Veranstaltung: | 93. Bundesversammlung 2025 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Annka Meyer (Bundesvorsitzende), Alexander Berg (Bundesreferent Jungpfadfinderstufe), Eva Kopic (Bundeskuratin Roverstufe), Jan Fligge (Bundesreferent Roverstufe), Sina Böhle (Referent*in Kinder- und Jugendarbeit) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.04.2025, 13:13 |
A18_SÄ: Einrichtung eines Roverboards
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
- die Leitung des Diözesanverbandes im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der
Bundes-, Diözesan-, Bezirks- und Stammesebene des Verbandes sowie den
Beschlüssen des Verbandes und des Diözesanverbandes,
- die Berufung der Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
Pfadfinder- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden
Diözesankonferenz,
- die Berufung von Diözesanfachreferent*innen für Inklusion, Ökologie und
Internationale Gerechtigkeit auf Vorschlag der betreffenden Fachkonferenz,
- die Berufung der Mitglieder der Diözesanarbeitskreise auf Vorschlag der
jeweiligen Diözesanstufenleitung und der Facharbeitskreise auf Vorschlag
der*des Diözesanfachreferent*in,
- Optional: die Berufung der Mitglieder des Roverboards auf Vorschlag der
Diözesanstufenleitung der Roverstufe
34. Der Diözesanvorstand hat das Recht zur Teilnahme mit beratender Stimme. Mit
beratender Stimme nehmen weiter die entsprechende Bundesstufenleitung oder die
Bundesfachleitung, die übrigen Mitglieder des Diözesanarbeitskreises, und nach
Bedarf die Diözesanfachreferent*innen, die*der Diözesanbeauftragte für
Internationale Arbeit und Mitglieder der Bezirksarbeitskreise teil. Sofern sich
der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, nehmen die weiteren
Mitglieder der Leitungsteams der Meuten, Trupps oder Runden der jeweiligen
Altersstufe teil. Optional nehmen an der Roverstufenkonfernz die Mitglieder des
Roverboards mit beratender Stimme teil.
- die Leitung des Verbandes im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes-
, Diözesan-, Bezirks- und Stammesebene und den Beschlüssen der
Bundesversammlung des Verbandes,
- die Berufung der Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
Pfadfinder- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden Bundeskonferenz,
- die Berufung von Fachreferent*innen für Inklusion, Ökologie und
Internationale Gerechtigkeit auf Vorschlag der betreffenden Fachkonferenz,
- die Berufung der Mitglieder der Bundesarbeitskreise auf Vorschlag der
jeweiligen Stufenleitung, der Facharbeitskreise auf Vorschlag der*des
Fachreferent*in und des Internationalen Arbeitskreises auf Vorschlag der
Beauftragten für Internationales und
- die Genehmigung von Ergänzungsregelungen von Diözesanverbänden zu deren
Satzungen nach Beratung mit dem Hauptausschuss.
- die weiteren Mitglieder des Bundesarbeitskreises und der
Diözesanarbeitskreise der jeweiligen Altersstufe,
Begründung der Antragsteller*innen:
Mit der Einrichtung eines Roverboards schaffen wir eine strukturierte Möglichkeit, die aktive Mitbestimmung und Teilhabe von Rover*innen auf Bundesebene nachhaltig zu stärken. Jugendliche sollen nicht nur gehört werden, sondern selbst Verantwortung übernehmen und ihre Themen eigenständig gestalten und umsetzen können. Das Roverboard bietet hierfür einen verlässlichen Rahmen und stärkt damit die Selbstwirksamkeit von jungen Menschen im Verband.
Die hohe Wirksamkeit eines solchen Gremiums ergibt sich insbesondere durch die dauerhafte, aktive Einbindung engagierter Rover*innen, die eigene Projekte, Aktionen und Themen von und für Rover*innen anstoßen und realisieren. Gleichzeitig wird dem vielfach geäußerten Wunsch nach mehr Beteiligung an politischen Themen und Entscheidungsprozessen Rechnung getragen, ein Anliegen, das auch in bisherigen Umfragen deutlich wurde.
Durch die enge Begleitung und Einbettung in den bestehenden Rover-AK wird eine gute Anbindung gewährleistet, ohne die Eigenständigkeit des Roverboards einzuschränken. Zusätzlich berät das Roverboard den jeweiligen Bundesarbeitskreis unterjährig und bringt somit kontinuierlich die Perspektive der Rover*innen ein.
Mitglieder des Roverboards sind zugleich beratende Mitglieder der Roverkonferenz und haben dort die Möglichkeit, als Delegierte gewählt zu werden. Dies schafft eine direkte Verbindung zwischen den strukturellen Ebenen der Bundesebene und der aktiven Roverarbeit vor Ort und fördert ein lebendiges, partizipatives Verbandsleben.
Die optionale Regelung für die Diözesanverbände soll es gut aufgestellten Diözesanverbänden ermöglichen, dieses Konzept umzusetzen, für alle anderen kann die Bundesebene in einem ersten Schritt als Modell fungieren.
Unterstützer*innen
- Matthias Dellermann