A23NEU: Einrichtung einer AG Rechtsträger
Veranstaltung: | 92. Bundesversammlung 2024 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Martin Heimberg (Diözesanvorsitzender DV Essen), Thankmar Wagner (Mitglied BSG e. V.) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.03.2024, 21:27 |
Veranstaltung: | 92. Bundesversammlung 2024 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Martin Heimberg (Diözesanvorsitzender DV Essen), Thankmar Wagner (Mitglied BSG e. V.) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.03.2024, 21:27 |
Es wird sofort eine Arbeitsgruppe der Bundesversammlung (AG Rechtsträger)
eingerichtet, die zur Bundesversammlung Mai/Juni 2025 beschlussfähige Vorschläge
macht zu folgenden Themen:
Es wird sofort eine Arbeitsgruppe der Bundesversammlung (AG Rechtsträger) eingerichtet, die zur Bundesversammlung Mai/Juni 2025 beschlussfähige Vorschläge macht zu folgenden Themen:Die Bundesversammlung beauftragt den Bundesvorstand und bittet den BSG e.V. in Zusammenarbeit bis zur Bundesversammlung Mai/Juni 2025 beschlussfähige Vorschläge zu folgenden Themen zu machen:
Es wird sofort eine Arbeitsgruppe der Bundesversammlung (AG Rechtsträger) eingerichtet, die zur Bundesversammlung Mai/Juni 2025 beschlussfähige Vorschläge macht zu folgenden Themen:
Die AG Rechtsträger besteht aus 10 Mitgliedern, die die Bundesversammlung frei
bestimmen kann. Die AG Rechtsträger wählt aus ihrer Mitte eine Leitung aus zwei
Personen; der Leitung darf kein Bundesvorstandsmitglied und kein*e
Mitarbeiter*in des BSG e.V. angehören. Die AG Rechtsträger zieht bei Bedarf
weitere Personen mit fachlicher Expertise zu ihren Beratungen hinzu.
Die AG Rechtsträger besteht aus 10 Mitgliedern, die die Bundesversammlung frei bestimmen kann. Die AG Rechtsträger wählt aus ihrer Mitte eine Leitung aus zwei Personen; der Leitung darf kein Bundesvorstandsmitglied und kein*e Mitarbeiter*in des BSG e.V. angehören. Die AG Rechtsträger zieht bei Bedarf weitere Personen mit fachlicher Expertise zu ihren Beratungen hinzu.
Der Bundesvorstand und der BSG e.V. ziehen bei Bedarf weitere Personen mit fachlicher Expertise zu ihren Beratungen hinzu z.B. die AG Satzungsfragen.
Die AG Rechtsträger berichtet regelmäßig über ihre Arbeit an die
Bundesversammlung.
Die AG Rechtsträger berichtet regelmäßig über ihre Arbeit an die Bundesversammlung.
Dieser Antrag wird sofort mit seinem Beschluss wirksam. Die AG Rechtsträger ist
daher noch auf derselben Bundesversammlung zu wählen/besetzen, die über diesen
Antrag positiv beschließt. Für Nachbesetzungen ist der Hauptausschuss zuständig,
soweit keine Bundesversammlung tagt.
Dieser Antrag wird sofort mit seinem Beschluss wirksam. Die AG Rechtsträger ist daher noch auf derselben Bundesversammlung zu wählen/besetzen, die über diesen Antrag positiv beschließt. Für Nachbesetzungen ist der Hauptausschuss zuständig, soweit keine Bundesversammlung tagt.
Dieser Antrag wird sofort mit seinem Beschluss wirksam. Die AG Rechtsträger ist daher noch auf derselben Bundesversammlung zu wählen/besetzen, Die AG Rechtsträger ist auf der ordentlichen Bundesversammlung zu wählen/besetzen, die auf die Bundesversammlung folgt, die über diesen Antrag positiv beschließt. Für Nachbesetzungen ist der Hauptausschuss zuständig, soweit keine Bundesversammlung tagt.
Durch die Maßnahmen werden
Das Nebeneinander von einem rechtsfähigen Verein (BSG e. V.) und einem nichtrechtsfähigen Verein (DPSG Bundesverband) ist historisch begründet. Es führt unter anderem dazu, dass die BV nicht direkt über die Finanzen des Verbandes entscheidet und die Transparenz der und die Kontrolle über die Finanzen gegenüber dem Bundesverband weitgehend freiwillig erfolgt. Politische Entscheidungen der Bundesversammlung müssen im BSG e.V. zusätzlich beschlossen werden, soweit es um Finanzen oder Personal geht.
In den letzten 30 Jahren hat sich die Rechtsauffassung zu sogenannten Trägervereinen (wie dem BSG e. V.) stark geändert. Es besteht unter anderem ein (steuer-)rechtliches Risiko, dass Leistungen des BSG e. V. gegenüber dem DPSG Bundesverband als umsatzsteuerpflichtige Leistungen eingestuft werden. Würde sich das Finanzamt mit dieser Einstellung durchsetzen, wären fast alle Leistungen des BSG e. V. gegenüber dem DPSG Bundesverband umsatzsteuerpflichtig. Dies würde eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung des DPSG Bundesverbandes bedeuten.
Andere Verbände haben die Zusammenlegung von Verband und Träger schon längst erfolgreich vorgenommen. Beispiele sind der VCP Bundesverband (samt entsprechender Empfehlung an die Landesverbände), der BdP Bundesverband und mehrheitlich seine Landesverbände; der BMPPD wurde direkt als e. V. gegründet). Es gibt auch eine entsprechende Empfehlung der Bistümer bzw. des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) für die Verbände im BDKJ.
Die Aufgaben des BSG e. V. sollen und können nicht von der Bundesversammlung oder dem Hauptausschuss zusätzlich übernommen werden. Ein Finanzausschuss kann dies jedoch erledigen. Das ist in anderen Vereinen auch üblich; der Finanzausschuss entlastet und unterstützt die Bundesversammlung, er ist ihr rechenschaftspflichtig. Die Mitglieder des Finanzausschusses können Mitglieder der Bundesversammlung sein (oder auch nicht). Die Einführung des Rechnungsprüfungsausschusses entspricht der üblichen Kontrolle in allen Vereinigungen, die Finanzmittel verwalten (beim BSG e. V. auch jetzt vorhanden).
Die Bundesversammlung hat derzeit kein Gremium, das über Satzungsfragen und sonstige (verbandsinterne) Rechtsfragen für die Bundesversammlung berät oder sogar verbandsintern verbindlich entscheidet. Es wäre daher auch zu prüfen, ob ein Satzungsausschuss hilfreich wäre, der der Bundesversammlung direkt in satzungsrechtlichen Fragen zur Verfügung steht. Dieser könnte helfen das gute Zusammenspiel aller Regelungen auf Bundesebene im Blick zu haben und die Bundesversammlung sachkundig zu beraten. Er würde damit die demokratischen Strukturen in unserem Verband stärken.
Die Bundesversammlung als höchstes beschlussfassende Organ der DPSG hat bisher kein Gremium, das die Einhaltung und Umsetzung der von ihr getroffenen Beschlüsse überprüft und ihr Bericht darüber erstattet, das nicht auch gleichzeitig operativ für die Umsetzung der Beschlüsse zuständig ist. Der Bundesvorstand leitet mit der Bundesversammlung derzeit das Gremium, demgegenüber der Bundesvorstand rechenschaftspflichtig ist. Eine klare Trennung ist nicht nur vom Weltpfadfinderverband (WOSM) empfohlen, sondern könnte die demokratischen Strukturen des DPSG Bundesverbandes in vielerlei Hinsicht stärken. Daher ist es sinnvoll, dass sich die AG auch mit diesen Fragen auseinandersetzt.
Die Anzahl der Mitglieder der AG Rechtsträger soll es ermöglichen, fachliche und regionale Perspektiven angemessen zu berücksichtigen. Die Leitung der Arbeitsgruppe liegt außerhalb des Bundesvorstands (und der Personen, denen gegenüber der Bundesvorstand arbeitsrechtlich weisungsbefugt ist), damit es nicht zu Interessenkonflikten kommt.
Das Kommentieren ist möglich: bis 12.05.2024, 13:30