Christoph Nortmann:
Sind es heute (bei vollständiger Besetzung) 9 von 18 Stimmen, die eine Stammesversammlung beschlussfähig machen, so wären es nach dieser Satzungsänderung 11 von 22 Stimmen.
| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Diözesanversammlung DV Trier |
| Status: | Sonstiger Status (Vertagt auf nächste BV (von BV94)) |
| Eingereicht: | 21.04.2026, 22:51 |
Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich wahrzunehmen.
Sitzungen der Stammesrunde sollen mindestens zweimal im Jahr stattfinden.
Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die
Stammesrunde einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten
Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.
Diese Satzungsänderung dient dem Ziel, den Kindern und Jugendlichen, respektive den Gruppen, in einer voll besetzten Stammesversammlung wieder die Stimmenmehrheit zu sichern. In der aktuell gültigen Satzung ergibt sich bei vollständiger Besetzung eine Stimmenverteilung von 10 zu 8 zugunsten der Erwachsenen. Dadurch können die Interessen der Kinder und Jugendlichen selbst dann überstimmt werden, wenn sie geschlossen vertreten werden. Dies widerspricht dem Grundgedanken einer gleichwertigen Beteiligung aller Gruppen und dem Anspruch den sich die DPSG selbst gesetzt hat.
Eine Stimmenmehrheit für Kinder und Jugendliche stellt sicher, dass ihre Anliegen nicht nur angehört, sondern auch wirksam in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Sie fördert demokratische Kompetenzen, Verantwortungsbewusstsein und politisches Verständnis bereits in jungen Jahren und stärkt zugleich die Erfahrung, dass die eigene Meinung zählt und aktiver Einfluss auf gemeinschaftliche Entscheidungen möglich ist.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30