Veranstaltung: | 90. Bundesversammlung 2023 - Anträge |
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Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 75, Nein: 2, Enthaltungen: 0 |
Beschluss durch: | Bundesversammlung |
Beschlossen am: | 19.05.2023 |
Basierend auf: | A15_SÄ: Aufnahme von Voraussetzungen für die Mitarbeit bzgl. Prävention und Intervention (alle Ebenen) |
Aufnahme von Voraussetzungen für die Mitarbeit bzgl. Prävention und Intervention (alle Ebenen) (A15NEU_SÄ)
Titel:
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
In den Satzungen der Stammes-, Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene werden im
Rahmen der Präventions- und Interventionsbemühungen des Verbandes –
vorbehaltlich des Beschlusses von Antrag 02 „Ordnung für den Umgang mit
sexualisierter und spiritueller Gewalt gegenüber Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen innerhalb der DPSG“ (= Interventionsordnung DPSG –
IntervO) – jeweils im Abschnitt „Mitarbeit und Beitrag“ zwei zusätzliche Ziffern
wie folgt eingefügt.
Die Nummerierung der folgenden Ziffern in den Satzungen der DPSG wird
entsprechend nach Aufnahme dieser Änderungen und ohne Notwendigkeit der
zusätzlichen Beschlussfassung durch die Bundesversammlung redaktionell
angepasst.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Satzung der Stammesebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
14. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit [...]
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
15. Die Mitglieder, insbesondere Vorstände, Leiter*innen, ehrenamtliche und
hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Sinne dieser Satzung, sind zur Einhaltung
und Umsetzung der Prävention sexualisierter Gewalt in der DPSG verpflichtet.
Diese ist in Schutzkonzepten des Verbandes sowie in der „Rahmenordnung –
Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“
geregelt, die auch für die DPSG und ihre Untergliederungen als gültig anerkannt
wird.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
16. Die Mitglieder, insbesondere Vorstände, Leiter*innen,ehrenamtliche und
hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Sinne dieser Satzung, sind zum Handeln im
Sinne der Ordnung für den Umgang mit sexualisierter und spiritueller Gewalt
gegenüber Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen innerhalb
der DPSG (Interventionsordnung DPSG – IntervO) verpflichtet, welche Bestandteil
dieser Satzung ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
17.15. Mitglieder sind verpflichtet, [...]
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Satzung der Bezirksebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
14. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit [...]
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
15. Die Mitglieder, insbesondere Vorstände, Leiter*innen, ehrenamtliche und
hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Sinne dieser Satzung, sind zur Einhaltung
und Umsetzung der Prävention sexualisierter Gewalt in der DPSG verpflichtet.
Diese ist in Schutzkonzepten des Verbandes sowie in der „Rahmenordnung –
Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“
geregelt, die auch für die DPSG und ihre Untergliederungen als gültig anerkannt
wird.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
16. Die Mitglieder, insbesondere Vorstände, Leiter*innen,ehrenamtliche und
hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Sinne dieser Satzung, sind zum Handeln im
Sinne der Ordnung für den Umgang mit sexualisierter und spiritueller Gewalt
gegenüber Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen innerhalb
der DPSG (Interventionsordnung DPSG – IntervO) verpflichtet, welche Bestandteil
dieser Satzung ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
17. Hat der Bezirk einen Rechtsträger, so muss in dessen Satzung eine der Ziffer
15 entsprechende Regelung zur Verpflichtung auf Maßnahmen zur Prävention
sexualisierter Gewalt getroffen werden sowie eine der Ziffer 16 entsprechende
Regelung zur Verpflichtung auf die Interventionsordnung der DPSG getroffen
werden.
18. 15. Mitglieder sind verpflichtet, [...]
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Satzung der Diözesanebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
14. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit [...]
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
15. Die Mitglieder, insbesondere Vorstände, Leiter*innen, ehrenamtliche und
hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Sinne dieser Satzung, sind zur Einhaltung
und Umsetzung der Prävention sexualisierter Gewalt in der DPSG verpflichtet.
Diese ist in Schutzkonzepten des Verbandes sowie in der „Rahmenordnung –
Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“
geregelt, die auch für die DPSG und ihre Untergliederungen als gültig anerkannt
wird.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
16. Die Mitglieder, insbesondere Vorstände, Leiter*innen,ehrenamtliche und
hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Sinne dieser Satzung, sind zum Handeln im
Sinne der Ordnung für den Umgang mit sexualisierter und spiritueller Gewalt
gegenüber Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen innerhalb
der DPSG (Interventionsordnung DPSG – IntervO) verpflichtet, welche Bestandteil
dieser Satzung ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
17. Hat der Diözesanverband einen Rechtsträger, so muss in dessen Satzung eine
der Ziffer 15 entsprechende Regelung zur Verpflichtung auf Maßnahmen zur
Prävention sexualisierter Gewalt getroffen werden sowie eine der Ziffer 16
entsprechende Regelung zur Verpflichtung auf die Interventionsordnung der DPSG
getroffen werden.
18. 15. Mitglieder sind verpflichtet, [...]
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Satzung der Bundesebene:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
16. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit [...]
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
17. Die Mitglieder, insbesondere Vorstände, Leiter*innen, ehrenamtliche und
hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Sinne dieser Satzung, sind zur Einhaltung
und Umsetzung der Prävention sexualisierter Gewalt in der DPSG verpflichtet.
Diese ist in Schutzkonzepten des Verbandes sowie in der „Rahmenordnung –
Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“
geregelt, die auch für die DPSG und ihre Untergliederungen als gültig anerkannt
wird.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
18. Die Mitglieder, insbesondere Vorstände, Leiter*innen,ehrenamtliche und
hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Sinne dieser Satzung, sind zum Handeln im
Sinne der Ordnung für den Umgang mit sexualisierter und spiritueller Gewalt
gegenüber Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen innerhalb
der DPSG (Interventionsordnung DPSG – IntervO) verpflichtet, welche Bestandteil
dieser Satzung ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
19. Im Rechtsträger des Bundesverbands muss in dessen Satzung eine der Ziffer 15
entsprechende Regelung zur Verpflichtung auf Maßnahmen zur Prävention
sexualisierter Gewalt getroffen werden sowie eine der Ziffer 16 entsprechende
Regelung zur Verpflichtung auf die Interventionsordnung der DPSG getroffen
werden.
20. 15. Mitglieder sind verpflichtet, [...]
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00