A11_OÄNEU: Freiwillige Ausbildung von Rover*innen ermöglichen
| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Diözesanversammlung DV Münster |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.04.2026, 23:05 |
| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Diözesanversammlung DV Münster |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.04.2026, 23:05 |
Die Bundesversammlung möge die entsprechende Ordnungsänderung (Seite 31, Letzter
Abschnitt) beschließen:
Diese Ziele beschreiben die Kompetenzen, die die Gruppenmitglieder am Ende jeder
Stufe erreicht haben sollen. Die Leiter*innen achten darauf, dass alle Kinder
und Jugendlichen in der jeweiligen Altersstufe die Möglichkeit haben, die
altersspezifischen Inhalte und Methoden zu erleben. Die durchschnittliche
Verweildauer in jeder Altersstufe sollte drei Jahre betragen. Durch den
flexiblen Übergang vom Rover*innen- zum Leiter*innensein kann die Verweildauer
in der Roverstufe länger sein. Im Alter von 18 Jahren und mit dem Beginn der
Leitungsausbildung können junge Erwachsene die Leitung einer Wölflings-,
Jungpfadfinder- oder Pfadfindergruppe übernehmen. Rover*innen können nicht
gleichzeitig Leiter*innen sein. Rover*innen wird auf eigenen Wunsch, ab dem 16.
Lebensjahr, die Teilnahme an der Modulausbildung ermöglicht. Im Alter von 22
Jahren können junge Erwachsene die Leitung einer Rover*innenrunde übernehmen.
Diese Ziele beschreiben die Kompetenzen, die die Gruppenmitglieder am Ende jeder Stufe erreicht haben sollen. Die Leiter*innen achten darauf, dass alle Kinder und Jugendlichen in der jeweiligen Altersstufe die Möglichkeit haben, die altersspezifischen Inhalte und Methoden zu erleben. Die durchschnittliche Verweildauer in jeder Altersstufe sollte drei Jahre betragen. Durch den flexiblen Übergang vom Rover*innen- zum Leiter*innensein kann die Verweildauer in der Roverstufe länger sein. Im Alter von 18 Jahren und mit dem Beginn der Leitungsausbildung können junge Erwachsene die Leitung einer Wölflings-, Jungpfadfinder- oder Pfadfindergruppe übernehmen. Rover*innen können nicht gleichzeitig Leiter*innen sein. Rover*innen wird auf eigenen Wunsch, ab dem 16. Lebensjahr, die Teilnahme an der Modulausbildungfür sie geeigneten Ausbildungsformaten ermöglicht. Im Alter von 22 Jahren können junge Erwachsene die Leitung einer Rover*innenrunde übernehmen.
Der Antrag zu „freiwillige Ausbildung von Rover*innen ermöglichen“ ist für den Diözesanverband Münster und seine Untergliederungen sehr wichtig, sodass wir nach der Ablehnung unseres Modellprojektantrages in 2025 durch die Bundesleitung nun den Weg durch die Bundesversammlung gehen, um alle Diözesanverbände an diesem wichtigen Schritt zu beteiligen und damit auch indirekt allen Stämmen und Bezirken zu diesem Thema eine Stimme zu geben.
Verschiedene Aspekte führen uns zur Beantragung der Ordnungsänderung. Zahlreiche katholische Jugendverbände bieten ihren Jugendlichen ab 16 Jahren bereits die Möglichkeit der Ausbildung an. Der Bedarf, bereits Mitglieder der Roverstufe auszubilden, ist in der Vergangenheit regelmäßig durch Rover und Stämme benannt worden und ist fortwährend in unserem Diözesanverband ein expliziter Wunsch.
Durch die Ordnungsänderung können interessierte Mitglieder der Roverstufe bereits erste Erfahrungen durch die Vermittlung von Ausbildungsinhalten sammeln, bevor sie frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres in die Leitungstätigkeit wechseln können. Darüber hinaus können Rover*innen sich mit den ersten gesammelten Erfahrungen aus der Ausbildung bewusster für oder gegen eine Leitungstätigkeit entscheiden.
In den vergangenen anderthalb Jahren haben wir innerhalb unseres DV viele wertvolle Erfahrungen gesammelt. Dazu gehören die intensive Vorbereitung des Modellprojekts, zahlreiche Gespräche unserer Roverreferent*innen mit Rovern aus den DV-eigenen Bezirken sowie der Austausch auf der Rover-Bundeskonferenz mit Mitgliedern des Roverboards und den Rover AK´s der weiteren Diözesanverbände.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30