Veranstaltung: | 92. Bundesversammlung 2024 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Joschka Hench (Bundesvorsitzender), Sebastian Becker (Referent Verbandsentwicklung) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.03.2024, 21:22 |
A13_SÄ: Aufnahme der Zuständigkeit von Diözesanvorständen in der Ausschlussordnung bei Vorwürfen sexualisierter oder spiritueller Gewalt (Ausschlussordnung)
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Titel:
Aufnahme der Zuständigkeit von Diözesanvorständen in der Ausschlussordnung bei Vorwürfen sexualisierter oder spiritueller Gewalt (Ausschlussordnung)
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
Ziffer 7 in der Ausschlussordnung wird um einen neuen Absatz (6) ergänzt, um die
Zuständigkeit bei Ausschlussgründen nach Ziffer 1 Absatz (1) Buchstabe b zu
regeln.
1. (1) Der Ausschluss aus der DPSG kann erfolgen,
[…]
b. wenn ein Mitglied sexualisierte oder spirituelle Gewalt gegenüber
Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen innerhalb der DPSG
ausübt, ermöglicht oder verbirgt,
[…]
7. […]
(5) Der Bundesvorstand ist zuständig bei allen Inhaber*innen von Leitungsämtern
und Mitarbeiter*innen der Diözesanverbände und des Bundesverbandes, […]
Begründung der Antragsteller*innen:
Unterstützer*innen
- Martin Heimberg
- Cara Milena Zaremba
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