Veranstaltung: | 92. Bundesversammlung 2024 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Diözesanvorstand DV Rottenburg-Stuttgart |
Status: | Verschoben (vertagt von BV91) |
Eingereicht: | 21.05.2023, 16:00 |
A01_SÄ: Gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Stammesebene (Stammes-, Bezirks-, Diözesanebene)
Titel:
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
Die Satzungen der Stammesebene (Ziffer 24 und 60), Bezirksebene (Ziffer 21) und
Diözesanebene (Ziffer 20) werden wie folgt geändert:
Satzung der Stammesebene
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
24. Die Stammesversammlung hat folgende Aufgaben:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Wahl der Mitglieder des Stammesvorstands,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- für die vakanten Stellen im Stammesvorstand die Wahl von
Stammesdelegierten für die Bezirksebene oder, sofern sich der
Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, die Diözesanebene.
Die Wahl gilt bis zur Stammesversammlung im nächsten Jahr und endet
automatisch mit einer Änderung der Vakanz im Vorstand. Gewählt werden
können alle Mitglieder der Stammesleitung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der
Kassenprüfer*innen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Entgegennahme des Arbeitsberichts der Stammesleitung,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichts der
Kassenprüfer*innen, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder die
Entgegennahme des Berichts des Rechtsträgers,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beschlussfassung über die Entlastung des Stammesvorstands,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beschlussfassung über Vorhaben und Aktionen des Stammes,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beschlussfassung über die Einrichtung und Auflösung von Bibergruppen
und
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beschlussfassung über die Auflösung des Stammes. Dieser Beschluss
bedarf der Zustimmung des Bezirksvorstands.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
60. (1) Mitglieder des Stammesvorstands können im Falle der Verhinderung ihr
Stimmrecht in der Stammes- und Bezirksversammlung oder, sofern sich der
Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, in der
Diözesanversammlung an eine Vertretung delegieren. Die Vertretung muss Mitglied
der DPSG und innerhalb des Stammes tätig sein.Diese Delegation muss in Textform
erfolgen und der jeweiligen Versammlungsleitung vorgelegt werden. Sie gilt
jeweils für eine Versammlung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- A01_SÄ_ÄA01 Diözesanvorstand DV Osnabrück
- A01_SÄ_ÄA02 Diözesanvorstand DV Paderborn
- A01_SÄ_ÄA03 Bundesleitung
(2) Stammesdelegierte können im Falle der Verhinderung ihr Stimmrecht in der
Bezirksversammlung oder, sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in
Stämme gliedert, in der Diözesanversammlung an eine Vertretung delegieren. Die
Vertretung muss Mitglied der DPSG und innerhalb der Stammesleitung tätig sein.
Diese Delegation muss in Textform erfolgen und der jeweiligen
Versammlungsleitung vorgelegt werden. Sie gilt jeweils für eine Versammlung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Satzung der Bezirksebene
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
21. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- der Bezirksvorstand,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder-
und Roverstufe,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Mitglieder der Stammesvorständejeweils drei gewählte Vertreter*innen
(Mitglieder der Stammesvorstände bzw. bei Vakanz die Stammesdelegierten)
der einzelnen Stämme und
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Stimmen der Bezirksleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der
Bezirksversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Bezirksvorstands haben
in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten
Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Satzung der Diözesanebene
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
20. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- der Diözesanvorstand,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder-
und Roverstufe,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Mitglieder der Bezirksvorstände oder sofern sich der Diözesanverband
gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der
Stammesvorständejeweils drei gewählte Vertreter*innen (Mitglieder der
Stammesvorstände bzw. bei Vakanzen die Stammesdelegierten) der einzelnen
Stämme und
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen
Altersstufen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Stimmen der Diözesanleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der
Diözesanversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Diözesanvorstands
haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der
besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Begründung der Antragsteller*innen:
Politische Vertretungsmöglichkeiten sind einer der Grundpfeiler der pfadfinderischen Arbeit. Die DPSG versteht sich selbst als eine repräsentative Demokratie, in der jede Gruppierung auf der nächsthöheren Ebene durch eine gleiche Anzahl gewählter Repräsentant*innen, bisher die gewählten Vorsitzenden und Kurat*innen, vertreten wird. Durch die Möglichkeit zur Vakanz von Vorstandsämtern kann es allerdings zu einem Ungleichgewicht von Stimmen kommen, die das Gleichgewicht der Stimmverteilung mitunter erheblich beeinflussen. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken und den Stämmen, Bezirken und Diözesanverbänden die Möglichkeit zu einer fairen Vertretung und Beteiligung auf der nächsthöheren Ebene zu bieten, sollen die hier beantragten Änderungen an den Satzungen erfolgen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Wahl der Delegierten für die nächsthöhere Ebene durch die jeweilige Versammlung gewährleistet, dass eine Legitimation der Stimme auf dieser Ebene erfolgt. Somit wird sichergestellt, dass die Interessen der Gruppierung vertreten werden und nicht die eigenen sowie ungleichmäßig verteilten Stimmrechte ausgeglichen werden. Durch die Wahl vertreten die Delegierten die Gruppierung genauso wie es auch ein*e gewählte*r Vorsitzende*r oder Kurat*in tun würde und gehen auch dieselbe Selbstverpflichtung ein, die ein Wahlamt mit sich bringt. Wichtig für uns an der Stelle ist, dass der Kreis der wählbaren Personen auf Mitglieder der jeweiligen Leitungen beschränkt wird, da so sichergestellt werden kann, dass die Delegierten auch das Bewusstsein für die Interessen der jeweiligen Gruppierung haben.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Diese Änderung der Satzung kann darüber hinaus sogar als Unterstützung für den gewählten Vorstand gesehen werden, da diese Aufgabe der Vertretung gemeinsam vom Vorstand und den zusätzlich gewählten Delegierten übernommen werden kann. Die Delegierten erhalten für diese Aufgabe die gleiche Legitimation wie der*die Vorsitzende/ Kurat*in selbst.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Anzahl der anwesenden, stimmberechtigten Personen wird zunehmen, allerdings wird die maximal mögliche Anzahl der stimmberechtigten Personen, wie in der Satzung heute schon festgelegt, beibehalten. Allerdings bietet diese Regelung den klaren Vorteil, Anliegen mit den der Gruppierung zustehenden Stimmen, Formulierungsweisen und Ansprachen zu vertreten. Somit haben die Delegierten und Vorsitzenden/ Kurat*innen die Chance, ihre Anliegen besser in den Versammlungen im Sinne ihrer Gruppierung zu platzieren.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Änderungsanträge
- A01_SÄ_ÄA01 (Diözesanvorstand DV Osnabrück, Eingereicht)
- A01_SÄ_ÄA02 (Diözesanvorstand DV Paderborn, Eingereicht)
- A01_SÄ_ÄA03 (Bundesleitung, Eingereicht)
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30