Antrag: | Einführung von Krisen- und Notfallmanagement auf Bundesebene |
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Antragsteller*in: | Stefan Häfner (Diözesanvorsitzender DV Freiburg) |
Status: | Übernahme (durch Antragsteller*innen) |
Eingereicht: | 19.05.2023, 10:56 |
A03_ÄA05 zu A03 (vertagt von BV89)NEU3: Einführung von Krisen- und Notfallmanagement auf Bundesebene
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 1 bis 6:
Eine Arbeitsgruppe entwickelt in Zusammenarbeit mit den Diözesanverbänden ein gemeinsames Vorgehen im Bereich des Krisen- und Notfallmanagements (eine K+N-Struktur).Die Bundesleitung wird beauftragt eine Arbeitsgruppe einzurichten, die in Zusammenarbeit mit den Diözesanverbänden ein gemeinsames Vorgehen im Bereich des Krisen- und Notfallmanagements (eine K+N-Struktur) erarbeitet.
Final soll eine Gruppe der Bundesebene eingerichtet werden, welche sich aus erfahrenen Ehrenamtlichen, die nach Möglichkeit aus einschlägigen Berufen kommen, zusammensetzt.
Final soll eine Gruppe auf Bundesebene eingerichtet werden, welche sich aus erfahrenen Ehrenamtlichen, die nach Möglichkeit aus einschlägigen Berufen kommen, zusammensetzt.
Von Zeile 21 bis 23:
Die Gruppe soll bis zur 92. Bundesversammlung iniitiert werden. Eine Arbeitsgruppe zur Initiierung besteht aus interessierten Diözesanverbänden, soll für die Dauer von zwei Jahren bestehen und wird durch die Bundesebene bemittelt.
Die Gruppe soll bis zur Bundesversammlung 2025 iniitiert werden.Die Diözesanverbände sind angehalten nach fachlich qualifizierten Personen zur Mitarbeit zu suchen.
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Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00