Veranstaltung: | 93. Bundesversammlung 2025 - Anträge |
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Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 59, Nein: 15, Enthaltungen: 5 |
Beschluss durch: | Diözesanvorstand DV Rottenburg-Stuttgart |
Basierend auf: | A02_SÄ: Gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Bezirksebene (Bezirks-, Diözesanebene) |
Gleichmäßige Repräsentation der Stimmen der Bezirksebene (Bezirks-, Diözesanebene)
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Die Satzungen der Bezirksebene (Ziffer 25 und 62) und Diözesanebene (Ziffer 20)
werden wie folgt geändert:
Satzung der Bezirksebene
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
25. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstands,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- für die vakanten Stellen im Bezirksvorstand die Wahl von
Bezirksdelegierten und jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r für die
Diözesanebene. Die Wahl gilt bis zur Bezirksversammlung im nächsten Jahr
und endet automatisch mit einer Änderung der Vakanz im Vorstand. Gewählt
werden können alle Mitglieder der DPSG, die im Bezirk tätig sind. Eine
Wahl von hauptberuflichen Mitarbeitenden ist nicht möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der
Kassenprüfer*innen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Entgegennahme des Arbeitsberichts der Bezirksleitung und die
Beschlussfassung über die Entlastung des Bezirksvorstands,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichts der
Kassenprüfer*innen, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder die
Entgegennahme des Berichts des Rechtsträgers,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Festlegung der Stammesgrenzen,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Beschlussfassung über das Jahresprogramm und über besondere
Unternehmungen des Bezirks und
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Bezirks,
die nach dieser Satzung nicht in die Zuständigkeit des Bezirksvorstands
oder der Bezirksleitung fallen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
Satzung der Diözesanebene
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
20. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- der Diözesanvorstand,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder-
und Roverstufe,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- jeweils drei gewählte Vertreter*innen (Mitglieder der Bezirksvorstände
bzw. bei Vakanzen die Bezirksdelegierten) der einzelnen Bezirke oder
sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, die
Mitglieder der Stammesvorstände und
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen
Altersstufen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
Die Stimmen der Diözesanleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der
Diözesanversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Diözesanvorstands
haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der
besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
21. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die Fachreferent*innen der Diözesanleitung,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die*der Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- zwei Mitglieder des Rechtsträgers,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- sofern in einem Bezirk der Bezirksvorstand nicht vollständig besetzt ist,
die Bezirksdelegierten,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- ein Mitglied der Bundesleitung,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- ein*e Vertreter*in des Diözesanvorstandes des BDKJ,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- ein*e Vertreter*in des Rings deutscher Pfadfinder*innenverbände e. V.
(rdp) im Bundesland,
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- ein Mitglied des Freunde- und Förderkreises der DPSG im Diözesanverband,
und
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
- die*der hauptberufliche Geschäftsführer*in und die hauptberuflichen
Referent*innen der Diözesanleitung.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
Begründung der Antragsteller*innen:
Politische Vertretungsmöglichkeiten sind einer der Grundpfeiler der pfadfinderischen Arbeit. Die DPSG versteht sich selbst als eine repräsentative Demokratie, in der jede Gruppierung auf der nächsthöheren Ebene durch eine gleiche Anzahl gewählter Repräsentant*innen, bisher die gewählten Vorsitzenden und Kurat*innen, vertreten wird. Durch die Möglichkeit zur Vakanz von Vorstandsämtern kann es allerdings zu einem Ungleichgewicht von Stimmen kommen, die das Gleichgewicht der Stimmverteilung mitunter erheblich beeinflussen. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken und den Stämmen, Bezirken und Diözesanverbänden die Möglichkeit zu einer fairen Vertretung und Beteiligung auf der nächsthöheren Ebene zu bieten, sollen die hier beantragten Änderungen an den Satzungen erfolgen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
Die Wahl der Delegierten für die nächsthöhere Ebene durch die jeweilige Versammlung gewährleistet, dass eine Legitimation der Stimme auf dieser Ebene erfolgt. Somit wird sichergestellt, dass die Interessen der Gruppierung vertreten werden und nicht die eigenen sowie ungleichmäßig verteilten Stimmrechte ausgeglichen werden. Durch die Wahl vertreten die Delegierten die Gruppierung genauso wie es auch ein*e gewählte*r Vorsitzende*r oder Kurat*in tun würde und gehen auch dieselbe Selbstverpflichtung ein, die ein Wahlamt mit sich bringt. Wichtig für uns an der Stelle ist, dass der Kreis der wählbaren Personen auf Mitglieder der jeweiligen Leitungen beschränkt wird, da so sichergestellt werden kann, dass die Delegierten auch das Bewusstsein für die Interessen der jeweiligen Gruppierung haben.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
Diese Änderung der Satzung kann darüber hinaus sogar als Unterstützung für den gewählten Vorstand gesehen werden, da diese Aufgabe der Vertretung gemeinsam vom Vorstand und den zusätzlich gewählten Delegierten übernommen werden kann. Die Delegierten erhalten für diese Aufgabe die gleiche Legitimation wie der*die Vorsitzende/ Kurat*in selbst.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
Die Anzahl der anwesenden, stimmberechtigten Personen wird zunehmen, allerdings wird die maximal mögliche Anzahl der stimmberechtigten Personen, wie in der Satzung heute schon festgelegt, beibehalten. Allerdings bietet diese Regelung den klaren Vorteil, Anliegen mit den der Gruppierung zustehenden Stimmen, Formulierungsweisen und Ansprachen zu vertreten. Somit haben die Delegierten und Vorsitzenden/ Kurat*innen die Chance, ihre Anliegen besser in den Versammlungen im Sinne ihrer Gruppierung zu platzieren.
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30
Unterstützer*innen
- Valerian Laudi
- Marie Entling
- Giuseppe Maio
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30