Änderungen von A08NEU_SÄ zu A08NEU2_SÄ
Ursprüngliche Version: | A08NEU_SÄ |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.04.2024, 14:22 |
Neue Version: | A08NEU2_SÄ |
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Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 12.05.2024, 12:04 |
Titel:
Keine Änderungen
Die 92. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 10 bis 13:
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bezirksversammlung, sie gilt für ein Jahr. Die
DelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginnSchluss der Bezirkskonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle
Von Zeile 27 bis 29 einfügen:
- Bezirksstufenkurat*innen endet die Amtszeit mit dem Schluss der Bezirkskonferenz, die im dritten Jahr nach dem Vorschlag stattfindet.[Leerzeichen]Nach Ablauf der BerufungszeitFür eine erneute Berufung von
Von Zeile 50 bis 53:
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Diözesanversammlung. Sie Die
DelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginnSchluss der Diözesankonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle
Von Zeile 64 bis 66:
- die Wahl von zwei Delegierten mit beratender Stimme für die Diözesanversammlung. Die Wahl
DelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginnSchluss der Fachkonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet.
Von Zeile 99 bis 101:
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bundesversammlung. Sie Die
DelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginnSchluss der Bundeskonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet. Gewählt werden
Von Zeile 111 bis 113:
- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bundesversammlung. Die Wahl
DelegierungDelegation gilt für ein Jahr und endet mit demBeginn derSchluss der Fachkonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet.
Begründung der Antragsteller*innen:
Keine Änderungen
Änderungen können nicht dargestellt werden.