Erfolgt mündlich.
Antrag: | Gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Diözesanebene (Diözesan-, Bundesebene) |
---|---|
Antragsteller*in: | Diözesanvorstand DV Paderborn |
Status: | Verschoben (auf die nächste Bundesversammlung) |
Eingereicht: | 17.05.2023, 21:43 |
Antrag: | Gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Diözesanebene (Diözesan-, Bundesebene) |
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Antragsteller*in: | Diözesanvorstand DV Paderborn |
Status: | Verschoben (auf die nächste Bundesversammlung) |
Eingereicht: | 17.05.2023, 21:43 |
Die Satzungen der Diözesanebene (Ziffer 21 und 62) und Bundesebene (Ziffer 19) 19 und 20) werden wie folgt geändert:
endet automatisch mit einer Änderung der Vakanz im Vorstand. Gewählt werden können alle Mitglieder der Diözesanleitungdes Diözesanverbands.
– die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der
Bundesversammlung an eine Vertretung delegieren. Die Vertretung muss Mitglied der DPSG und innerhalb der Diözesanleitungdes Diözesanverbands tätig sein.
Diese Delegation muss in Textform erfolgen und der jeweiligen
Roverstufe,
– die Mitglieder der Diözesanvorständejeweils drei Vertreter*innen (Mitglieder der Diözesanvorstände bzw.,[Zeilenumbruch]
- bei Vakanzen die Diözesandelegierten)sofern in einem Diözesanverband der einzelnen Diözesanverbände Diözesanvorstand vollständig vakant ist, eine*r der Diözesandelegierten, und
– jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.
jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter und nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder ausgegangen.
20. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
- die Fachreferent*innen der Bundesleitung,
– die Beauftragten für Internationales,
– die*der Bundesgeschäftsführer*in,
– jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate,
– die hauptberuflichen Referent*innen der Bundesleitung,
– die Redakteur*innen der Verbandszeitschriften,
– die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e. V.,
- sofern in einem Diözesanverband der Diözesanvorstand nicht vollständig besetzt ist, die Diözesandelegierten,
– zwei Mitglieder des Vorstands der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg,
– die Vorsitzenden des Freunde und Förderer der DPSG e. V. – Bundesverband,
– die Abteilungsleiter*innen im Bundesamt Sankt Georg,
– ein*e Vertreter*in des Bundesvorstands des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und
– ein*e Vertreter*in des Rings deutscher Pfadfinder*innenverbände e. V. (rdp) in der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen des Bundesamt Sankt Georg e. V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.
Erfolgt mündlich.
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Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00