Veranstaltung: | 90. Bundesversammlung 2023 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Diözesanvorstand DV Erfurt |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 19.06.2022, 15:00 |
A01 (vertagt von BV89): Stammesarbeit unterstützen - Mitgliederverwaltung vereinfachen!
Titel:
Die 90. Bundesversammlung möge beschließen:
Begründung der Antragsteller*innen:
Ziel des Antrags
Der Verwaltungsaufwand für Stämme soll erheblich reduziert werden. So können sich die Ehrenamtlichen vor Ort mehr auf die Arbeit in den Gruppen und die Organisation von Fahrten und Lagern für ihren Stamm konzentrieren.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Ausgangslage
Für die Stämme ist das Erheben der Mitgliedsbeiträge in der Regel ein aufwendiges Verfahren: Der Einzug muss organisiert, Überweisungen erfasst oder Bareinzahlungen eingesammelt werden. In der Regel wird der größte Teil des Geldes an die Bundesebene weitergegeben.
Besonders in Stämmen mit kleinen Leitungsrunden ist es regelmäßig ein Kraftakt, den Mitgliedsbeitrag zu organisieren, teilweise gelingt es den Ehrenamtlichen gar nicht und der Stamm muss erhebliche Summen an den Bundesverband entrichten.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Darauf ist zu achten
Folgende Punkte sind in Diskussionen bereits aufgekommen, sodass diese in dem entsprechenden System berücksichtigt werden müssen:
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
- Vereinfachung des Verfahrens für die Stämme
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
- Vorgehen bei Mitgliedern oder Leitenden, die keinen Beitrag zahlen (dieser vom Stamm übernommen wird)
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
- Korrektur von falschen oder fehlende Kontodaten
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
- Zahlung der Stammesbeiträge an die Stämme
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
- Anmeldung und Abmeldung von Mitgliedern
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
- (digitales?) Lastschriftmandat
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
So könnte das aussehen
Für den Einzug der Mitgliedsbeiträge bleibt der Stamm formal verantwortlich, der Bund führt in dessen Auftrag aus.
Der Bund installiert ein System mit dem, über die in NaMi (oder einer alternativen Mitgliederverwaltungsplattform) eingetragenen Kontoverbindungen, der Mitgliedsbeitrag und der entsprechende Stammesbeitrag zentral eingezogen wird.
Der Stammesbeitrag muss entsprechend in NaMi (oder einer alternativen Mitgliederverwaltungsplattform) hinterlegt sein. Im Anschluss wird dem Stamm der eingezogene Stammesbeitrag automatisch überwiesen.
Das zentrale Element dieses neuen Systems ist eine Fall-Back-Kontoverbindung des Stammes. Diese wird automatisch in allen Fällen genutzt, wenn Kontoverbindungen einzelner Mitglieder veraltet oder unklar sind oder nicht vorliegen.
Das heißt, dass die Bundesebene nicht für das Trouble-Shooting nicht funktionierender Einzüge zuständig ist. Hierfür ist/bleibt der Stamm verantwortlich.
Der Stamm sorgt dafür, dass mit der Anmeldung eines Mitglieds ein gültiges Lastschriftmandat vorliegt. Dieses könnte idealerweise auch in einer neu zu schaffenden digitalen Anmeldung integriert sein.
Bei nicht funktionierenden Einzügen oder Rückbuchungen (egal ob aus berechtigtem oder unberechtigtem Grunde) zulasten der Bundesebene wird automatisch eine erneute Belastung der Fall-Back-Kontoverbindung des Stammes veranlasst. Für die Klärung ist dann der Stamm verantwortlich oder er trägt die Kosten (bei Nichtstun).
Vorschlag für Leitende, die durch den Stamm von der Zahlung befreit sind: Hier wird in NaMi keine Kontoverbindung eingetragen, sodass automatisch die Fall-Back-Kontoverbindung des Stammes belastet wird.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
ODER:
Der Bundesverband wird verantwortlich für die gesamte Mitgliedsverwaltung.
Über ein Online-Formular werden die Anmeldung, Abmeldung sowie die Erteilung eines SEPA-Mandats an den Bundesverband sichergestellt. Diese Daten werden in einem automatisierten Verfahren in NaMi (oder eine alternative Mitgliederverwaltungsplattform) übernommen.
Die Stämme können ihre Mitglieder in NaMi (oder eine alternative Mitgliederverwaltungsplattform) einsehen und erhalten den von ihnen hinterlegten Stammesbeitrag entsprechend der Mitgliederzahl überwiesen.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
ODER:
… etwas, dass für die Bundesebene realistisch umsetzbar, rechtlich abgesichert und eine Entlastung für die Stämme ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Fazit
Der Antrag führt dazu, dass dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend die Vorteile einer zentralen digitalen Verwaltung auf Bundesebene genutzt und die Stämme wirksam entlastet werden.
NaMi (oder eine alternative Mitgliederverwaltungsplattform) ist laufend, vollständig und korrekt gepflegt, sodass alle Mitglieder unseres Verbandes abgebildet sind.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00
Änderungsanträge
- A01_ÄA01 (vertagt von BV89) (Dirk Schmedding (Diözesanvorsitzender DV Münster), Erledigt)
- A01_ÄA02 (vertagt von BV89) (David Meyer (Diözesanvorsitzender DV Mainz), Erledigt)
Die DPSG Bundesebene wird damit beauftragt, ein System zu implementieren, um die
DPSG Beiträge sowie einen vom Stamm festgelegten Stammesbeitrag zentral
einzuziehen.
A01_ÄA01 (vertagt von BV89)
, gestellt von: Dirk Schmedding (Diözesanvorsitzender DV Münster)Die DPSG Bundesebene wird damit beauftragt,
ein System zu implementieren, um die DPSG Beiträge sowie einen vom Stamm festgelegten Stammesbeitrag zentral einzuziehen.eine technische Lösung zu prüfen, zu konzipieren und bei Machbarkeit umzusetzen, welche die Stämme beim Einzug der DPSG Beiträge unterstützt.A01_ÄA02 (vertagt von BV89)
, gestellt von: David Meyer (Diözesanvorsitzender DV Mainz)Die DPSG
BundesebeneBundesleitung wird damit beauftragt, ein System zu implementieren, um die DPSG Beiträge sowie einen vom Stamm festgelegten Stammesbeitrag zentral einzuziehen.Franz Klingebiel:
Auf unserer Diözesanversammlung im November 2022 haben wir die bisherigen Rückmeldungen zu unserem Antrag „Stammesarbeit unterstützen - Mitgliederverwaltung vereinfachen!“ evaluiert. Diese Diözesanversammlung hat beschlossen den Diözesanvorstand zu beauftragen den Antrag zurückzuziehen.
Folgende Gründe waren dafür ausschlaggebend:
1. Die bisherigen Rückmeldungen signalisierten z.T. deutliche Ablehnung unseres Antrags. Die Gründe für die Ablehnung liegen insbesondere in strukturellen Gegebenheiten der verschiedenen Stämme, Bezirke und Diözesanverbände. Unterstützung fand der Antrag aus Perspektive kleiner und neuer Stämme. Ablehnung aus Perspektive großer und strukturell starker Einheiten. Die Aussicht auf Erfolg wäre auch bei enorm hohem Einsatz und Werbung für das Anliegen nicht gut.
2. Als Diözesanverband mit nur teilweise besetztem Diözesanvorstand, einer Diözesanleitung aus vier Menschen, ohne Geschäftsstelle oder hauptamtliches Personal sind wir nicht bereit diesen Einsatz zu bringen. Wir bündeln unsere Kräfte und konzentrieren uns auf das Wesentliche: Das Verbandsleben in unserer Diözese.
3. Wir haben uns auf der 89. BV 2022 mit den Problemen strukturschwacher Regionen beschäftigt. Häufig bestehen dort multiple Problemlagen und die Suche nach Lösung und Unterstützung fällt schwer. Nicht weil man nicht will, sondern, weil personellen Ressourcen begrenzt sind. Mit unserem Antrag haben wir versucht zu signalisieren, was aus unserer Sicht strukturschwachen Regionen helfen kann. Ironischerweise fehlen bei uns die Ressourcen dieses Anliegen bis zum Ende durchzukämpfen.
4. Was auf der Diözesanebene gilt, gilt auch auf der Stammesebene. Unser Antrag scheint auf manche den Eindruck gemacht zu haben, dass wir Mitgliedsbeiträge nicht einsammeln oder einziehen könnten. Natürlich können wir das alles. Es nimmt eben nur Zeit, die gerade in kleinen und neuen Stämmen dringend für die Gestaltung des Stammeslebens gebraucht wird.
5. Die auf der 88. BV 2021 beschlossen Digital-Strategie für die DPSG enthält eine Reihe konkreter Vorschläge, die Prozesse (auch die Mitgliederverwaltung) deutlich vereinfachen würden. Wir setzen unsere Hoffnung auf die Entwicklungen, die hier anstehen.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00