssicherheit gegeben wird. Ein bestehendes Beratungsnetzwerk aus Sachkundigen in der DPSG könnte aufgebaut werden, welches im Hilfefall oder Notfall für die unterschiedlichen Ebenen nutzbar gemacht wird. Außerdem wird so eine einheitliche Regelung gefunden, wie in unserem Verband mit Rechtsberatung außerhalb einer Klage umgegangen wird. Des Weiteren wäre auch eine Verhandlung mit der Rechtsschutzversicherung der Ecclesia über eine Erweiterung der Rechtsberatung in diesem Zuge anzumerken und zu prüfen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 04.10.2020, 15:24
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