In sowohl flächengroßen und mitgliedsstarken Diözesanverbänden kann die Struktur der Bezirke sinnvoll genutzt werden.
Antrag: | Einrichtung Stufengipfel |
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Antragsteller*in: | Alexandra Höfer |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.05.2025, 21:47 |
Antrag: | Einrichtung Stufengipfel |
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Antragsteller*in: | Alexandra Höfer |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.05.2025, 21:47 |
Diözesanvorstand lädt dazu ein. Die Leitung des Stufengipfels liegt bei der zuständigen Diözesanstufenleitung.
38f. Die Diözesanversammlung kann beschließen, dass die Durchführung der
Stufengipfel von den Bezirksstufenleitungen und Bezirksvorständen übernommen werden.
Für den Fall gilt folgendes:
- In diesem Fall lädt der Diözesanvorstand dazu ein
- die Leitung des Stufengipfels liegt bei der zuständigen Bezirksstufenleitung
- die Ergebnisse werden auch den Bezirksstufenkonferenzen und der Bezirksleitung vorgelegt
- Ziel ist es die jeweiligen Diözesanstufenarbeitskreis und den Diözesanverband über Diözesanunternehmungen und lebensweltrelevante Aspekte der Altersstufen zu beraten
- die Beratungsergebnisse sind der Bezirksstufenleitung zur Umsetzung, auch in der Bezirks- & Diözesanversammlung und der Bezirksleitung, anvertraut,
In sowohl flächengroßen und mitgliedsstarken Diözesanverbänden kann die Struktur der Bezirke sinnvoll genutzt werden.
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