Änderungen von A02_SÄ zu A02_SÄNEU
Ursprüngliche Version: | A02_SÄ |
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Status: | Modifiziert (vertagt von BV92) |
Eingereicht: | 21.05.2023, 16:00 |
Neue Version: | A02_SÄNEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 01.06.2025, 00:19 |
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 6 bis 10:
- für die vakanten Stellen im Bezirksvorstand die Wahl von Bezirksdelegierten und jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r für die Diözesanebene. Die Wahl gilt bis zur Bezirksversammlung im nächsten Jahr und endet automatisch mit einer Änderung der Vakanz im Vorstand. Gewählt werden können alle Mitglieder der
BezirksleitungDPSG, die im Bezirk tätig sind. Eine Wahl von hauptberuflichen Mitarbeitenden ist nicht möglich.
Von Zeile 24 bis 34 löschen:
62. (1) Mitglieder des Bezirksvorstands können im Falle der Verhinderung ihr Stimmrecht in der Bezirks- und Diözesanversammlung an eine Vertretung delegieren. Die Vertretung muss Mitglied der DPSG und innerhalb des Bezirks tätig sein. Eine Delegation an hauptberufliche Mitarbeitende ist nicht möglich.
Diese Delegation muss in Textform erfolgen und der jeweiligen Versammlungsleitung vorgelegt werden. Sie gilt jeweils für eine Versammlung.
(2) Bezirksdelegierte können im Falle der Verhinderung ihr Stimmrecht in der Diözesanversammlung an eine Vertretung delegieren. Die Vertretung muss Mitglied der DPSG und innerhalb der Bezirksleitung tätig sein.
Diese Delegation muss in Textform erfolgen und der jeweiligen Versammlungsleitung vorgelegt werden. Sie gilt jeweils für eine Versammlung.
Von Zeile 40 bis 43:
die Mitglieder der Bezirksvorständejeweils drei gewählte Vertreter*innen (Mitglieder der Bezirksvorstände bzw. bei Vakanzen die Bezirksdelegierten) der einzelnen Bezirke[Leerzeichen][Leerzeichen]oder sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände und
Nach Zeile 49 einfügen:
21. Mit beratender Stimme gehören zur Diözesanversammlung:
- die Fachreferent*innen der Diözesanleitung,
- die*der Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit,
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate,
- zwei Mitglieder des Rechtsträgers,
- sofern in einem Bezirk der Bezirksvorstand nicht vollständig besetzt ist, die Bezirksdelegierten,
- ein Mitglied der Bundesleitung,
- ein*e Vertreter*in des Diözesanvorstandes des BDKJ,
- ein*e Vertreter*in des Rings deutscher Pfadfinder*innenverbände e. V. (rdp) im Bundesland,
- ein Mitglied des Freunde- und Förderkreises der DPSG im Diözesanverband, und
- die*der hauptberufliche Geschäftsführer*in und die hauptberuflichen Referent*innen der Diözesanleitung.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen bei Personalfragen über den Diözesanvorstand.