Veranstaltung: | 92. Bundesversammlung 2024 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Alexandra Höfer (Diözesanvorsitzende DV Essen), Andreas Naumann-Hinz (Diözesankurat DV Münster), Dirk Schmedding (Diözesanvorsitzender DV Münster), Martin Heimberg (Diözesanvorsitzender DV Essen), Maximilian Strozyk (Diözesankurat DV Essen), Nina Pauls (Diözesanvorsitzende DV Münster) |
Status: | Verschoben (Vertragt von BV 92) |
Eingereicht: | 12.05.2024, 13:20 |
Ersetzt: | A20: Beitragserhöhung |
A20NEU: Beitragserhöhung
Titel:
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
Der reguläre Jahresbeitrag für Mitglieder der DPSG wird ab Juni 2025 von 39,50 €
um 10,13 % auf 43,50 € erhöht. Im gleichen Zuge wird die Beitragsrückerstattung
an die Diözesanverbände dauerhaft von 20 % auf 27,36 % erhöht.
Der familienermäßigte Beitragssatz steigt angelehnt am derzeitigen Anteil von
2/3 des Beitrags von 26,40 € auf 28,70 €.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Begründung der Antragsteller*innen:
Zuletzt wurden die Beiträge im Jahr 2012 erhöht. Die Beiträge wurden in den vergangenen Jahren nicht an die Inflation angepasst. Eine Erhöhung um ca. 10 Prozent, wie beantragt, stellt vor diesem Hintergrund eine geringe Erhöhung dar.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Bundesebene hat signalisiert, dass sie die Beitragserhöhung nicht benötigt und mit einer Anpassung der anteiligen Beitragsrückvergütung einverstanden ist. Damit erfolgt die Beitragsanpassung vollständig zu Gunsten der Diözesanverbände. Diese können dann selbstständig darüber entscheiden, die eigene Beitragsrückvergütung an die Bezirke anzupassen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Wir haben in den vergangenen zwölf Jahren eine Erhöhung der Standards erlebt. Hierbei sind beispielhaft die Themen Datenschutz, Prävention und Intervention benannt. Diese Erhöhung belastet neben den Ebenen der Basis (Stamm und Bezirk) insbesondere die Diözesanebene, die dazu diverse Schulungen anbietet. Die Themen sind fachlich so komplex bzw. die Anforderungen an die Qualität dieser Schulungen sind teilweise so hoch, dass dieses Schulungsangebot nicht selten durch bezahlte Referent*innen durchgeführt werden muss. Hinzu kommt der Arbeitsaufwand in der Begleitung bei und Dokumentation von Interventionsverfahren.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Dieser Mehraufwand für die Diözesanebene steht zu erwartenden Minder-einnahmen durch Mittel der Jugendhilfe oder der Bistümer entgegen. In den kommenden Jahren erwarten wir eine sinkende, mindestens aber eine unsichere Finanzierung durch die Bistümer. Auch bei Landesmitteln ist aktuell nicht damit zu rechnen, dass Erhöhungen die aktuelle Inflation ausgleichen werden.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Sollte ein Diözesanverband nicht direkt eine Erhöhung der Beiträge benötigen, bestehen für diesen Verband mehrere Möglichkeiten:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Nutzung der zusätzlichen Mittel zur Qualitätssicherung
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Nutzung der zusätzlichen Mittel zur Suche und Schulung von Ansprechpersonen im Rahmen der Umsetzung der Interventionsordnung
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Einsatz der Mittel in Form von Ehrenamtspauschalen bzw. Gehälter für Mitarbeitende im Zusammenhang mit der Umsetzung der Interventionsordnung
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30