Veranstaltung: | 90. Bundesversammlung 2023 - Anträge |
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Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 65, Nein: 11, Enthaltungen: 3 |
Beschluss durch: | Bundesversammlung |
Beschlossen am: | 21.05.2023 |
Basierend auf: | A07_SÄ: Nachweis Mitgliedschaft: Verbandsausweis als Kann-Regelung (alle Ebenen) |
Nachweis Mitgliedschaft: Verbandsausweis als Kann-Regelung (alle Ebenen) (A07_SÄ)
Titel:
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
Die Ziffern 9 der Satzungen der Stammes-, Bezirks-, Diözesanebene sowie die
Ziffer 11 der Satzung der Bundesebene werden wie folgt geändert. Die
Beitragsordnung soll entsprechend dieser Änderungen angepasst werden.
Satzung der Stammesebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
9. Die Mitgliedschaft wird durch einen gültigen Verbandsausweis nachgewiesen.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich von einem Vorstand der zugeordneten
Untergliederungen nachgewiesen. Alternativ kann sie auch durch einen gültigen
Verbandsausweis nachgewiesen werden. Näheres hierzu wird von der Beitragsordnung
oder in sonstigen Beschlüssen der Bundesversammlung geregelt.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Satzung der Bezirksebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
9. Die Mitgliedschaft wird durch einen gültigen Verbandsausweis nachgewiesen.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich von einem Vorstand der zugeordneten
Untergliederungen nachgewiesen. Alternativ kann sie auch durch einen gültigen
Verbandsausweis nachgewiesen werden. Näheres hierzu wird von der Beitragsordnung
oder in sonstigen Beschlüssen der Bundesversammlung geregelt.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Satzung der Diözesanebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
9. Die Mitgliedschaft wird durch einen gültigen Verbandsausweis nachgewiesen.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich von einem Vorstand der zugeordneten
Untergliederungen nachgewiesen. Alternativ kann sie auch durch einen gültigen
Verbandsausweis nachgewiesen werden. Näheres hierzu wird von der Beitragsordnung
oder in sonstigen Beschlüssen der Bundesversammlung geregelt.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Satzung der Bundesebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
11. Die Mitgliedschaft wird durch einen gültigen Verbandsausweis nachgewiesen.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich von einem Vorstand der zugeordneten
Untergliederungen nachgewiesen. Alternativ kann sie auch durch einen gültigen
Verbandsausweis nachgewiesen werden. Näheres hierzu wird von der Beitragsordnung
oder in sonstigen Beschlüssen der Bundesversammlung geregelt.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Begründung der Antragsteller*innen:
Wir beobachten und bekommen regelmäßig aus unterschiedlichsten Gruppierungen und Untergliederungen gespiegelt, dass nur noch wenige Mitglieder ihre Mitgliedschaft tatsächlich über einen Verbandsausweis nachweisen. Viele Mitglieder besitzen tatsächlich keinen Verbandsausweis, trotzdem und selbstverständlich sind sie Mitglieder der DPSG. Diese Realität möchten wir in den Satzungen widerspiegeln.
Gleichzeitig benötigt es eine klare Regelung, wie die Mitgliedschaft zukünftig nachgewiesen werden kann. Einen schriftlichen Nachweis, ausgestellt von einem Vorstand der zugeordneten Untergliederungen, halten wir für am praktikabelsten. Im Mitgliederservice oder direkt im Anhang der Beitragsordnung könnte eine entsprechende Vorlage hinterlegt werden, die dann nur noch vom Vorstand auszufüllen wäre.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00