Änderungen von A12 zu A12NEU
Ursprüngliche Version: | A12 |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 16.04.2025, 09:27 |
Neue Version: | A12NEU |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.05.2025, 13:37 |
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 1 bis 45:
Auf Grundlage des Beschlusses „Die DPSG macht sich auf den Weg, klimaneutral zu werden!“ (BV 2024) [Leerzeichen]und des Beschlusses des BDKJs, dass die Mitgliedsverbände bis 2030 klimaneutral werden sollen, wurdenwird das durch die „PG[Leerzeichen]-Klimaneutralität“ folgendesvorgelegte Konzept erarbeitet.beschlossen:
Die Bundesversammlung beschließt das folgende Konzept zur bestmöglichen Erreichung von Treibhausgasneutralität, welches durch eine eigenständige Arbeitsgruppe begleitet wird. Die Arbeitsgruppe wird direkt an die Bundesleitung angegliedert und durch den Bundesarbeitskreis Ökologie beraten.
Auslegung Klimaneutralität in der DPSG
- Auslegung Klimaneutralität in der DPSG
Die DPSG strebt auf ihrem Weg zur Klimaneutralität an, Treibhausgasemissionen bei den Aktivitäten des Verbandes zu vermeiden und nicht vermeidbare Emissionen bestmöglich zu reduzieren. Für Treibhausgasemissionen, die nicht vermieden werden können, werden Aktionen innerhalb des Verbands gefördert, die einen positiven Effekt auf Klima und Natur aufweisen oder Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen beibringen.
Die DPSG strebt auf ihrem Weg zur Klimaneutralität an, Treibhausgasemissionen bei den Aktivitäten des Verbandes zu vermeiden und nicht vermeidbare Emissionen bestmöglich zu reduzieren. Um nicht vermeidbare Treibhausgasemissionen auszugleichen, werden Aktionen innerhalb des Verbands gefördert, die einen positiven Effekt auf Klima und Natur aufweisen oder Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang aufzeigen.
- Die in der Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Konzepte und Maßnahmen sollen adaptierbar sein für die Diözesan- und Bezirksebenen. Diese sollen einfach für die Ebenen zugänglich gestaltet werden.
Für die Bundesebene der DPSG sollen die folgenden Maßnahmen beschlossen werden:
- Die Arbeitsgruppe lädt Stämme auf ihrem Weg zur Treibhausgasneutralität ein als Pilotstämme bei der Ausarbeitung von Arbeitshilfen mit ihren Erfahrungen und Ergebnissen proaktiv mitzugestalten.
- Umsetzung der Maßnahmen
- Bilanzierung der Treibhausgasemissionen der Bundesebene
- Der Prozess zur Treibhausgasreduktion wird von einer eigenständigen Arbeitsgruppe Klimaneutralität begleitet, die direkt an die Bundesleitung angegliedert und durch den Bundesarbeitskreis Ökologie beraten und den Referenten für Ökologie in der Bundesleitung vertreten wird. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist, auf Basis, der von der Projektgruppe Klimaneutralität entwickelten und empfohlenen Maßnahmen sowie des Meilensteinplans (siehe Begründung und Anhang), Konzepte und Maßnahmen weiterzuentwickeln und umzusetzen, um die DPSG auf ihrem Weg zu einem klimafreundlicheren Verhalten zu unterstützen.
Die erarbeiteten Konzepte sollen dabei für die Bezirks- und Diözesanebene adaptierbar und anwendbar sowie zugänglich und leicht verständlich gestaltet sein. Stämme und Siedlungen der DPSG werden auf ihrem Weg zur Treibhausgasreduktion eingeladen, als Pilotstämme bei der Ausarbeitung von Arbeitshilfen mit ihren Erfahrungen und Ergebnissen proaktiv mitzugestalten.
Die Bundesleitung wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitskreis Ökologie beauftragt, diese Arbeitsgruppe auszuschreiben und zu besetzen, sodass sie spätestens im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnehmen kann.
- In der zweiten Hälfte von 2025 werden die Standards der Bilanzierung durch die Arbeitsgruppe Klimaneutralität in Zusammenarbeit mit dem Bundesbüro festgelegt und erste Berechnungen durchgeführt. Die Standards für die Bilanzierung folgen dem Greenhouse Gas Protocol.
- Um die vorgeschlagenen Maßnahmen auf Bundesebene umsetzen zu können, bedarf es personeller Ressourcen, die über die Kapazitäten und Möglichkeiten ehrenamtlich Aktiver hinausgehen. Aus diesem Grund wird der Bundesvorstand beauftragt, gemeinsam mit der Mitgliederversammlung des BSG e.V. zu erarbeiten, ob und wie personelle Ressourcen im Bereich Klimaneutralität geschaffen werden können.
- Eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen der Bundesebene wird ab 01.01.2026 durch das Bundesbüro kontinuierlich durchgeführt. In jährlichen Berichten wird über die eingesparten und verbliebenen Treibhausgasemissionen der Bundesebene sowie über die umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen informiert.
- Bilanzierung der Treibhausgasemissionen der Bundesebene
- Emissionsreduktionsziele der Bundesebene
- In der zweiten Hälfte von 2025 werden die Standards der Bilanzierung durch die Arbeitsgruppe Klimaneutralität in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand festgelegt und erste Berechnungen durchgeführt. Die Standards für die Bilanzierung folgen dem Greenhouse Gas Protocol.
- Im Jahr 2028 werden mindestens 30% weniger Jahresemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 2026 durch die Bundesebene ausgestoßen.
- Eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen der Bundesebene wird ab 2026 kontinuierlich durch interne oder externe Kapazitäten durchgeführt. In jährlichen Berichten wird der Bundesvorstand über die eingesparten und verbliebenen Treibhausgasemissionen der Bundesebene sowie über die umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen informiert.
- Weitere Emissionsreduktionsziele für die Bundesebene für die folgenden Jahre werden basierend auf den Ergebnissen der Bilanzierung des Jahres 2026 durch die Arbeitsgruppe ausgearbeitet und durch die Bundesleitung beschlossen.
- Emissionsreduktionsziele der Bundesebene
Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesebene für den Verband
- Im Jahr 2028 werden mindestens 30% weniger Jahresemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 2026 durch die Bundesebene ausgestoßen. Die Emissionsreduktionsziele für die Bundesebene für die folgenden Jahre werden basierend auf den Ergebnissen der Bilanzierung des Jahres 2026 durch die Arbeitsgruppe ausgearbeitet und durch die Bundesleitung beschlossen.
- Für nicht vermeidbare Emissionen soll anstelle einer konventionellen Kompensation eine Reinvestition in den Verband getätigt werden, welche Maßnahmen mit einem positiven Einfluss auf Klima und Natur fördern. Die genaue Summe der einzuzahlenden Investitionen wird durch die Arbeitsgruppe ausgearbeitet und durch die Bundesleitung beschlossen.
- Konkretisierung und Verschärfung bestehender Regelungen
- Die Bundesebene der DPSG verpflichtet sich, den bereits durch die Bundesversammlung gefassten Beschluss zum Thema ‚Nachhaltige Verpflegung auf Veranstaltungen der Bundesebene‘ (85. Bundesversammlung 2019 in Kall) konsequent umzusetzen und bei zukünftigen Planungen und Entscheidungen verbindlich zu berücksichtigen – inklusive der Evaluation.
- In Anlehnung an den beschlossenen Antrag ‘Nachhaltiges Reisen’ (84. Bundesversammlung in Halle (Saale)) wird darüber hinaus die Bundesleitung in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Klimaneutralität beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie Kraftfahrzeugfahrten Einzelner konsequenter eingedämmt und vermieden werden können.
- Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesebene für den Verband
- Für nicht vermeidbare Emissionen und Emissionen, welche die Emissionsreduktionsziele überschreiten, soll anstelle einer konventionellen Kompensation eine Reinvestition in den Verband getätigt werden, welche Maßnahmen mit einem positiven Einfluss auf Klima und Natur fördert. Die genaue Summe der einzuzahlenden Investitionen wird durch die Arbeitsgruppe ausgearbeitet und durch die Bundesleitung beschlossen.
6. Anhang:
Folgende Maßnahmen und Ideen der Projektgruppe werden empfohlen, um Vielfalt an Verpflichtungen und Anreizen zu schaffen:
- Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesebene für die Stämme
- Durch ein Zukunftsinvestitionsprogramm wird pfadfinderisch für nicht vermeidbare Emissionen Verantwortung getragen. Aus diesem Programm können Aktionen von Stämmen, Bezirken und Diözesanverbänden gefördert werden, die einen positiven Effekt auf Klima und Natur aufweisen oder Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang aufzeigen. Das Programm startet spätestens im Jahr 2028, es wird allerdings angestrebt, das Programm bereits 2027 zur Verfügung zu stellen.
- Für nicht vermeidbare Emissionen der Bundesebene wird ab 2028 eine vorab definierte CO2eq(-äquivalent)-Summe in das Zukunftsinvestitionsprogramm einbezahlt. Die Summe pro CO2eq beschließt die Bundesleitung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Klimaneutralität jährlich.
- Zusätzlich wird angestrebt, das Investitionsprogramm mit anderweitigen intern und extern verfügbaren finanziellen Mitteln aufzustocken.
- Bilanzierungsstrategie weiterer Ebenen
- Um einen Überblick über die relevantesten Posten der Treibhausgasemissionen von Stämmen zu bekommen, wird eine qualitative hochwertige, von der Arbeitsgruppe Klimaneutralität betreute Bilanzierung von 10 möglichst repräsentativen Stämmen im Jahr 2026 durchgeführt.
- Ein Tool zur Emissionsbilanzierung für Stämme, Bezirke und Diözesen wird von der Bundesebene bis Ende 2025 zur Verfügung gestellt. Es wird angestrebt, eine möglichst große Zahl an freiwilligen Gruppierungen zu finden, die eine Emissionsbilanzierung in den kommenden Jahren durchführen.
- Arbeitshilfen für Stämme
- Arbeitshilfen für Stämme werden von der Arbeitsgruppe Klimaneutralität erstellt und bis 2027 publiziert. Enthalten sollen sein: Ergebnisse der entscheidenden Posten in der Bilanzierung, passende Maßnahmenvorschläge für die unterschiedlichen Ebenen und Kommunikationsstrategien zur Arbeit mit Leiter*innenrunden, Kindern und Jugendlichen, Eltern und weiteren Akteur*innen.
- KlimaStamm-Programm für Stämme
- Das KlimaStamm-Programm bietet Stämmen die Möglichkeit, für Bemühungen zur Treibhausgasreduzierung ausgezeichnet werden. Dabei führt ein KlimaStamm eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen des Stammes durch, reduziert seine Treibhausgasemissionen und führt Aktionen durch, die einen positiven Einfluss auf Klima und Natur haben.
- Das KlimaStamm-Programm wird von der Arbeitsgruppe Klimaneutralität ausgearbeitet und startet spätestens 2028. Das Zukunftsinvestitionsprogramm soll dabei für die Finanzierung der Aktivitäten eine Grundlage bieten.
Der ausgearbeiteter Meilensteinplan der Projektgruppe Klimaneutralität zur Orientierung der zukünftigen Umsetzung ist im angehängten PDF zu sehen.