A01NEU2: Änderung der Geschäftsordnung § 20 "Besetzung Hauptausschuss"
Veranstaltung: | 87. Bundesversammlung 2020 - Anträge |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.10.2020, 09:53 |
Ersetzt: | A01: Änderung der Geschäftsordnung § 20 "Besetzung Hauptausschuss" |
Veranstaltung: | 87. Bundesversammlung 2020 - Anträge |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.10.2020, 09:53 |
Ersetzt: | A01: Änderung der Geschäftsordnung § 20 "Besetzung Hauptausschuss" |
VIII. Hauptausschuss
§ 20 Besetzung
Dem Hauptausschuss auf Bundesebene gehören an: je eine Vertretung für die
Regionen Nord-Ost, Süd, Mitte und West, eine Vertretung für die Stufen
sowie zwei Mitglieder der Bundesleitung. Die Vertretungen der Regionen und
Stufen sind zum Zeitpunkt der Wahl stimmberechtigte Mitglieder der
Bundesversammlung und werden von der Bundesversammlung auf zwei Jahre
gewählt. Die Mitgliedschaft im Hauptausschuss erlischt mit dem Ausscheiden
aus der Bundesversammlung als stimmberechtigtes Mitglied. Die
Bundesversammlung wählt für jede von der Bundesversammlung gewählte
Regionen- oder Stufenvertretungen eine Stellvertretung.
Das Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.
wird wie folgt geändert:
VIII. Hauptausschuss
§ 20 Besetzung
Dem Hauptausschuss auf Bundesebene gehören an: je eine Vertretung für die
Regionen Nord-Ost, Süd, Mitte und West, eine Vertretung für die Stufen
sowie zwei Mitglieder der Bundesleitung. Die Vertretungen der Regionen und
Stufen sind zum Zeitpunkt der Wahl stimmberechtigte Mitglieder der
Bundesversammlung und werden von der Bundesversammlung auf zwei Jahre
gewählt. Die Mitgliedschaft im Hauptausschuss erlischt mit dem Ausscheiden
aus der Bundesversammlung als stimmberechtigtes Mitglied. Ist eine
Vertretung der Stufen im Hauptausschusses nicht mehr stimmberechtigtes
Mitglied der Bundesversammlung, erlischt die Mitgliedschaft im
Hauptausschuss mit Ende der folgenden Bundesversammlung. Die
Bundesversammlung wählt für jede von der Bundesversammlung gewählte
Regionen- oder Stufenvertretungen eine Stellvertretung.
Das Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.
Laut der aktuell gültigen Geschäftsordnung der Bundesversammlung endet die Mitgliedschaft unserer Stufenvertreter*innen mit der jeweiligen Bundesstufenkonferenz, wenn sie nicht erneut für die Bundesversammlung delegiert werden. Da die Bundesversammlung üblicherweise im Mai oder Juni stattfindet und die Bundesstufenkonferenzen Ende September stattfinden, sind die Stufen in Folge dessen für mindestens acht Monate nicht vertreten. In diesem Zeitraum gibt es keine Möglichkeit, eine Nachbesetzung zu wählen. Daher sollte die Mitgliedschaft im Hauptausschuss erst mit der folgenden Bundesversammlung enden, um eine Vertretung der Stufen sicherzustellen.
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