Änderungen von A12NEU zu A12NEU2
Ursprüngliche Version: | A12NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.05.2025, 13:37 |
Neue Version: | A12NEU2 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 01.06.2025, 10:06 |
Titel:
Keine Änderungen
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 6 bis 9:
Die DPSG strebt auf ihrem Weg zur Klimaneutralität an, Treibhausgasemissionen bei den Aktivitäten des Verbandes zu vermeiden und nicht vermeidbare Emissionen bestmöglichmöglichst zu reduzierenvermeiden. Um nicht vermeidbarevermiedene Treibhausgasemissionen auszugleichen, werden Aktionen innerhalb des Verbands gefördert, die einen
Von Zeile 52 bis 57:
- Im Jahr 2028 werden mindestens 30% weniger Jahresemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 2026 durch die Bundesebene ausgestoßen. Die Emissionsreduktionsziele für die Bundesebene für die folgenden Jahre werden basierend auf den Ergebnissen der Bilanzierung des Jahres 2026 durch die Arbeitsgruppe ausgearbeitet und durch die Bundesleitung beschlossen.
- Für das Jahr 2028 wird der Bundesleitung von der Arbeitsgruppe eine Beschlussvorlage basierend auf der Bilanzierung des Referenzjahres 2026 mit einem verbindlichen Ziel für eine Emissionsreduktion vorgelegt. Die Arbeitsgruppe arbeitet auch Ziele für die folgenden Jahre aus. Die Bundesleitung entscheidet über die Höhe der Emissionsreduktionsziele.
Von Zeile 70 bis 71:
- Für nicht
vermeidbarevermiedene Emissionen und Emissionen, welche die Emissionsreduktionsziele überschreiten, soll anstelle einer
Von Zeile 76 bis 119 löschen:
6. Anhang:
Folgende Maßnahmen und Ideen der Projektgruppe werden empfohlen, um Vielfalt an Verpflichtungen und Anreizen zu schaffen:
- Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesebene für die Stämme
- Durch ein Zukunftsinvestitionsprogramm wird pfadfinderisch für nicht vermeidbare Emissionen Verantwortung getragen. Aus diesem Programm können Aktionen von Stämmen, Bezirken und Diözesanverbänden gefördert werden, die einen positiven Effekt auf Klima und Natur aufweisen oder Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang aufzeigen. Das Programm startet spätestens im Jahr 2028, es wird allerdings angestrebt, das Programm bereits 2027 zur Verfügung zu stellen.
- Für nicht vermeidbare Emissionen der Bundesebene wird ab 2028 eine vorab definierte CO2eq(-äquivalent)-Summe in das Zukunftsinvestitionsprogramm einbezahlt. Die Summe pro CO2eq beschließt die Bundesleitung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Klimaneutralität jährlich.
- Zusätzlich wird angestrebt, das Investitionsprogramm mit anderweitigen intern und extern verfügbaren finanziellen Mitteln aufzustocken.
- Bilanzierungsstrategie weiterer Ebenen
- Um einen Überblick über die relevantesten Posten der Treibhausgasemissionen von Stämmen zu bekommen, wird eine qualitative hochwertige, von der Arbeitsgruppe Klimaneutralität betreute Bilanzierung von 10 möglichst repräsentativen Stämmen im Jahr 2026 durchgeführt.
- Ein Tool zur Emissionsbilanzierung für Stämme, Bezirke und Diözesen wird von der Bundesebene bis Ende 2025 zur Verfügung gestellt. Es wird angestrebt, eine möglichst große Zahl an freiwilligen Gruppierungen zu finden, die eine Emissionsbilanzierung in den kommenden Jahren durchführen.
- Arbeitshilfen für Stämme
- Arbeitshilfen für Stämme werden von der Arbeitsgruppe Klimaneutralität erstellt und bis 2027 publiziert. Enthalten sollen sein: Ergebnisse der entscheidenden Posten in der Bilanzierung, passende Maßnahmenvorschläge für die unterschiedlichen Ebenen und Kommunikationsstrategien zur Arbeit mit Leiter*innenrunden, Kindern und Jugendlichen, Eltern und weiteren Akteur*innen.
- KlimaStamm-Programm für Stämme
- Das KlimaStamm-Programm bietet Stämmen die Möglichkeit, für Bemühungen zur Treibhausgasreduzierung ausgezeichnet werden. Dabei führt ein KlimaStamm eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen des Stammes durch, reduziert seine Treibhausgasemissionen und führt Aktionen durch, die einen positiven Einfluss auf Klima und Natur haben.
- Das KlimaStamm-Programm wird von der Arbeitsgruppe Klimaneutralität ausgearbeitet und startet spätestens 2028. Das Zukunftsinvestitionsprogramm soll dabei für die Finanzierung der Aktivitäten eine Grundlage bieten.
Änderungen können nicht dargestellt werden.