Ich unterstütze das Anliegen, das in ÄA 01 zum Ausdruck kommt, halte eine Unterstützung durch den Bundesverband allerdings nur in den Fällen realer Überforderung des (der) ausrichtenden Diözesanverbandes (Diözesanverbände) für erforderlich. Hier dürften vor allem die sogenannten strukturschwachen Regionen betroffen sein, deren Finanzschwäche nicht dazu führen sollte, dass sie keine Bundesversammlung ausrichten können.
Erster Anhaltspunkt für eine finanzielle Überforderung sollte das Jahresbudget der Ausrichtenden im Verhältnis zum finanziellen Aufwand für das geplante Rahmenprogramm sein.
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: von 06.04.2023, 00:00 bis 21.05.2023, 13:30