Veranstaltung: | 90. Bundesversammlung 2023 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Diözesanvorstand DV Fulda |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 16, Nein: 60, Enthaltungen: 3 |
Eingereicht: | 22.03.2023, 22:02 |
A10_SÄ: Stimmrecht für die Fachreferent*innen und Beauftragten für Internationales (Bezirks-, Diözesan-, Bundesebene) (abgelehnt)
Titel:
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
Die Satzungen der Bezirksebene (Ziff. 18-19), Diözesanebene (Ziff. 17-18) und
Bundesebene (Ziff. 19-20) werden wie folgt angepasst:
Satzung der Bezirksebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
18. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bezirksvorstand,
- die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und
Roverstufe,
- die Fachreferent*innen der Bezirksleitung für Inklusion, Internationale
Gerechtigkeit und Ökologie,
- die Mitglieder der Stammesvorstände und
- jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Die Stimmen der Bezirksleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der
Bezirksversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Bezirksvorstands haben
in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten
Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
19. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
- die weiteren Fachreferent*innen der Bezirksleitung,
- zwei Vertreter*innen des Rechtsträgers,
- ein Mitglied der Diözesanleitung,
- ein*e Vertreter*in der entsprechenden Leitung des BDKJ,
- ein*e Vertreter*in des kommunalen/regionalen Rings deutscher
Pfadfinder*innenverbände e. V. (rdp) und
- ein*e Vertreterin der anerkannten Siedlungen im Bezirk.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Satzung der Diözesanebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
17. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Diözesanvorstand,
- die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und
Roverstufe,
- die Fachreferent*innen der Diözesanleitung für Inklusion, Internationale
Gerechtigkeit und Ökologie,
- die*der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit,
- die Mitglieder der Bezirksvorstände oder sofern sich der Diözesanverband gemäß
Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände und
- jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Die Stimmen der Diözesanleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der
Diözesanversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Diözesanvorstands
haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der
besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
18. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:
- die weiteren Fachreferent*innen der Diözesanleitung,
- die*der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit,
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate,
- zwei Mitglieder des Rechtsträgers,
- ein Mitglied der Bundesleitung,
- ein*e Vertreter*in des Diözesanvorstands des BDKJ,
- ein*e Vertreter*in des Rings deutscher Pfadfinder*innenverbände e . V. (rdp)
im Bundesland,
- ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband,
- ein*e Vertreter*in der anerkannten Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich
der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert und
- die*der hauptberufliche Geschäftsführer*in und die hauptberuflichen
Referent*innen der Diözesanleitung.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen bei Personalfragen
über den Diözesanvorstand.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Satzung der Bundesebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
19. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bundesvorstand,
- die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und
Roverstufe,
- die Fachreferent*innen der Bundesleitung für Inklusion, Internationale
Gerechtigkeit und Ökologie,
- die Beauftragten für Internationales,
- die Mitglieder der Diözesanvorstände und
- jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Die Stimmen der Bundesleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der
Bundesversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Bundesvorstands haben in
jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten
Ämter und nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder ausgegangen.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
20. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
- die weiteren Fachreferent*innen der Bundesleitung,
- die Beauftragten für Internationales,
- die*der Bundesgeschäftsführer*in,
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate,
- die hauptberuflichen Referent*innen der Bundesleitung,
- die Redakteur*innen der Verbandszeitschriften,
- die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e. V.,
- zwei Mitglieder des Vorstands der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt
Georg,
- die Vorsitzenden des Freunde und Förderer der DPSG e. V. – Bundesverband,
- die Abteilungsleiter*innen im Bundesamt Sankt Georg,
- ein*e Vertreter*in des Bundesvorstands des Bundes der Deutschen Katholischen
Jugend (BDKJ) und
- ein*e Vertreter*in des Rings deutscher Pfadfinder*innenverbände e. V. (rdp) in
der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen des Bundesamt Sankt
Georg e. V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Begründung der Antragsteller*innen:
Derzeit haben die Referent*innen der Facharbeitskreise und der*die Beauftragte für Internationales auf ihren Versammlungen nur ein beratendes Stimmrecht. Die DPSG ist eine Kinder- und Jugendorganisation, die sich sehr für Mitbestimmung und Gleichberechtigung einsetzt. Dies sollte sich entsprechend in den Gremien und auf den Versammlungen widerspiegeln. Auf der 68. Bundesversammlungen 2005 haben wir bereits die Fachbereiche in der Ordnung der DPSG aufgenommen und noch viel länger gibt es die internationale Arbeit. Dies zeigt, dass der DPSG diese Themen für unsere Kinder und Jugendlichen wichtig sind. Um die Brisanz der Themen in der heutigen Zeit sowie die Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in die demokratischen Prozesse der DPSG mit einzubeziehen, sprechen wir uns für ein Stimmrecht für die Referent*innen der Facharbeitskreise und den*die Beauftragte für Internationales aus. Gleichzeitig zeigt das den Menschen, die sich in diesen Bereichen engagieren, dass Ihre Arbeit wichtig ist und wertgeschätzt wird.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Sophie Malthaner:
Das Stimmrecht für Fachdelegierte/referent*innen war schon oft Thema auf BVs und auch auf Fachkonferenzen. Genauso wie im Gesamtverband gibt es innerhalb der Fachbereiche keine einheitliche Meinung dazu. Deshalb haben wir das Thema bewusst nicht eingebracht, aber möchten uns natürlich beim DV Fulda bedanken, dass sie sich damit befassen.
Wir sehen in diesem Antrag einen neuen Ansatz, nur Referent*innen Stimmrecht zu erteilen und haben dies sehr kontrovers diskutiert. Auch hier haben wir keine einheitliche Meinung und können deshalb keine klare Empfehlung geben.
Wir nehmen wahr, dass es innerhalb der Fachbereiche eine leichte Mehrheit für ein Stimmrecht gibt. Wir wollen aber unsere inhaltliche Arbeit in den Vordergrund stellen und nicht immer wieder Zeit in dieses Thema stecken.
Maximilian Griesbeck (Diözesanvorstand Eichstätt):
Alle stimmberechtigten Mitglieder von Bezirks-, Diözesan- und Bundesversammlung lassen sich durch eine Kette demokratischer Legitimierungen auf die Stammesebene zurückführen. Sie wurden jeweils durch Leute gewählt, deligiert oder zum Vorschlag votiert, die selbst gewählt, deligiert oder votiert wurden, was sich nach unten wiederholt, bis wir bei den Leitungsteams und den Kindern und Jugendlichen in den Gruppen ankommen.
Bei Fachreferentinnen ist das nicht der Fall. Ihre Legitimierungskette geht bis zum Bezirksvorstand, der seine Fachreferenten ohne dem Vorschlag einer Fachkonferenz votiert. (Auf die Regelungslücke, wie das bei Diözesanverbänden ohne Bezirken ist, will ich hier gar nicht eingehen.) Eine Fachkonferenz auf Bezirksebene ist nicht vorgesehen, was meiner Meinung nach auch Sinn macht, da ich es für fraglich halte, ob die Stämme dieses "Angebot" annehmen würden.
Ich lehne ein Stimmrecht für Fachreferentinnen unter anderem und vor allem aus diesem Grund ab. Durch die Behandlung dieses Antrags wird aber sicherlich eine schon länger währende Satzungsdebatte innerhalb der Fachbereiche beendet.
Sophie Malthaner:
- Nachfrage: Warum nur Fachreferent*innen und keine Delegierten?
bewusst nur Referent*innen, damit das Stimmengewicht der Versammlung nicht zu sehr verschoben ist; Leitung darf mehr als ein Viertel der Stimmen nicht überschreiten und so wird das vermieden (Leitung unter sich macht aus wer die Stimmen wahrnimmt, falls das so sein sollte);
auch um die Fachbereiche nicht gleichwertig mit einer Stufe zu setzen
- Nachfrage: Warum sind diese Fachreferent*innen wichtig, und andere nicht
Es geht nur um die Themen, die in der Satzung und in der Ordnung festgelegt sind
Unterschied zu DVs in denen individuell Schwerpunkte gelegt werden können
- Diskussion über Legitimation aus der Basis
Fachthemen sind kein Hauptthema unserer Arbeit, sondern die Stufen
Legitimation aus dem Nichts heraus und nicht durch eine Demokratiekette, wie bei den Stufenreferent*innen; wenn dann sollte es in allen Ebenen Stimmen für Fachreferent*innen geben, jedoch beginnt die Legitimationskette nur eine Ebene höher als bei den Stufen
Mitglieder bekommen im Endeffekt doch Themen durch die BV bestimmt, für die sie sich nicht selbst entschieden haben
Frage, ob diese Legitimation in der Realität immer so gegeben ist oder doch Personen nicht nach Satzung gewählt/berufen werden bzw. Stimmen anders vergeben werden
Referent*innen haben beratendes Stimmrecht, weil sie für Inhalt stehen und nicht für Menschengruppen
Die Entscheidung, die die BV fällen muss, ist, welches politische Gewicht sie den selbstgewählten und in Satzung und Ordnung verankerten Themen geben möchte
- Bezug auf laufende Prozesse:
Strategieprozess
Der Prozess läuft gerade noch und es soll evtl. auch eine Überarbeitung der Fachthemen geben
Stimmrecht schwierig so lange nicht klar ist, welche und wie Themen gesetzt werden; gerade noch begrenzt auf die Fachreferate sollte es nicht noch andere Themen geben; besser jetzt kein Stimmrecht geben und dann wieder wegenehmen müssen
Allerding wollen wir auch mit der aktuellen Satzung arbeiten und gerade ist die Frage wie viel Gewicht wir unseren Schwerpunktthemen geben wollen
Partizipation
Frage wie welche Ebene teilhaben kann; mit Stimmrechtsvergabe wird das evtl. noch komplexer
- Es gibt eine Satzungslücke bei DVs ohne Bezirke, die behoben werden müsste -> würde den Antrag sprengen, da es dann auch um Berufungsverfahren etc. gehen müsste
- Pädagogischer Aspekt: wenn wir unsere Mitglieder auf das politische System in Deutschland vorbereiten wollen, dann sollte das auch demokratisch laufen und keine „Lobbyisten“ bevorzugen dieser Einschätzung wird widersprochen, Fachreferent*innen sind keine „Lobbyisten“
- Satzung glatt ziehen: Es sollten dann keine Unterschiede zwischen Fachkonferenzen und Stufenkonferenzen gemacht werden (aktuell: StuKos müssen einberufen werden, FaKos können einberufen werden)
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00