Erfolgt müdlich.
Antrag: | Ordnung für den Umgang mit sexualisierter und spiritueller Gewalt |
---|---|
Antragsteller*in: | Valerian Laudi (Diözesanvorsitzender DV Hamburg) |
Status: | Erledigt |
Eingereicht: | 19.06.2022, 15:00 |
Antrag: | Ordnung für den Umgang mit sexualisierter und spiritueller Gewalt |
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Antragsteller*in: | Valerian Laudi (Diözesanvorsitzender DV Hamburg) |
Status: | Erledigt |
Eingereicht: | 19.06.2022, 15:00 |
Präventionsordnung der DPSG
Inanspruchnahme weiterer Fachberatungsstellen, die anonym und unabhängig beraten können. Wenn eine möglicherweise strafbare Handlung in Rede steht, ermutigtinformiert die Ansprechperson über die Möglichkeiten zur Erstattung einer Strafanzeige und klärt darüber auf, wie eine Strafanzeige erstattet werden kann.2 Die Ansprechperson klärt über das Verfahren
20. (1) Der zuständige Vorstand informiert die Strafverfolgungs- und andere zuständige Behörden, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht.20.
(2) Dies unterbleibt, wenn die betroffene Person bzw. deren gesetzliche Vertretung dem ausdrücklich widerspricht. Die betroffene Person ist in jedem Fall danach zu fragen und der Widerspruch durch die das Gespräch führende Ansprechperson genau zu dokumentieren. Die Dokumentation ist von der betroffenen Person oder deren gesetzlicher Vertretung in Anwesenheit eines Zeugen zu unterzeichnen.
Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung, informiert der zuständige Vorstand die betroffene Person bzw. deren gesetzliche Vertretung über die Möglichkeit einer Strafanzeige. Auf Wunsch der betroffenen Person bzw. deren gesetzlichen Vertretung informiert der zuständige Vorstand die Strafverfolgungs- und andere zuständige Behörden.
Erfolgt müdlich.
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00