Änderungen von A17_SÄ zu A17_SÄNEU
Ursprüngliche Version: | A17_SÄ |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 16.04.2025, 13:13 |
Neue Version: | A17_SÄNEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 01.06.2025, 09:36 |
Titel:
Keine Änderungen
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
In Zeile 33:
38b. Im Diözesanverband sindkönnen folgende Stufengipfel durchzuführendurchgeführt werden:
- der Gipfel der Bibergruppen
Von Zeile 58 bis 60:
38e. Die Stufengipfel finden mindestens alle zwei Jahre statt. Der Diözesanvorstand lädt dazu ein. Die Leitung des Stufengipfels liegt bei der zuständigen Diözesanstufenleitung.
38e. Der Diözesanvorstand lädt zu den Stufengipfeln ein.
Begründung der Antragsteller*innen:
Keine Änderungen
Keine Änderungen