Antrag: | Ordnung für den Umgang mit sexualisierter und spiritueller Gewalt |
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Antragsteller*in: | Rebecca Lögers da Silva (Diözesankuratin DV Osnabrück) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 19.05.2023, 16:24 |
A02NEU_ÄA05: Ordnung für den Umgang mit sexualisierter und spiritueller Gewalt
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 37 bis 38 einfügen:
Hinterbliebenen das Grundvertrauen in die Menschen, die Werte des Verbandes und in Gott.
Wenngleich die Leitlinien den Fokus auf sexualisierte und spirituelle Gewalt legen, die durch Beschäftigte oder Ehrenamtliche ausgeübt wird, ist zu beachten, dass es vielfältige Täter*innen-Betroffene-Konstellationen gibt und dass sexualisierte sowie spirituelle Gewalt eine spezifische Form von Gewalt ist. Im Alltag gibt es vielfältige Gewaltformen. Dabei sind alle Formen der Gewalt wie z. B. strukturelle Gewalt, psychische und physische Gewalt, Gewalt über digitale oder andere Medien gleichermaßen zu verhindern. Die im Folgenden dargestellten Maßnahmen sind, soweit möglich, auch auf diese im Folgenden nicht weiter konkret benannten Gewaltformen bzw. -verhältnisse zu übertragen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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