Veranstaltung: | 93. Bundesversammlung 2025 - Anträge |
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Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 77, Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
Beschluss durch: | Annka Meyer (Bundesvorsitzende), Alexander Berg (Bundesreferent Jungpfadfinderstufe), Eva Kopic (Bundeskuratin Roverstufe), Sina Böhle (Referent*in Kinder- und Jugendarbeit) |
Basierend auf: | A17_SÄ: Einrichtung Stufengipfel |
Einrichtung Stufengipfel
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
28. Die Diözesanleitung hat folgende Aufgaben:
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Beratung des Diözesanvorstands,
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die Vorbereitung der Diözesanversammlung, der Stufengipfel und der
Diözesankonferenzen,
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- die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des gesamtverbandlichen
Ausbildungskonzepts,
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- die Vorbereitung und Durchführung von Diözesanunternehmungen,
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- die Vermittlung neuer Arbeitsformen und die Erstellung von Hilfen für die
Altersstufen,
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- die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und
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die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstagungen für die Altersstufen
und die Vorstände der Stämme.
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35. Die Diözesankonferenzen haben folgende Aufgaben:
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- die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie
gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger
Menschen beeinflussen,
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- die Beratung über die Ergebnisse der Stufengipfel
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- die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung von
Leiter*innen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Erarbeitung von Modellunternehmungen,
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- die Beratung über Diözesanunternehmungen der Altersstufen,
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- die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die
Diözesanversammlung. Die Delegation gilt für ein Jahr und endet mit dem
Schluss der Diözesankonferenz, die im Jahr nach der Wahl stattfindet.
Gewählt werden können auf Vorschlag der Konferenzmitglieder alle
Mitglieder der Arbeitskreise und Leitungsteams der jeweiligen Stufe im
Diözesanverband und seinen Gruppierungen und im Falle der Roverstufe die
Rover*innen aus Stämmen der Diözese.
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Die Diözesankonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Diözesanstufenleitung.
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38. Die Stufengipfel
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38b. Im Diözesanverband können folgende Stufengipfel durchgeführt werden:
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- der Gipfel der Bibergruppen
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- der Stufengipfel der Wölflingsstufe,
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- der Stufengipfel der Jungpfadfinderstufe,
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- der Stufengipfel der Pfadfinderstufe und
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- der Stufengipfel der Roverstufe.
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Die Stufengipfel sind pädagogische und partizipative Formate, aber keine Organe
des Diözesanverbands. Die Abschnitte Beschlussfähigkeit und erforderliche
Mehrheiten und Antragsrecht, Antragsfristen und Einladungsfristen im Kapitel 3.
Allgemeine Bestimmung dieser Satzung finden keine Anwendung.
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38c. Zu den Stufengipfeln gehören alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen
Stufe, die in Stämmen und Siedlungen innerhalb des Diözesanverbandes aktiv sind.
Jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme. Die Leiter*innen und
Arbeitskreismitglieder der jeweiligen Stufe, die innerhalb des Diözesanverbandes
aktiv sind, sind beratende Mitglieder.
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38d. Die Stufengipfel sollen ermöglichen,
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- sich mit der eigenen Lebenssituation sowie gesellschaftlichen
Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen,
auseinandersetzen,
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- den jeweiligen Diözesanstufenarbeitskreis und den Diözesanverband über
Diözesanunternehmungen und lebensweltrelevante Aspekte der Altersstufen zu
beraten; die Beratungsergebnisse sind der Diözesanstufenleitung zur
Umsetzung, auch in der Diözesanversammlung und der Diözesanleitung,
anvertraut,
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- sich untereinander zu vernetzen und die Stufenidentität stärken und
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- demokratische Strukturen und Prinzipien auszuprobieren und zu erfahren.
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Begründung der Antragsteller*innen:
Mit der Einführung der Stufengipfel schaffen wir ein Format, das Kindern und Jugendlichen ermöglicht, sich über die Grenzen des eigenen Stammes hinaus aktiv in ihre Stufe einzubringen. Sie können dort ihre Themen, Wünsche und Bedürfnisse einbringen, weiterentwickeln und sichtbar machen und erleben dadurch, dass ihre Perspektiven auch auf höherer Ebene Gewicht haben.
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Die Stufengipfel bieten Raum für Austausch, Vernetzung und gemeinsames Erleben innerhalb der jeweiligen Altersstufe. Dadurch wird nicht nur die Stufenidentität gestärkt, sondern auch die Motivation gefördert, sich mit anderen Gleichaltrigen und deren Themen auseinanderzusetzen. Gleichzeitig schaffen sie eine wichtige Gelegenheit für erwachsene Leiter*innen und Arbeitskreismitglieder, direkt Rückmeldung zu ihren Inhalten und Angeboten von den Kindern und Jugendlichen selbst zu erhalten, ein zentraler Baustein für eine partizipative, bedürfnisorientierte Arbeit in den Stufen.
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Im Mittelpunkt der Stufengipfel steht die inhaltliche Ausrichtung: Sie bieten Kindern und Jugendlichen Raum, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die sie interessieren, bewegen und mitgestalten möchten. Gleichzeitig fördern sie die Identifikation mit der eigenen Stufe und erhöhen die Attraktivität der nächsten Ebene im Verband.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
Alle Mitglieder der Altersstufe sollen die Möglichkeit haben, an einem Stufengipfel teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Motivation und das Engagement der Leiter*innen hoch sind, um den Kindern und Jugendlichen die Teilnahme zu Ermöglichen. Hier gilt es, gezielt Ressourcen zu schaffen – sowohl zeitlich als auch finanziell – um die Teilnahme möglichst vieler Kinder und Jugendlicher zu ermöglichen und die Stufengipfel zu einem lebendigen Ort der Mitbestimmung zu machen.
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Unterstützer*innen
- Matthias Koß
- Sarah Geenen
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