| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Diözesanversammlung DV Trier |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.04.2026, 22:51 |
A13_SÄ: Anpassung des Stimmenverhältnisses in voll besetzten Stammesversammlungen und Stammesrunden
Titel:
Die 94. Bundesversammlung möge beschließen:
- pro Stufe jeweils eine Vertretung der Leitungsteams der Wölflingsmeuten,
Jungpfadfinder*innentrupps, Pfaditrupps und Rover*innenrunden,
- je zweidrei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und
Roverstufe, die von den Mitgliedern ihrer jeweiligen Stufe gewählt werden,
- pro Stufe jeweils die*der Sprecher*in der Leitungsteams der
Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfaditrupps und
Rover*innenrunden und
Begründung der Antragsteller*innen:
Diese Satzungsänderung dient dem Ziel, den Kindern und Jugendlichen, respektive den Gruppen, in einer voll besetzten Stammesversammlung wieder die Stimmenmehrheit zu sichern. In der aktuell gültigen Satzung ergibt sich bei vollständiger Besetzung eine Stimmenverteilung von 10 zu 8 zugunsten der Erwachsenen. Dadurch können die Interessen der Kinder und Jugendlichen selbst dann überstimmt werden, wenn sie geschlossen vertreten werden. Dies widerspricht dem Grundgedanken einer gleichwertigen Beteiligung aller Gruppen und dem Anspruch den sich die DPSG selbst gesetzt hat.
Eine Stimmenmehrheit für Kinder und Jugendliche stellt sicher, dass ihre Anliegen nicht nur angehört, sondern auch wirksam in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Sie fördert demokratische Kompetenzen, Verantwortungsbewusstsein und politisches Verständnis bereits in jungen Jahren und stärkt zugleich die Erfahrung, dass die eigene Meinung zählt und aktiver Einfluss auf gemeinschaftliche Entscheidungen möglich ist.
Unterstützer*innen
- Valerian Laudi

Roverstufe und
Christoph Nortmann:
Sind es heute (bei vollständiger Besetzung) 9 von 18 Stimmen, die eine Stammesversammlung beschlussfähig machen, so wären es nach dieser Satzungsänderung 11 von 22 Stimmen.