Veranstaltung: | 92. Bundesversammlung 2024 - Anträge |
---|---|
Antragsteller*in: | Jonas Limbrock (Bundesreferent Roverstufe), Sebastian Becker (Referent Verbandsentwicklung) |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 09.05.2024, 15:02 |
Ersetzt: | A14_SÄ: Änderung Berufung und Abberufung von Leiter*innen der Roverstufe (Stammesebene) |
A14NEU_SÄ: Änderung Berufung und Abberufung von Leiter*innen der Roverstufe (Stammesebene)
Titel:
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
Satzung Stammesbene
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Auswahl und Berufung der Leiter*innen von
Rover*innenrundengruppen
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
33. Die Leitungsteams der Rover*innenrundengruppen werden von den Rover*innen
ausgewählt und durch den Stammesvorstand auf die Dauer von zwei Jahren berufen.
Zur Leiter*in der Roverstufe kann ausgewählt und berufen werden, wer das 22.
Lebensjahr vollendet und den Einstieg der Woodbadgeausbildung absolviert hat.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
45. Für die Berufung und Abberufung von Leiter*innen der Wölflings-,
Jungpfadfinder-, Pfadfinderstufe und ggf. der Bibergruppen gilt:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Berufung erfolgt gemäß Ziffer 31.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
(1) Der Stammesvorstand hat das Recht, die Leiter*innen der Wölflings-,
Jungpfadfinder-, Pfadfinder-, Roverstufe und ggf. der Bibergruppen nach Anhörung
der jeweiligen Gruppen und der Stammesleitung abzuberufen. Über die Entscheidung
des Stammesvorstands sind diese zeitnah zu informieren. Der Stammesvorstand muss
Leiter*innen der Roverstufe abberufen, wenn die Rover*innenrunde ihn darum
bittet.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
(2) Die Leiter*innen üben ihr Amt im Falle eines Wechsels im Stammesvorstand bis
zu einer Abberufung durch den Stammesvorstand weiter aus.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Begründung der Antragsteller*innen:
Die Leiter*innen der Roverstufe sollen durch die Rover*innen selbst ausgewählt werden. Nicht eindeutig in der Satzung geregelt ist bisher, unter welchen Voraussetzungen diese Leiter*innen wieder aus ihrer Rolle „entfernt“ werden können. [1] Ausdrücklich spricht die Satzung der Stammesebene bisher nur vage von einer Abwahl, die nach denselben Regeln erfolgen soll, wie die (Aus)Wahl durch die Rover*innen. Eine Abberufung durch den Stammesvorstand, wie bei den anderen Stufen, ist nicht ausdrücklich vorgesehen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Jüngere Erfahrungen zeigen aber, dass auch eine Abberufung in manchen Fällen leider nötig sein kann: Begründet sollten Leiter*innen der Roverstufe abberufen werden. Die Satzung gab jedoch für die Vorsitzenden nicht klar Auskunft, ob es bspw. erst eine Abwahl durch die Rover*innen selbst braucht. Gleichzeitig deutete sich an, dass die Rover*innen gegen eine Abberufung sind. Es ist vereinsrechtlich zudem schwierig darzulegen, dass eine Person, die nicht von der Stammesversammlung gewählt ist, Aufgaben im Stamm, wie die Leitung/Betreuung von Jugendlichen, übernehmen kann, ohne dass der gewählte Vorstand nach der Ernennung darauf noch irgendeinen Einfluss hat. Die gewählten Stammesvorsitzenden und -kurat*innen sind diejenigen, die gemeinschaftlich die Verantwortung für die Leitung des Stammes wahrnehmen und die einzigen, die dafür gegenüber der Stammesversammlung Rede und Antwort stehen (müssen). Daher muss ein Stammesvorstand im äußersten Notfall auch in der Lage sein, zu verhindern, dass Personen ein Amt im Stamm dazu verwenden, um dem Stamm oder seinen Mitgliedern zu schaden.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die vorliegende Änderung drückt somit auch klar aus, was rechtlich geboten ist. Die besondere Mitbestimmung der Rover*innen an der Leitung ihrer Runde bleibt aber unbedingt erhalten, indem sie die erwähnte Möglichkeit, Leiter*innen abzuwählen, behalten.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
[1] Hier ist z. B. daran zu denken, dass eine Person wegen eines Fehlverhaltens o. ä., das nicht gleich ein Interventions- oder Ausschlussverfahren mit sich zieht, (vorerst) nicht mehr für Leitungsaufgaben infrage kommen kann.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30