Änderungen von A03 (vertagt von BV89) zu A03 (vertagt von BV89)NEU
Ursprüngliche Version: | A03 (vertagt von BV89) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.06.2022, 15:00 |
Neue Version: | A03 (vertagt von BV89)NEU |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.05.2023, 10:04 |
Titel:
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 1 bis 6:
Die BundesebeneEine Arbeitsgruppe entwickelt ggf.in Zusammenarbeit mit den Diözesanverbänden ein gemeinsames Vorgehen im Bereich des Krisen- und Notfallmanagements (eine K+N-Struktur).
Final soll eine Gruppierung der Bundesebene eingerichtet werden, welche sich aus erfahrenen Ehrenamtlichen, die nach Möglichkeit aus einschlägigen Berufen kommen, zusammensetzt.
Die Bundesebene ermöglicht eine Vernetzung und Unterstützung von den regionalen Krisen- und Notfallstrukturen in Diözesanverbänden.
Diözesanverbände werden unterstützt, ebendiese Strukturen in ihrem jeweiligen Gebiet einzurichten.
Ziel der Gruppierung ist es, Multiplikation, Begleitung und Vernetzung zu ermöglichen:
- Es werden Diözesanverbände unterstützt, regionale K+N-Strukturen in ihrem jeweiligen Gebiet einzurichten. Dies soll durch Erarbeitung und Umsetzung von Schulungen für Multiplikator*innen erfolgen. Bei kleineren Diözesanverbänden kann diese Aufgabe der K+N-Struktur unmittelbar durch die Gruppierung übernommen werden.
- Es soll von bereits vorhandenen Erfahrungen und Vorgehensweisen bei Krisen und Notfällen profitiert werden, die Expertise etablierter regionaler K+N-Strukturen aus den Diözesanverbänden wird einbezogen.
- Es werden Notfallkonzepte von Großveranstaltungen der Bundesebene begleitet.
- Die Gruppierung ist ferner ein dynamisches Reaktions-Organ bei Notfällen mit besonderer, medialer Tragweite.
Die Gruppierung soll bis zur 92. Bundesversammlung iniitiert werden. Eine Arbeitsgruppe zur Initiierung besteht aus interessierten Diözesanverbänden, soll für die Dauer von zwei Jahren bestehen und wird durch die Bundesebene bemittelt.