4.2.4. Satzungsfragen
Bericht
Die Arbeitsgruppe Satzungsfragen ist eine AG des Bundesvorstands und berät
diesen in allen die Satzung betreffenden Fragen. Die AG besteht derzeit aus fünf
ehrenamtlichen Mitgliedern mit professionellem Hintergrund bzw. mit langjähriger
Vorstandserfahrung in der DPSG. Sie unterstützt insbesondere mit
Auslegungsfragen, erstellt im Auftrag des Vorstands jedoch auch Unterstützungs-
angebote für Mitglieder des Verbands und steht seit 2017 auch unmittelbar für
Anfragen aus dem Verband zur Verfügung.
Rückblick
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- Mitglieder der AG Satzungsfragen sind Arnd Auer, Björn Krause, Daniel Götz
und Jörg Uthmann. Vom Bundesamt wird die AG von Sebastian Becker (Referent
der Bundesleitung) und Joschka Hench (Bundesvorsitzender) begleitet. Carla
Meinung beendete nach der 86. BV 2020 auf eigenen Wunsch ihre Mitarbeit in
der AG, weshalb wir seit Anfang 2021 per Ausschreibung neue Mitglieder
suchen.
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- Im Berichtszeitraum tagte die AG insgesamt neun Mal in einer
Videokonferenz. Drei dieser Sitzungen waren anderthalbtägige
Klausurtagungen.
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- Im Rahmen der 86. BV 2020 wurde in folgender Reihenfolge zurückgemeldet,
welche Schwerpunkte die AG im folgenden Berichtsjahr setzen sollte:- (1) Die Aufnahme der Präventionsordnung der Deutschen
Bischofskonferenz (DBK) in die Satzungen der DPSG. - (2) Die Erstellung und Überarbeitung bestehender Handreichungen zu
den Themen Gemeinnützigkeit, Steuerrecht und Gründung von
Rechtsträgern. - (3) Die Überarbeitung, Erweiterung und Anpassung der Kommentierung
der Satzung(en).
- (1) Die Aufnahme der Präventionsordnung der Deutschen
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- Wie von der Bundesversammlung gewünscht, war ein Schwerpunkt der AG die
Aufnahme der Präventionsordnung der DBK in unsere Satzungen. Erste
Entwürfe für den BSG e. V. wurden entwickelt. In Gesprächen mit der DBK
(über Matthias Feldmann) und dem BSG e. V. stellte sich klar heraus, dass
die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen der DPSG arbeitsrechtlich der
Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) unterstehen und es
sinnvoll erscheint (Stand: März 2021), die Präventionsordnung in der KAVO
zu verorten.
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- Wie geplant befasste sich die AG weiter mit der Erstellung und
Überarbeitung bestehender Handreichungen zu den Themen Gemeinnützigkeit,
Steuerrecht und Gründung von Rechts-trägern (Beschluss A24 der 86. BV
2020). Hierzu wurden die bestehenden Materialien von der AG gesichtet und
zusammengetragen. Eine externe Ausschreibung zur Erstellung der
Handreichung wurde von der AG erarbeitet und veröffentlicht, diese läuft
zum Zeitpunkt des Berichts noch. Aktuell liegen uns zwei Angebote vor, die
das gesetzte Budget deutlich überschreiten. Weitere Details hierzu sind
dem Kapitel 4.10.12 zu entnehmen.
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- Die Überarbeitung, Erweiterung und Anpassung der Kommentierung der alten
Satzung bzw. der neuen Satzungen musste im Berichtsjahr leider
zurückgestellt werden, da andere Themen von höherer Priorität waren und
mehr Dringlichkeit forderten.
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- Auch 2020/2021 war die Arbeit der AG durch die neuen Satzungen geprägt. So
stellte sich heraus, dass es einzelne Übertragungsfehler in Ziffern gibt
und dass es angesichts der anhaltenden Pandemie sinnvoll erscheint, das
digitale Tagungsformat für Versammlungen und Konferenzen der DPSG explizit
in die Satzungen, Geschäftsordnung und Wahlordnung aufzunehmen.
Entsprechende Anträge liegen der Versammlung zur Beratung vor.
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- Vor und nach der 86. BV 2020 wurden dem Bundesministerium der Finanzen
(BMF) unsere neuen Satzungen (als Entwürfe und Beschluss) vorgelegt. Im
Februar 2021 erhielten wir hierzu nun Rückmeldung, die eine weitere
Überarbeitung fordert (Näheres hierzu im Ausblick).
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- Einen Mehraufwand hatte die AG im Berichtsjahr vor allem durch den
Beschluss A06 der 87. BV 2020 zur Anpassung der Formulierungen in den
Veröffentlichungen der DPSG Bundesebene. Die Juristen der AG empfehlen die
Änderung der geschlechterbezogenen For-mulierungen als Satzungs- und
Ordnungsänderungen zu behandeln. Folglich sind hierfür weitere Satzungs-
und Ordnungsbeschlüsse der Bundesversammlung nötig. Entsprechende Anträge
liegen der Versammlung zur Beratung vor.
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- Die weiterhin angespannte Corona-Situation beschäftigte auch die AG
maßgeblich. So wurde im April 2020 eine FAQ für Versammlungen und
Konferenzen bezugnehmend auf die Corona-Situation veröffentlicht, um für
selbige mehr Entscheidungs-, Handlungs- und Satzungs-sicherheit geben zu
können. Derzeit arbeitet die AG intensiv an einer Aktualisierung der FAQ.
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- Weiterhin beschäftigen die AG in unregelmäßigen Abständen
kirchenrechtliche Anfragen aus einem Diözesanverband, welchem im letzten
Berichtsjahr Einschätzungen und Empfehlungen zu einer
Selbstverpflichtungserklärung mit dem dortigen Bistum gegeben wurden.
Ergebnisse und Rückmeldungen stehen bis heute aus.
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- Darüber hinaus stand die AG auch in diesem Berichtsjahr wieder für
zahlreiche Fragen aus verschiedenen Ebenen unseres Verbandes, die sich vor
allem auf die neuen Satzungen und die Corona-Situation bezogen, zur
Verfügung und hat entsprechend per Mail und Telefon beraten.
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Bewertung
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Wir freuen uns, dass wir nach wie vor auf ein engagiertes Team von Expert*innen
zurückgreifen können. Die Zusammenarbeit schätzen wir aufgrund ihres
professionellen, vertrauensvollen und sehr engagierten Charakters. Besonders die
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Mitglieder ist in Anbetracht der
Corona-Situation hervorzuheben: trotz selbst auslastend beruflich mit der
Pandemie inhaltlich konfrontiert zu sein, schmälert dies nicht die Bereitschaft,
den Verband auch aus satzungs-technischer Sicht gut durch die Pandemie zu
begleiten. Bedanken möchten wir uns besonders bei Carla für ihre langjährige
juristische Unterstützung in der AG und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute!
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Nichtsdestotrotz sehen wir weitere Entwicklungspotentiale in der AG: So ist sie
beispielsweise inzwischen ausschließlich männlich besetzt. Zudem fehlt uns nach
wie vor kirchen- und vereins-rechtliche Expertise, weshalb wir für die
Mitgliedschaft in der AG erneut explizit für Genanntes ausgeschrieben haben, um
auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein.
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Die Rückmeldung der 87. BV 2020, für die Handreichungen zu den Themen
Gemeinnützigkeit, Steuerrecht und Gründung von Rechtsträgern externe Expertise
einzuholen und ein Online-Wiki erstellen zu lassen, entlastet die Arbeit der AG.
Allerdings bleibt zum Berichtszeitpunkt unklar, wie es hier weiter gehen kann.
Erste eingetroffene Angebote sind ernüchternd und überschreiten sehr deutlich
das gesetzte Budget um das Vier- bis Sechzehnfache. Es macht uns aber auch
deutlich, wie aufwendig und anspruchsvoll eine solche Handreichung ist, die die
Bundesversammlung von der Bundesebene erwartet und stellt uns vor die Frage, wie
dies ehrenamtlich zu stemmen sein soll.
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Die Rückmeldung des BMF, die weitere Änderungen (u. a. die Konkretisierung des
gemeinnützigen Zwecks des Verbands) in den Satzungen fordert, damit Stämme auch
in Zukunft Gemeinnützigkeit beantragen können, ist für uns frustrierend und
lässt weitere intensive Arbeit und Beschlüsse mit den Satzungen erahnen.
Immerhin konnte uns das BMF aber bestätigen, dass ein Beschluss bis zur
Bundesversammlung 2022 ausreichend ist, was uns Zeit verschaffen sollte.
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Weiter zeigt uns der Rückblick sehr deutlich, wie vielfältig und umfangreich die
an die AG Satzungs-fragen gestellten Aufgaben sind. Vieles konnte zu unserer
Zufriedenheit weiter bearbeitet oder abgeschlossen werden. Nicht alle Aufgaben
konnten zur vollen Zufriedenheit bearbeitet werden, wie bspw. die Kommentierung
der Satzungen oder die Einschätzung zur Anpassung der geschlechter-bezogenen
Formulierungen in den Satzungen und der Ordnung, die es hätte früher geben
müssen. Schließlich sind wir vor allem aber zufrieden mit dem vergangenen Jahr
und freuen uns sehr, dass unser Angebot zur Unterstützung bei Satzungsfragen
immer regelmäßiger und intensiver von Mitgliedern des Verbands wahrgenommen
wird.
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Ausblick
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- Eine Aufnahme der Präventionsordnung der DBK in die Satzungen steht
weiterhin bis zum 30.06.2021 aus. Hier warten wir noch auf eine Klärung
des Sachverhalts durch die DBK, erwarten aber, dass es keine Aufnahme mehr
in unseren Satzungen erfordern wird.
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- Die Handreichung zum Thema Gemeinnützigkeit, Steuerrecht und Gründung von
Rechts-trägern wird voraussichtlich nicht bis zur Bundesversammlung 2021
fertig sein können. Es ist mit weiteren Angeboten zu rechnen, die das
Budget überschreiten. Spätestens auf der Bundesversammlung wird zu klären
sein, wie damit weiter umgegangen werden soll.
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- Nach wie vor muss eine kommentierte Fassung der Satzungen anhand der alten
Kommen-tierung erarbeitet und zugänglich gemacht werden.
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- Die Beschlüsse der 86. und 87. sowie voraussichtlichen Anträge zur 88.
Bundesversammlung setzen weiter ihre Schatten voraus. So wird auch im
folgenden Berichtsjahr die Anpassung und Überarbeitung unserer Satzungen
ein Schwerpunkt bleiben.
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- Bis zur Bundesversammlung hoffen wir, die FAQ für Versammlungen und
Konferenzen bezugnehmend auf die Corona-Situation fertig aktualisiert und
veröffentlicht zu haben.
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- Die AG wird darüber hinaus weiterhin nicht nur dem Bundesvorstand, sondern
auch dem Verband für (Auslegungs-)Fragen zur Satzung zur Verfügung stehen.
Nach Bedarf werden auch weitere Projekte des Bundesverbands mit der
„Satzungsperspektive“ begleitet.
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- Die weiterhin gute und zufriedenstellende Bearbeitung der an die AG
Satzungsfragen gestellten Aufgaben wird dann auch möglich bleiben, wenn
wir unser Team nachhaltig verstärken können. So hoffen wir, schon zur
Bundesversammlung neue Mitglieder der AG mit bestenfalls Expertise im
Kirchen- und/oder Vereinsrecht vorstellen zu können.
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