Wir haben Rückmeldungen aus unseren Gruppierungen bekommen, dass gerade auf Stammesebene weitere Personengruppen (Eltern, Kirchenpfleger, etc) an öfffentlichen Versammlungen teilnehmen, die eine grundsätzliche Öffentlichkeit des Punkts schwieriger machen als auf der Bundesebene. Wir würden uns deshalb wünschen, das erstmal nur für die Bundesebene zu regeln, dort auszuprobieren und den anderen Ebenen diese Entscheidung erstmal freizustellen. Wir nehmen damit Rücksicht auf die teilweise sehr unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Diözesan-, Bezirks- und Stammesversammlungen.
Antrag: | Öffentlichkeit bei Finanzfragen (alle Ebenen) (A22_SÄ) |
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Antragsteller*in: | Anja Bierling (Diözesanvorsitzende DV München und Freising) |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich |
Eingereicht: | 20.05.2023, 11:18 |
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