Veranstaltung: | 93. Bundesversammlung 2025 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Sebastian Becker |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.04.2025, 13:32 |
A11: rdp Vision 2034
Titel:
Einleitung (optional, gehört nicht zum Beschlusstext):
WICHTIG: Der Visionsentwurf im Anhang ist als Ganzes zu betrachten und es wird dazu in der Bundesversammlung keine direkte Textarbeit geben, da einerseits nur der rdp für sich eine Vision beschließen kann. Andererseits verhindern wir, dass die Bundesversammlungen von BdP, BMPPD, DPSG, PSG und VCP mit fünf unterschiedlichen Entwürfen zur Ringversammlung II/2025 kommen. Statt dessen kann an einem Entwurf gemeinsam gearbeitet werden. Es können aber Änderungswünsche bzw. -bedarfe am Entwurf der DPSG-Delegation mitgegeben werden.
Es geht bei diesem Antrag also um die Entscheidung darüber, ob der Bundesvorstand bzw. die DPSG-Delegation mit positivem Mandat für diesen Visionsentwurf zur Ringversammlung II/2025 von der DPSG-Bundesversammlung entsendet wird oder nicht.
Eine ausführliche Einführung in den Visionsentwurf und den dahinterliegenden Prozess im rdp findet ihr hier:
https://prezi.com/view/af4wTJwyBR759eE0DDPj/
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Der Bundesvorstand wird beauftragt, sich in Gremien des rdps und insbesondere
der Ringversammlung II/2025 für die Verabschiedung einer Vision für den rdp
einzusetzen.
Die Bundesversammlung begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung des Rings
deutscher Pfadfinder*innenverbände (rdp e.V.) im Sinne des Entwurfs der
Ringversammlung I/2025 einer Vision 2034 für den rdp. Dieser Visionsentwurf
beschreibt die gemeinsamen Grundlagen und Ziele des rdp e. V. im Interesse aller
Mitgliedsverbände. Sie ist getragen von dem Geiste einer intensiven
Zusammenarbeit, um Pfadfinden in Deutschland zu stärken.
Die in der Ringversammlung II/2025 zu beschließende Vision soll sich stark an
dem der Bundesversammlung hier vorgelegten Entwurf orientieren. Die
Bundesversammlung ermächtigt die DPSG-Delegation, Abweichungen zuzustimmen, die
nicht den grundsätzlichen Charakter der Vision betreffen, sofern dies zur
Kompromissfindung mit den anderen Mitgliedsverbänden des rdps beiträgt.
Begründung der Antragsteller*innen:
Die Zusammenarbeit im rdp auf Bundesebene hat sich in den letzten 10 Jahren massiv intensiviert. Strukturen des rdp wurden sukzessive an die jeweils aktuelle Situation angepasst, mangels Vision jedoch nicht an einem Zukunftsbild ausgerichtet.
- 2015ff: Gemeinsame Kontingente zu internationalen Großveranstaltungen (Jamboree, ...), Einführung rdp-Hemd
- 2021: Fusion von RdP, RDP und rdp e.V., neue Struktur der Organe und Gremien der Bundesebene (AG Struktur Phase 2)
Zudem sind Herausforderungen der Verbände in den kommenden 15 Jahren (z. B. demografischer Wandel, offene Fragen der staatlichen und kirchlichen Finanzierung, etc.) in den derzeitigen Strukturen des rdp nicht berücksichtigt.
Der Bedarf für ein vereinbartes Zukunftsbild wurde erkannt und deshalb hat die Ringversammlung eine Arbeitsgruppe eingesetzt und beauftragt, eine Beschlussvorlage für eine Vision zu erarbeiten. Basierend auf den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt „Ringschmiede 2022“ und eines Workshops mit den Bundesleitungen der Verbände wurden verschiedene Visionsbausteine entwickelt. Die Verbände haben sich in ihren Gremien der Bundesebenen mit diesen Bausteinen beschäftigt und Rückmeldungen gegeben (die DPSG in der Bundesleitung). Basierend auf diesen Rückmeldungen wurde ein erster Entwurf des Visionstextes verfasst. Dieser Entwurf wurde in mehreren Iterationen, bei denen die AG durch eine Resonanzgruppe aus Vertreter*innen der Verbandsleitungen unterstützt wurde, weiterentwickelt. Der finale, hier vorgestellte Entwurf wurde so auf der Ringversammlung im März 2025 erarbeitet und beschlossen. Das Jahr 2034 wurde als Schlusspunkt für die Vision ausgewählt, da dies zu den Zyklen der Amtszeiten im Ringvorstand sowie zu den strategischen Planungszyklen von WOSM und WAGGGS passt.
Eine Vision beschreibt einen wünschenswerten Zustand. Die Mitgliedsverbände können durch den Visionsprozess ausdrücken, wie sie sich die Zukunft des rdp vorstellen. Für die Gremien des rdp beantwortet die Vision handlungsleitende Fragen: Wofür machen wir unsere Arbeit eigentlich? In welche Richtung können wir weiterarbeiten? Generell brauchen Organisationen eine Vision, weil sie eine klare, inspirierende Orientierung bietet, die alle Mitglieder auf gemeinsame Ziele ausrichtet und langfristiges Handeln unterstützt. Für den rdp steht die Klarheit über eine Richtung im Vordergrund. Sie gewährleistet, dass die Verbände und die rdp-Gremien auf ein Ziel hinarbeiten und wir unsere Zusammengehörigkeit stärken. Zudem ist in den letzten Jahren deutlich geworden, dass sich der rdp oft (nur) an den Anforderungen der Gegenwart orientiert hat - das Zukunftsbild fehlte.
Beispiel Inhaltliche Zusammenarbeit: Themen, die im rdp sinnvoll verortet sind, können effizienter bearbeitet werden, da die verfügbaren Ressourcen gebündelt werden. Für Arbeitsgruppen stehen Expert*innen aus allen Verbänden zur Verfügung. So werden weniger Personen benötigt, um die Themen für alle Verbände in größerer Tiefe zu behandeln. Die Verbände profitieren jeweils gegenseitig von denen, die in manchen Themen bereits mehr erarbeitet haben und/oder weitere Perspektiven einbringen.
Beispiel Auftreten nach Außen: Durch ein gemeinsames Auftreten (z. B. Logo, Design, ...) wird eine größere Wirkung durch sichtbare Zusammengehörigkeit erzielt. Es entsteht weniger Verwirrung bei Dritten, wie wir rdp-Pfadfinder*innen Miteinander im Verhältnis stehen. Gemeinsame Erkennungszeichen grenzen uns gegenüber ggf. fragwürdigen Verbänden und Bünden ab und erleichtern den Stämmen die Kommunikation nach außen.
Im Mai/Juni 2025 beraten die Bundesversammlungen aller Ringverbände über den Visionstext und mandatieren ihre Vorstände zur Zustimmung bei der Ringversammlung II/2025.
Im Oktober 2025 findet die Ringversammlung als höchstes beschlussfassendes Gremium des rdp statt und stimmt über die Vision 2034 final ab.
Die Vision gibt einen Handlungsrahmen und ein übergeordnetes Ziel für die operativen Entscheidungen der Gremien des rdp. Aber sie stellt keinen Automatismus dar, das heißt, dass alle aus ihr abgeleiteten Maßnahmen (z. B. Veränderungen an der Satzung, Einsetzung von Arbeitsgruppen oder Durchführung von Veranstaltungen) durch die zuständigen Gremien beschlossen werden müssen. Dies stellt auch bei allen Schritten der Umsetzung der Vision 2034 die Mitbestimmung der Verbände und ihrer Gremien sicher.