Veranstaltung: | 90. Bundesversammlung 2023 - Anträge |
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Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 79, Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
Beschluss durch: | Bundesversammlung |
Beschlossen am: | 20.05.2023 |
Basierend auf: | A08_SÄ: Anerkennung von Stämmen: Regelung bei Diözesanverbänden ohne Bezirke (Stammesebene) |
Anerkennung von Stämmen: Regelung bei Diözesanverbänden ohne Bezirke (Stammesebene) (A08_SÄ)
Titel:
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
Satzung der Stammesebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
35. Stämme werden vom Bezirksvorstand anerkannt. Der Bezirksvorstand soll einen
Stamm anerkennen, wenn mindestens zwei arbeitsfähige Stufen, davon eine in der
Pfadfinder- oder Roverstufe, vorhanden sind und eine ausreichende Zahl
Erwachsener zur Übernahme der Aufgaben im Stamm vorhanden ist. Über die
Arbeitsfähigkeit der Stufen trifft die Ordnung des Verbandes Festlegungen. Bei
Wegfall der Voraussetzungen soll der Bezirksvorstand die Anerkennung widerrufen.
Gruppen, deren Anerkennung als Stamm widerrufen wurde, werden vom
Bezirksvorstand einem Stamm angeschlossen. Der Diözesanvorstand kann Ausnahmen
zulassen.
Sofern sich der zugeordnete Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme
gliedert, ist der Diözesanvorstand für die Anerkennung und den Widerruf der
Anerkennung von Stämmen verantwortlich.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Begründung der Antragsteller*innen:
Derzeit fehlt eine Regelung in der Satzung der Stammesebene für die Anerkennung und den Widerruf der Anerkennung von Stämmen in Diözesanverbänden ohne Bezirke. In der Satzung der Diözesanebene ist diese Regelung wiederum benannt. Wir gehen davon aus, dass es sich noch um einen Übertragungsfehler bei der großen Umstrukturierung der Satzung in vier Satzungen im Jahr 2020 handelt.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00