Änderungen von A03_SÄ zu A03_SÄNEU
Ursprüngliche Version: | A03_SÄ |
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Status: | Modifiziert (vertagt von BV92) |
Eingereicht: | 21.05.2023, 16:00 |
Neue Version: | A03_SÄNEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 01.06.2025, 00:22 |
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 6 bis 9:
- für die vakanten Stellen im Diözesanvorstand die Wahl von Vertreter*innen und jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r für die Bundesebene. Die Wahl gilt bis zur Diözesanversammlung im nächsten Jahr und endet automatisch mit einer Änderung der Vakanz im Vorstand. Gewählt werden können alle Mitglieder der
DiözesanleitungDPSG, die innerhalb des Diözesanverbandes tätig sind. Eine Wahl von hauptberuflichen Mitarbeitenden ist nicht möglich.
Von Zeile 26 bis 36 löschen:
65. (1) Mitglieder des Diözesanvorstands können im Falle der Verhinderung ihr Stimmrecht in der Diözesan- und Bundesversammlung an eine Vertretung delegieren. Die Vertretung muss Mitglied der DPSG und innerhalb des Diözesanverbands tätig sein. Eine Delegation an hauptberufliche Mitarbeitende ist nicht möglich.
Delegation muss in Textform erfolgen und der jeweiligen Versammlungsleitung vorgelegt werden. Sie gilt jeweils für eine Versammlung.
(2) Diözesandelegierte können im Falle der Verhinderung ihr Stimmrecht in der Bundesversammlung an eine Vertretung delegieren. Die Vertretung muss Mitglied der DPSG und innerhalb der Diözesanleitung tätig sein.
Diese Delegation muss in Textform erfolgen und der jeweiligen Versammlungsleitung vorgelegt werden. Sie gilt jeweils für eine Versammlung.
Von Zeile 42 bis 43 löschen:
die Mitglieder der Diözesanvorständejeweils drei Vertreter*innen (Mitglieder der Diözesanvorstände bzw. bei Vakanzen die
Nach Zeile 49 einfügen:
23. Mit beratender Stimme gehören zur Bundesversammlung:
- die Fachreferent*innen der Bundesleitung,
- die Beauftragten für Internationales,
- die*der Bundesgeschäftsführer*in,
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate,
- die hauptberuflichen Referent*innen der Bundesleitung,
- die Redakteur*innen der Verbandszeitschriften,
- die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e. V.,
- zwei Mitglieder des Vorstands der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg,
- die Vorsitzenden des Freunde und Förderer der DPSG e. V. – Bundesverband,
- die Abteilungsleiter*innen im Bundesamt Sankt Georg,
- ein*e Vertreter*in des Bundesvorstands des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und
- ein*e Vertreter*in des Rings deutscher Pfadfinder*innenverbände e. V. (rdp) in der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen des Bundesamt Sankt Georg e. V. bei Personalfragen über den Bundesvorstand.