Änderungen von A08NEU_SÄ zu A08NEU2_SÄ
Ursprüngliche Version: | A08NEU_SÄ |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.04.2024, 14:22 |
Neue Version: | A08NEU2_SÄ |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.05.2024, 12:04 |
Titel:
Keine Änderungen
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 10 bis 13:
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die
BezirksversammlungBezirksversammlung, sie gilt für ein Jahr. DieDelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginnSchluss der Bezirkskonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle
Von Zeile 29 bis 31:
- Ablauf der BerufungszeitFür eine erneute Berufung von
Bezirksstufenreferent*innenBezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen muss die entsprechende Bezirkskonferenz einen neuen Vorschlag
Von Zeile 50 bis 53:
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Diözesanversammlung. Sie Die
DelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginnSchluss der Diözesankonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle
Von Zeile 64 bis 66:
- die Wahl von zwei Delegierten mit beratender Stimme für die Diözesanversammlung. Die Wahl
DelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginnSchluss der Fachkonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet.
Von Zeile 99 bis 101:
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bundesversammlung. Sie Die
DelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginnSchluss der Bundeskonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden
Von Zeile 111 bis 113:
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bundesversammlung. Die Wahl
DelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginn derSchluss der Fachkonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet.
Begründung der Antragsteller*innen:
Keine Änderungen
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