Begründung erfolgt mündlich.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Konzept zur Entwicklung einer Strategie für die DPSG (Abschnitt B + Abschnitt C) |
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Antragsteller*in: | Tim Diekmann (Diözesanvorsitzender DV Osnabrück) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 16.04.2024, 21:15 |
Kommentare
Sebastian Becker:
für die AG Kompass und uns als Antragsteller*innen wäre eine Begründung tatsächlich hilfreich, sodass wir besser einordnen können, aus welcher Motivation heraus dein ÄA entspringt. Hängt es mit der neuen Version von A11 zusammen? Oder ist dir unabhängig davon wichtig, dass die Strategie und das Konzept (und Änderungen an beidem) nicht mit einer 2/3-Mehrheit entschieden werden?
Sollte es ersteres sein, weise ich gerne auf meinen Kommentar in A11 hin, den ich gerade noch einmal platziert habe für eine Einordnung. Darin steht folgendes:
... in der alten Version des Antrags wurden auch Ziffern in Satzungen geändert, die die erforderliche Mehrheit für die Beschlussfassung betreffen. Wir haben diese wieder herausgenommen. Wir haben das vor allem gemacht, weil wir sehen, dass eine Gleichsetzung mit der Satzung und der Ordnung des Verbandes auch aus vereinsrechtlicher Perspektive zumindest "spannend" zu lesen sein kann. Hierzu wollen wir uns gerne noch einmal länger eine Meinung bilden, ob und wo eine weitere Verortung in der Satzung oder bspw. in der GO sinnvoll sein kann.
Für uns steht damit aber nicht die 2/3-Mehrheit infrage, die wir im Konzept für die Beschlussfassung von Strategie, Konzept und Änderungen von Strategie und Konzept empfehlen.
Liebe Grüße und Gut Pfad
Sebi
für die AG Kompass
Denja Charvin:
dieser ÄA ist auf der West-Nord-Ost-Klausur entstanden und ich kann dir kurz schildern, was unsere Gründe waren:
1. Wir begrüßen es, dass in A11 schon eine Änderung vorgenommen wurde. Sonst hätten wir dort ebenfalls einen ÄA gestellt, der gleiches besagt. Wir finden es seltsam, dass eine Strategie UND das Konzept dazu auf gleicher Ebene wie unsere Satzung und Ordnung stehen.
2. Wir sind der Meinung, dass die Strategie und das Konzept dahinter wichtig sind, doch auch "nur" ein normaler Beschluss der BV ist. Was bewegt euch, dass die Strategie und das Kozept zur Strategie solch einen extra Stellenwert bekommen soll? Alle anderen normalen Beschlüsse der BV kriegen diesen nicht.
So sollte es trotz allem - die Dauer des Prozesses, die Arbeit dahinter, etc. - wie ein normaler Beschluss auf der BV gewertet werden und nicht mit einer 2/3-Mehrheit nur geändert werden können. Wir sind der Meinung, dass hier der Verband und die BV mehr Spielraum haben sollten.
Liebe Grüße und Gut Pfad
Denja
Philip Münch (AG Kompass):
uns als AG Kompass ist die 2/3-Mehrheit für den Beschluss der Strategien deshalb so wichtig, weil eine beschlossene Strategie für die nächsten 5 Jahre weitgehend die Arbeit der Ehrenamtlichen auf Bundesebene, der Hauptberuflichen im Bundesbüro und vieler weiterer Menschen bestimmt. Diese Menschen sollen das Gefühl haben, dass der Verband tatsächlich hinter der von ihnen geleisteten Arbeit steht. Ein normales 50%+1-Quorum bedeutet, dass sich faktisch die halbe Versammlung auch gegen die vorgeschlagene Strategie aussprechen kann und damit angenommen werden muss, dass nur die Hälfte des Verbands hinter der beschlossenen Strategie steht.
Die 2/3-Mehrheit für die Inkraftsetzung des Konzepts und den Beschluss von Änderungen am Konzept haben wir vorgeschlagen, weil wir das Konzept gegen politisch motivierte Änderungen schützen möchten. Für notwendige, gut begründete Änderungen am Konzept, die sich z.B. aus den Erfahrungswerten der Strategiegruppen ergeben, sollte es problemlos möglich sein, eine 2/3-Mehrheit zu erreichen. Andersherum sollte es aber schwierig sein, eine 2/3-Mehrheit z.B. für die Änderung oder Abschaffung einer Partizipationsstruktur oder Entscheidungszuständigkeit zu erreichen, die einer hypothetischen Fraktion der BV missfällt.
Liebe Grüße und Gut Pfad,
Philip
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30