Veranstaltung: | 92. Bundesversammlung 2024 - Anträge |
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Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 79, Nein: 0, Enthaltungen: 1 |
Beschluss durch: | Bundesversammlung |
Beschlossen am: | 10.05.2024 |
Basierend auf: | A12 (TEIL 9)NEU: Konzept zur Entwicklung einer Strategie für die DPSG (Abschnitt B + Abschnitt C) |
Konzept zur Entwicklung einer Strategie für die DPSG (Abschnitt B + Abschnitt C)
Titel:
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
I. Anpassungen, Abweichungen, dauerhafte Änderungen
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Das Konzept versucht, ausreichend Flexibilität und Freiräume in der Anwendung zu
schaffen. Vieles ist daher als Empfehlung und weniger als feste, unbedingt
einzuhaltende Vorgabe benannt. So sollen die Strategiegruppe und andere laut
Konzept Verantwortliche immer wieder auch situative Anpassungen vornehmen
können, ohne diese immer genehmigen lassen zu müssen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Gleichzeitig gilt aber auch, dass grundlegende inhaltliche Abweichungen vom
Konzept (wie bspw. das Auslassen/Abändern von Meilensteinen oder Aktivitäten
oder das Auslassen von vorgesehenen Partizipationsmöglichkeiten) per Beschluss
vom Hauptausschuss genehmigt werden müssen (vgl. Abschnitt A.IV). Dies ist auch
der Fall, wenn eine Abweichung einer empfohlenen Dauer dazu führt, dass die
Durchführung der Phasen 0-4 länger dauert, als insgesamt vorgesehen und damit
eine Strategie nicht auf der dafür vorgesehenen BV zur Beratung vorgelegt werden
kann.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Dauerhafte Änderungen des Konzeptes müssen wiederum durch die Bundesversammlung
beraten und mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
II. Regelmäßige Überprüfung des Konzeptes
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Das Konzept zur Strategieentwicklung ist regelmäßig auf Aktualität,
Funktionalität und Umsetzbarkeit zu überprüfen und bedarfsweise zu ändern. Für
die Überprüfung ist die Strategiegruppe verantwortlich. Spätestens in ihrem
letzten Treffen in Phase 4 soll sie im Rahmen der Reflexion Änderungsbedarfe
identifizieren und nach Möglichkeit konkrete Änderungsempfehlungen formulieren
(vgl. Phase 4.3). Die Empfehlungensinddem Hauptausschuss zu kommunizieren, der
dann entscheiden kann, ob und wie das Konzept angepasst werden soll.
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Sofern Änderungen vorgenommen werden sollen, müssen diese von der
Bundesversammlung beraten und mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.
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C. RACI-Matrix
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