| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stammesversammlung Stamm St. Hedwig Auf der Lieth (DV Paderborn) |
| Status: | Überweisung (Vertagt auf nächste BV (von BV94)) |
| Eingereicht: | 20.04.2026, 22:56 |
A10: Mitbestimmung Satzungs- und Ordnungsänderungen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Titel:
Mitbestimmung Satzungs- und Ordnungsänderungen
Die 94. Bundesversammlung möge beschließen:
Satzungs- und Ordnungsänderungen mit Auswirkungen auf die Stämme sollen künftig
in einem zweistufigen Verfahren beschlossen werden:
- Beratung auf Bundesebene: Satzungs- und Ordnungsänderungen, die direkte
Auswirkungen auf die Arbeit der Stämme haben, werden zunächst auf einer
Bundesversammlung beraten. Findet der Vorschlag dort eine Mehrheit, wird
er an die Stämme zur Mitbestimmung weitergeleitet.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
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- Stellungnahme der Stämme: Jeder Stamm hat bis zur nächsten
Bundesversammlung die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten
Änderungen abzugeben. Über diese soll die Stammesversammlung beschließen.
Diese Stellungnahmen werden in der folgenden Bundesversammlung
berücksichtigt, bevor die Satzungs- oder Ordnungsänderung endgültig
beschlossen wird.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
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Begründung der Antragsteller*innen:
In den letzten Jahren gab es mehrere Satzungsänderungen auf Bundesebene, die das Leben in den Stämmen direkt betroffen haben – etwa die Umbenennung des Verbandes oder die Einführung der Stammesrunde. Diese Änderungen führten oft zu Mehraufwand oder Anpassungsbedarf vor Ort, ohne dass die Stämme im Vorfeld die Möglichkeit hatten, ihre Perspektive einzubringen.
21.05.2026
Ich sehe das genauso. Es wird zwar ein Schwerpunkt auf die stärkere Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gelegt, aber diejenigen, die die Entscheidungen des Verbandes vor Ort umsetzen sollen, werden nicht gehört. Im Gegenteil. Während viele Stämme existenzielle Sorgen haben, werden zum Teil Luftschlösser gebaut, was auf den verschiedenen Ebenen alles umgesetzt werden soll (siehe auch Antrag 08). Und das unabhängig davon, ob die Entscheidungen Akzeptanz finden oder eine Chance haben, verbandliche Realität zu werden. Dennoch ist die Frage, in welcher Weise eine Beteiligung der Stämme Sinn macht. Wie viele Stämme machen sich wirklich die Mühe einer solchen Stellungnahme? Sind es wenige, ist es keine brauchbare Basis. Sind es viele, müssten die Mitglieder der BuV zusätzlich zu den schon umfangreichen Unterlagen auch noch massenweise Stellungnahmen lesen, die nicht immer ein klares Bild ergeben werden. Aber ein Beteiligungsformat wäre durchaus wichtig. Es gibt zwar die Mitgliederinitiative, aber die ist nicht mehr zeitgemäß ausgestaltet. Wer schickt heute noch Unterschriftenlisten durch die Gegend, zumal drei Monate echt knapp sind. Ziel müsste es aus meiner Sicht zudem sein, über die bestehenden Strukturen und Gremien des Verbandes Meinungsbilder zu entsprechenden Anträgen einzuholen, wie das in manchen Diözesen vor der BuV auch schon gemacht wird.
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Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
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Warum ist dieser Antrag wichtig?
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Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
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- Mehr Mitbestimmung: Stämme sind die Basis des Verbandes. Sie sollen die Chance haben, ihre Erfahrungen und Bedenken bei Satzungsänderungen, die sie betreffen, aktiv einzubringen.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
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- Transparenz und Akzeptanz: Wenn Stämme frühzeitig beteiligt werden, steigt die Akzeptanz für Veränderungen. Gleichzeitig können praktische Herausforderungen oder lokale Besonderheiten besser berücksichtigt werden.
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Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
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Unterstützer*innen
- Davide Lorenzon
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Änderungsanträge
- A10_ÄA1 (Gerold Traub (Diözesankurat DV Rottenburg-Stuttgart), Eingereicht)

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