Veranstaltung: | 92. Bundesversammlung 2024 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Denja Charvin (Diözesanvorsitzende DV Köln) |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 12.05.2024, 12:04 |
Ersetzt: | A08NEU_SÄ: Konkretisierung von Berufungs- und Delegierungszeiten (Bezirks-, Diözesan-, Bundesebene) |
A08NEU2_SÄ: Konkretisierung von Berufungs- und Delegierungszeiten (Bezirks-, Diözesan-, Bundesebene)
Titel:
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
Die Berufungs- und Delegierungszeiten werden in den Ziffern 37 und 45 Absatz (1)
der Satzungen der Bezirksebene, in den Ziffern 35, 38 und 47 Absatz (1) der
Satzung der Diözesanebene und in den Ziffern 37, 39 und 45 Absatz (1) der
Satzung der Bundesebene wie folgt geändert:
Satzung Bezirksebene
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
37. Die Bezirkskonferenzen haben folgende Aufgaben:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Weiterbildung der Mitglieder dieser Konferenzen in Fragen der
Pädagogik und pfadfinderischer Jugendarbeit,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Erarbeitung von Modellen und die Koordinierung der Arbeit der Gruppen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bezirksversammlung,
sie gilt für ein Jahr. Die Delegation gilt für ein Jahr und endet mit dem
Schluss der Bezirkskonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet.
Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle
Mitglieder der Arbeitskreise, die Mitglieder der Leitungsteams der
jeweiligen Stufe und im Falle der Roverstufe die Rover*innen aus Stämmen
des Bezirks.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Bezirkskonferenzen haben das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Bezirksstufenleitung der jeweiligen Altersstufe. [...]
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
45. (1) Für die Berufung von Bezirksstufenreferent*innen und
Bezirksstufenkurat*innen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und
Roverstufe sowie den Bezirksfachreferent*innen der Fachbereiche Inklusion,
Internationale Gerechtigkeit und Ökologie gilt:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Die Berufung erfolgt durch den Bezirksvorstand; im Falle von
Bezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen nach Vorschlag
durch die Bezirkskonferenz.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Die Berufungszeit beträgt drei Jahre. Bei Bezirksreferent*innen und
Bezirksstufenkurat*innen endet die Amtszeit mit dem Schluss der
Bezirkskonferenz, die im dritten Jahr nach dem Vorschlag stattfindet. Nach
Ablauf der BerufungszeitFür eine erneute Berufung von
Bezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen muss die
entsprechende Bezirkskonferenz einen neuen Vorschlag
aussprechen.Wiedervorschlag ist mehrmals möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Der Bezirksvorstand hat das Recht, die Bezirksreferent*innen und
Bezirksstufenkurat*innen abzuberufen; im Falle von
Bezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen nach Anhörung
der Bezirkskonferenz. Über die Entscheidung des Bezirksvorstands sind die
Mitglieder der jeweiligen Bezirkskonferenz zeitnah zu informieren.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Die Bezirksreferent*innen und Bezirksstufenkurat*innen üben ihr Amt im
Falle eines Wechsels im Bezirksvorstand bis zum Ende der eigenen Amtszeit
oder einer Abberufung durch den Bezirksvorstand weiter aus.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Satzung der Diözesanebene
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
35. Die Diözesankonferenzen haben folgende Aufgaben:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie
gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger
Menschen beeinflussen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung von
Leiter*innen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Erarbeitung von Modellunternehmungen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beratung über Diözesanunternehmungen der Altersstufen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die
Diözesanversammlung. Sie Die Delegation gilt für ein Jahr und endet mit
dem Schluss der Diözesankonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet.
Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle
Mitglieder der Arbeitskreise und Leitungsteams der jeweiligen Stufe im
Diözesanverband und seinen Gruppierungen und im Falle der Roverstufe die
Rover*innen aus Stämmen der Diözese.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Diözesankonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Diözesanstufenleitung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
38. Die Fachkonferenzen haben folgende Aufgaben:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Auseinandersetzung mit und die Bewertung von gesellschaftlichen
Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beratung von Handlungsmöglichkeiten für die Altersstufen und für die
Gremien des Verbandes,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Wahl von zwei Delegierten mit beratender Stimme für die
Diözesanversammlung. Die Wahl Delegation gilt für ein Jahr und endet mit
dem Schluss der Fachkonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Fachkonferenzen haben das Vorschlagsrecht für die Berufung der*des
Diözesanfachreferent*in.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
47. (1) Für die Berufung von Diözesanstufenreferent*innen und
Diözesanstufenkurat*innen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und
Roverstufe sowie den Diözesanfachreferent*innen der Fachbereiche Inklusion,
Internationale Gerechtigkeit und Ökologie gilt:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Die Berufung erfolgt durch den jeweiligen Diözesanvorstand nach Vorschlag
durch die Diözesankonferenz.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Die Berufungszeit beträgt drei Jahre und endet mit dem Schluss der
Diözesankonferenz, die im dritten Jahr nach dem Vorschlag stattfindet.
Nach Ablauf der Berufungszeit Für eine erneute Berufung von
Diözesanreferent*innen sowie Diözesanstufenkurat*innen muss die
entsprechende Diözesankonferenz einen neuen Vorschlag aussprechen.
Wiedervorschlag ist mehrmals möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Der Diözesanvorstand hat das Recht, die Diözesanreferent*innen und
Diözesanstufenkurat*innen nach Anhörung der jeweiligen Diözesankonferenz
abzuberufen. Über die Entscheidung des Diözesanvorstands sind die
Mitglieder der jeweiligen Diözesankonferenz zeitnah zu informieren.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Die Diözesanreferent*innen und Diözesanstufenkurat*innen üben ihr Amt im
Falle eines Wechsels im Diözesanvorstand bis zum Ende der eigenen Amtszeit
oder einer Abberufung durch den Diözesanvorstand weiter aus.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Satzung der Bundesebene
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
37. Die Bundeskonferenzen haben folgende Aufgaben:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie
gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger
Menschen beeinflussen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Weiterentwicklung des Verständnisses pfadfinderischer Erziehung,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beratung der inhaltlichen und methodischen Fragen der jeweiligen
Altersstufe,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beratung und Beschlussfassung zur Konzeption der Woodbadge-Kurse der
jeweiligen Stufe im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzepts,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beratung des Bundesvorstands in Fragen der Verbandszeitschriften und
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bundesversammlung.
Sie Die Delegation gilt für ein Jahr und endet mit dem Schluss der
Bundeskonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden
können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle Mitglieder der
Arbeitskreise und Leitungsteams der jeweiligen Stufe in der DPSG.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Bundeskonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Bundesstufenleitung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
39. Die Fachkonferenzen haben folgende Aufgaben:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Auseinandersetzung mit und die Bewertung von gesellschaftlichen
Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Beratung von Handlungsmöglichkeiten für die Altersstufen und für die
Gremien des Verbandes,
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bundesversammlung.
Die WahlDelegation gilt für ein Jahr und endet mit dem Schluss der
Fachkonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Fachkonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der*des
Fachreferent*in.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
47. (1) Für die Berufung von Bundesstufenreferent*innen und
Bundesstufenkurat*innen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und
Roverstufe sowie den Bundesfachreferent*innen der Fachbereiche Inklusion,
Internationale Gerechtigkeit und Ökologie gilt:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Die Berufung erfolgt durch den Bundesvorstand nach Vorschlag durch die
Bundeskonferenz.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Die Berufungszeit beträgt drei Jahre und endet mit dem Schluss der
Bundeskonferenz, die im dritten Jahr nach dem Vorschlag stattfindet. Nach
Ablauf der Berufungszeit Für eine erneute Berufung von
Bundesreferent*innen sowie Bundesstufenkurat*innen muss die entsprechende
Bundeskonferenz einen neuen Vorschlag aussprechen. Wiedervorschlag ist
mehrmals möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Der Bundesvorstand hat das Recht, die Bundesreferent*innen und
Bundesstufenkurat*innen nach Anhörung der jeweiligen Bundeskonferenz
abzuberufen. Über die Entscheidung des Bundesvorstands sind die Mitglieder
der jeweiligen Bundeskonferenz zeitnah zu informieren.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Bundesreferent*innen und Bundesstufenkurat*innen üben ihr Amt im Falle
eines Wechsels im Bundesvorstand bis zum Ende der eigenen Amtszeit oder
einer Abberufung durch den Bundesvorstand weiter aus.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Begründung der Antragsteller*innen:
Die bisherigen Regelungen der Satzung zu Berufungszeiten von Referent*innen bzw. Delegierungszeiten sind nicht eindeutig formuliert. Sie bieten Interpretationsspielraum und führen zu Unklarheiten. Konferenzen, die Referent*innen votieren oder Delegierte wählen, finden nicht immer am exakt gleichen Datum zu Vorjahren statt. Damit können Phasen entstehen, in denen nach aktueller Regelung in Frage gestellt werden könnte, ob Referent*innen bzw. Delegierte noch berufen bzw. delegiert sind.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Zwei Beispiele:
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Eine Referentin wurde am 1. Mai 2021 von einer Konferenz votiert und am selben Tag noch vom Vorstand berufen. Aktuell sagt die Satzung nur: „Ihre Berufungszeit beträgt drei Jahre.“ Im dritten Jahr findet die Konferenz, die sie erneut oder ihre Nachfolge votieren müsste, erst am 1. Juli 2024 statt. Somit entsteht eine Phase vom 1. Mai 2024 bis 1. Juli 2024, in der nicht eindeutig ist, ob die Referentin noch im Amt ist. Wenn in diesen Zeitraum eine Versammlung fällt, ist somit auch nicht eindeutig, ob sie Mitglied der Versammlung ist, oder ihr Amt zum Zeitpunkt der Versammlung vakant ist.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
- Ein Delegierter, der bei einer Konferenz am 1. Mai 2023 gewählt wurde, ist laut Satzung für ein Jahr delegiert. Im nächsten Jahr kommt die Konferenz am 1. Juli 2024 zusammen, um Delegierte neu zu wählen. Auch hier würde eine Phase vom 1. Mai 2024 bis 1. Juli 2024 entstehen, in der nicht eindeutig ist, ob der Delegierte noch Mitglied einer zwischenzeitlich stattfindenden Versammlung ist.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Die Versammlungen unseres Verbandes sind die höchsten beschlussfassenden Gremien ihrer jeweiligen Ebene. Aus den Beschlüssen und Wahlergebnissen der Versammlungen legitimiert sich direkt oder indirekt jede Entscheidung unseres Verbandes. Um die Beschlussfähigkeit einer Versammlung festzustellen und nicht zuletzt, um sich der Legitimität von Beschlüssen einer Versammlung sicher sein zu können, ist es notwendig, dass eindeutig feststeht, wer zum Zeitpunkt der Versammlung stimmberechtigtes bzw. beratendes Mitglied der Versammlung ist.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Anders als bei Referent*innen bzw. Delegierten sind die Amtszeiten der Vorstände (siehe Ziffer 29 (Stammesebene), Ziffer 30 (Bezirksebene), Ziffer 29 (Diözesanebene) und Ziffer 31 (Bundesebene)) klar – gegebenenfalls bis auf die Minute genau – umrissen. Die Satzung nimmt das Ende der Versammlung der Wahl als Beginn der Amtszeit, sowie den Schluss einer Versammlung im dritten Jahr nach der Wahl für das Ende der Amtszeit als Bezugspunkte. Es wird hier deutlich, dass sich die Amtszeit an terminlich flexiblen Ereignissen orientiert, also nicht an fixen Kalenderdaten.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Wenn man sich an den Regelungen der Vorstandsamtszeiten orientiert und diese angepasst auf die Berufungszeiträume von Referent*innen bzw. Wahlzeiten von Delegierten überträgt, könnten die oben skizzierten Unklarheiten ausgeräumt werden. Lückenphasen ohne Delegierte bzw. Referent*innen würden so vermieden werden. Die im Ehrenamt nötige Flexibilität bei der Terminierung von Konferenzen und Versammlungen bliebe so erhalten.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30