Änderungen von A03 (vertagt von BV89)NEU3 zu A03 (vertagt von BV89)NEU4
Ursprüngliche Version: | A03 (vertagt von BV89)NEU3 |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.05.2023, 10:38 |
Neue Version: | A03 (vertagt von BV89)NEU4 |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.05.2023, 11:07 |
Titel:
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 1 bis 6:
Eine Arbeitsgruppe entwickelt in Zusammenarbeit mit den Diözesanverbänden ein gemeinsames Vorgehen im Bereich des Krisen- und Notfallmanagements (eine K+N-Struktur).
Final soll eine Gruppe der Bundesebene eingerichtet werden, welche sich aus erfahrenen Ehrenamtlichen, die nach Möglichkeit aus einschlägigen Berufen kommen, zusammensetzt.
Die Bundesleitung wird beauftragt eine Arbeitsgruppe einzurichten, die in Zusammenarbeit mit den Diözesanverbänden ein gemeinsames Vorgehen im Bereich des Krisen- und Notfallmanagements (eine K+N-Struktur) erarbeitet.
Final soll eine Gruppe auf Bundesebene eingerichtet werden, welche sich aus erfahrenen Ehrenamtlichen, die nach Möglichkeit aus einschlägigen Berufen kommen, zusammensetzt.
Von Zeile 21 bis 23:
Die Gruppe soll bis zur 92. Bundesversammlung iniitiert werden. Eine Arbeitsgruppe zur Initiierung besteht aus interessierten Diözesanverbänden, soll für die Dauer von zwei Jahren bestehen und wird durch die Bundesebene bemittelt.
Die Gruppe soll bis zur Bundesversammlung 2025 iniitiert werden.Die Diözesanverbände sind angehalten nach fachlich qualifizierten Personen zur Mitarbeit zu suchen.