Erfolgt mündlich.
Antrag: | Gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Stammesebene (Stammes-, Bezirks-, Diözesanebene) |
---|---|
Antragsteller*in: | Diözesanvorstand DV Paderborn |
Status: | Geprüft (vertagt von BV91) |
Eingereicht: | 21.05.2023, 16:00 |
Antrag: | Gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Stammesebene (Stammes-, Bezirks-, Diözesanebene) |
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Antragsteller*in: | Diözesanvorstand DV Paderborn |
Status: | Geprüft (vertagt von BV91) |
Eingereicht: | 21.05.2023, 16:00 |
Die Satzungen der Stammesebene (Ziffer 24 und 60), Bezirksebene (Ziffer 21)21 und 22) und Diözesanebene (Ziffer 20)20 und 21) werden wie folgt geändert:
Stämme gliedert, in der Diözesanversammlung an eine Vertretung delegieren. Die Vertretung muss Mitglied der DPSG und innerhalb der Stammesleitungdes Stammes tätig sein.
Diese Delegation muss in Textform erfolgen und der jeweiligen
in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
22. Mit beratender Stimme gehören zur Bezirksversammlung:
haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
21. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:
Erfolgt mündlich.
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