Änderungen von A03 (vertagt von BV89)NEU zu A03 (vertagt von BV89)NEU2
Ursprüngliche Version: | A03 (vertagt von BV89)NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.05.2023, 10:04 |
Neue Version: | A03 (vertagt von BV89)NEU2 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.05.2023, 10:35 |
Titel:
Keine Änderungen
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 7 bis 8:
Ziel der GruppierungGruppe ist es, Multiplikation, Begleitung und Vernetzung zu ermöglichen:
Von Zeile 12 bis 13:
- Diözesanverbänden kann diese Aufgabe der K+N-Struktur unmittelbar durch die
GruppierungGruppe übernommen werden.
Von Zeile 19 bis 22:
- Die
GruppierungGruppe ist ferner ein dynamisches Reaktions-Organ bei Notfällen mit besonderer, medialer Tragweite.
Die GruppierungGruppe soll bis zur 92. Bundesversammlung iniitiert werden. Eine Arbeitsgruppe zur Initiierung besteht aus interessierten Diözesanverbänden, soll
Begründung der Antragsteller*innen:
Keine Änderungen
Keine Änderungen