Änderungen von A12 (TEIL 9) zu A12 (TEIL 9)NEU
Ursprüngliche Version: | A12 (TEIL 9) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 23.03.2024, 19:36 |
Neue Version: | A12 (TEIL 9)NEU |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.05.2024, 14:50 |
Titel:
Keine Änderungen
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 16 bis 17:
Dauerhafte Änderungen des Konzeptes müssen wiederum durch die Bundesversammlung beraten und mit einer 2/3einfachen Mehrheit beschlossen werden.
Von Zeile 26 bis 27:
Sofern Änderungen vorgenommen werden sollen, müssen diese von der Bundesversammlung beraten und mit einer 2/3einfachen Mehrheit beschlossen werden.
Begründung der Antragsteller*innen:
Keine Änderungen
Änderungen können nicht dargestellt werden.