| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Status: | Beschluss (Angenommen) |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 89, Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
| Beschluss durch: | Hannah Rieger (Beauftragte für Internationales), Franka Bernreiter (Beauftragte für Internationales) |
A15_SÄ: Stellvertretung der Beauftragten für Internationales auf Diözesanebene
Titel:
Die 94. Bundesversammlung möge beschließen:
In der Satzung der Diözesanebene wird für die Funktion der Beauftragten für
Internationales eine Stellvertretungsregelung analog zu dem bereits bestehenden
Vertretungsregeln für Diözesan(fach)referent*innen sowie
Diözesanstufenkurat*innen eingeführt.
Hierzu wird Ziffer 64 der Satzung der Diözesanebene wie folgt geändert:
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Satzung der Diözesanebene
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Diözesan(fach)referent*innen,sowie Diözesanstufenkurat*innen und
Diözesanbeauftragte für Internationales können im Falle der Verhinderung ihr
Stimmrecht in der Diözesanleitung, der Diözesanversammlung, den
Diözesan(fach)konferenzen und den Bundes(fach)konferenzen an die von ihnen
beauftragten Mitglieder des Diözesan(fach)arbeitskreises delegieren.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Diese Delegation muss in Textform erfolgen und dem Diözesanvorstand bzw. der
jeweiligen Versammlungs-/Konferenzleitung vorgelegt werden. Sie gilt jeweils für
eine Sitzung der Diözesanleitung bzw. jeweils für eine Versammlung/Konferenz.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Begründung der Antragsteller*innen:
Auch auf Diözesanebene ist die Aufgabe der Beauftragten für Internationales facettenreich und teilweise mit einer hohen Arbeitsbelastung verbunden. Die ehrenamtliche Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert daher verlässliche Strukturen zur Entlastung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Eine Stellvertretungsregelung ermöglicht es, Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen, Ausfallzeiten zu kompensieren und die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Zugleich wird die Vereinbarkeit des Engagements mit anderen Verpflichtungen verbessert und die Beschlussfähigkeit der Gremien auch bei Abwesenheiten gewährleistet.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Unterstützer*innen
- Mathias Meyer
- Davide Lorenzon

Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30