| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Sebastian Becker (Bundesvorsitzender), Annkathrin Meyer (Bundesvorsitzende), Maximilian Strozyk (Bundeskurat), Cara-Milena Zaremba (Bundesstufenkuratin Pfadistufe), Hannah Rieger (Beauftragte Internationales), Jana Wendelken (Diözesanvorsitzende DV Fulda), Miriam Noske (Referentin Kinder- & Jugendschutz) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.04.2026, 22:51 |
A17: Aufarbeitung sexualisierter und spiritueller Gewalt in der DPSG: Leid anerkennen, Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten
Titel:
Die 94. Bundesversammlung möge beschließen:
Diese Position der 94. Bundesversammlung 2026 der Deutschen
Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg (DPSG) soll als verbindliche Grundlage dem
weiteren Aufarbeitungsprozess im Verband dienen.
Als Bundesverband und Diözesanverbände verpflichten wir uns, unser zukünftiges
Handeln in der DPSG und im Aufarbeitungsprozess anhand dieser Grundlage sowie
anhand der im Februar 2026 veröffentlichten Studie zur Aufarbeitung von
sexualisierter und spiritueller Gewalt in der DPSG auszurichten. Wir
verpflichten uns, uns und unser Handeln anhand dieser Positionierung sowie
anhand der Studie regelmäßig einerseits selbstkritisch zu reflektieren und
andererseits von außen kritisch bewerten zu lassen.
Als Bundesversammlung unterstützen wir den Bundesvorstand und den Bundesverband,
die den weiteren Aufarbeitungsprozess verantwortlich koordinieren und steuern.
Aufarbeitung sexualisierter und spiritueller
Gewalt in der DPSG: Leid anerkennen,
Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten
Die Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg blickt auf einen schmerzhaften,
aber notwendigen Prozess der Selbstreflexion.
Mit der Veröffentlichung des unabhängigen Forschungsberichts zur Aufarbeitung
sexualisierter und spiritueller Gewalt in der DPSG wurde sichtbar, was viele
Betroffene schon lange wussten: Auch in der DPSG wurden und werden Menschen
Betroffene von sexualisierter oder spiritueller Gewalt. Kinder, Jugendliche und
Erwachsene haben Leid erfahren, weil Täter (und Täterinnen) ihre Macht
missbraucht haben – und weil andere geschwiegen, weggesehen oder nicht
ausreichend geschützt haben.
Wir erkennen dieses Leid und dieses Unrecht an und hören auf die Stimmen der
Betroffenen. Das, was geschehen ist, lässt sich nicht ungeschehen machen. Wir
können, müssen und wollen dafür sorgen, dass sich die Strukturen, Haltungen und
Kulturen ändern, die solches Leid ermöglicht oder begünstigt haben. Pfadfinden
steht auch für Verantwortung, Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Diese Werte
verpflichten uns, Aufarbeitung als Wesensmerkmal verantwortungsvoller
Verbandskultur zu verstehen. Sie ist Ausdruck unseres Versprechens, für die
Würde des Menschen einzustehen.
Der Forschungsbericht zeigt deutlich, sexualisierte und spirituelle Gewalt waren
und sind Teil der Realität in der DPSG. Betroffene sind dabei vor allem junge
Menschen – die, die es eigentlich im Besonderen zu schützen gilt. Gewalt geschah
und geschieht überall im pfadfinderischen Leben und wurde durch strukturelle
Bedingungen, Machtverhältnisse, Gruppenmechanismen, Kulturen, Rituale und
Traditionen über Jahrzehnte begünstigt.
- ... Täter(innen)strategien wieGrooming in der DPSG häufig nicht als solche
erkannt werden. Täter (und Täterinnen) machen sich „unentbehrlich“ und
schaffen durch manipulative Strategien Abhängigkeiten, indem sie sich
gezielt Vertrauen zu Betroffenen und ihrem Umfeld aufbauen.
Grenzüberschreitendes Verhalten wird so schrittweise normalisiert und das
Schweigen der Betroffenen und ihres Umfeldes wird gesichert.
- ... asymmetrische „Beziehungen“ in der DPSG zu beobachten sind und zu
selten als problematisch bewertet werden. Insbesondere sexualisierte
„Beziehungen“ zwischen erwachsenen (meist männlichen) Leitern und
minderjährigen weiblichen Jugendlichen sind höchst problematisch aufgrund
von Alters-, Macht‑ und Entwicklungsgefällen.
- ... Alkohol eine erhebliche Rolle bei sexualisierter Gewalt in der DPSG
spielt. Viele Grenzverletzungen ereignen sich unter Alkoholeinfluss – auch
unter Beteiligung von Schutzbefohlenen. Der Konsum wird als Bestandteil
pfadfinderischer Gemeinschaft und Initiation tradiert, wodurch
Grenzüberschreitungen bagatellisiert und verschleiert werden.
- ... besonders auch sexualisiertePeergewalt in der DPSG als Kinder- und
Jugendverband zu beobachten ist. Solche Übergriffe spiegeln oft Macht‑ und
Statusauseinandersetzungen wider. Problematisch ist hierbei, dass sie
häufig als „Spaß“ verharmlost und nicht als Gewalt erkannt, oder
eingeordnet werden.
- ... Kulturen, Rituale und Traditionen in der DPSG in Teilen höchst
problematisch sind. Übergangsrituale sind prägend, können jedoch in
bestimmten Formen Grenzüberschreitungen normalisieren (z. B. Lagertaufen,
symbolische Prüfungen, Aufnahmerituale) und sexualisierte Gewalt nicht nur
begünstigen, sondern auch aktiv zum Teil von Kultur, Ritual und Tradition
werden lassen.
- ... spirituelle Gewalt auch in der DPSG zu beobachten ist. Sie ist durch
die missbräuchliche Verwendung religiöser Sprache oder geistlicher
Autorität zu beobachten und versucht dabei Abhängigkeit zu erzeugen oder
Unterordnung zu legitimieren.
- ... die föderalen Strukturen und Maßnahmen Schwächen zeigen, z. B. in
unklaren Zuständigkeiten, unterschiedlichen Regelungen und
Bearbeitungsweisen. Dies zeigt sich unter anderem durch- teilweise große Unterschiede bei der verlässlichen Umsetzung von
Präventions- und Interventionsstandards wie der Einsichtnahme von
Führungszeugnissen, Präventionsschulungen, Schutzkonzepten sowie
Anwendung der Ausschluss- und Interventionsordnung und - Überforderung von Leiter*innen bei Fragen und Situationen in den
Bereichen Pädagogik, Prävention und Intervention, u. a. wegen nicht
ausreichender Einarbeitung und Ausbildung.
- teilweise große Unterschiede bei der verlässlichen Umsetzung von
- ... familienähnliche StrukturenundHyperinklusion in der DPSG weit
verbreitet und normalisiert sind. Für viele fungiert die DPSG als
„Ersatzfamilie“ und als zentraler, teilweise einziger Lebensraum und
Identitätskern. Dieses Nähe- und Loyalitätsgefüge führt zu Tabuisierung
von Kritik, trägt zu Schweigekultur bei und erschwert Distanz,
Perspektivwechsel und externe Kontrolle.
- ... sich ein unkritisches Überhöhen und Idealisieren einzelner
„Lichtgestalten“ auf allen Ebenen zeigt, deren Verhalten jedoch selten
hinterfragt wird.
Sexualisierte Gewalt in der DPSG „passiert“ nicht zufällig. Sie ist Ausdruck
einer gewachsenen strukturellen Risikolage. Die DPSG wirkt nach außen stabil,
bietet nach innen jedoch bislang keinen verlässlichen Schutzraum. Die
Selbstbezeichnung „Erziehungsverband“ weckt pädagogisch professionelle
Erwartungen, die wir strukturell bisweilen jedoch nicht einlösen können.
Es gab sexualisierte Gewalt in der DPSG und es gibt sie. Ohne grundlegenden
Umbau wird es auch künftig sexualisierte Gewalt in der DPSG geben.
Insbesondere diese Erkenntnisse bilden den Ausgangspunkt für einen
tiefgreifenden strukturellen und kulturellen Wandel.
- Anerkennung und Gerechtigkeit für Betroffene: Das Leid der Betroffenen
steht im Mittelpunkt. Wir sehen Euer Leid und wir danken Euch für Euren
Mut, Eure Offenheit und Eure Kraft, zu sprechen. Wir verpflichten uns,
Euch zuzuhören und Eure Beteiligung strukturell zu verankern.
- Institutionelle Verantwortung: Aufarbeitung ist eine institutionelle
Aufgabe und bedarf unserer selbstkritischen Arbeit mit Impulsen externer
Fachstellen und Expert*innen. Als DPSG übernehmen wir Verantwortung für
unsere Strukturen, Kulturen und unser Leitungshandeln.
- Selbstkritische Spiritualität: Geistliche und spirituelle Begleitung ist
ein Angebot, kein Herrschaftsinstrument. Die spirituelle Dimension unseres
Verbandes darf nie zur Rechtfertigung von Machtmissbrauch dienen.
- Kultur des offenen Hinsehens und Lernens: Wir fördern Selbstkritik,
Feedback und Transparenz. Fehlerkultur ist Ausdruck von Stärke, nicht von
Schwäche.
Wir wollen und werden den Kinder- und Jugendschutz und dieAufarbeitung in der
DPSG betroffenengerechter gestalten. Dazu werden wir…
- ... institutionelle Aufarbeitung verstetigen. Das vom Bundesvorstand
eingerichtete Aufarbeitungsteam sowie das Aufarbeitungsteam kritisch
begleitenden Aufarbeitungsbeirat unterstützen wir, alle Mitglieder der
Bundesversammlung, aktiv und selbstkritisch bei der Gestaltung der
weiteren Aufarbeitungsarbeit im Verband und all unseren Untergliederungen.
Als Bundesverband und Diözesanverbände verpflichten wir uns zur
regelmäßigen Berichterstattung gegenüber Verband und Öffentlichkeit über
Schritte und Ergebnisse unserer weiteren Aufarbeitungsarbeit.
- ... Betroffene institutionell beteiligen und unterstützen. Auf den von der
Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen (UBSKM) entwickelten Standards der Betroffenenbeteiligung
soll unsere institutionelle Aufarbeitung bauen. Betroffene beteiligen wir
sowohl im Aufarbeitungsteam als auch im Aufarbeitungsbeirat strukturiert,
frei und geschützt. Das bereits etablierte Betroffenenforum wollen wir für
noch mehr Betroffene zu einem geschützten Raum für Austausch machen und
bauen wir entsprechend aus und um.
- ... Meldewege ausbauen und für Betroffene leichter zugänglich machen. Das
Angebot der unabhängigen, fachlichen Anlaufstellen wie bspw. die externen
Ansprechpersonen im Sinne der Interventionsordnung soll ausgebaut werden,
damit Betroffene und andere ausreichend professionelle Unterstützung und
Rat bei Anliegenklärung und -bearbeitung erfahren können.
- ... uns für Wege und Lösungen zur (historischen) Aufarbeitung sowie
Anerkennung von erfahrenem Leid im Kindes- und Jugendalter von
mittlerweile erwachsenen Betroffenen einsetzen. Dazu werden wir uns auch
in Gesellschaft, Politik und Kirche für betroffenengerechte finanzielle
Anerkennungs- und Unterstützungshilfen einsetzen.
Wir wollen und werdenuns undunser Leitungshandeln in der DPSG regelmäßig
kritisch reflektierenund dort anpassen, wo es Machtmissbrauch, insbesondere
sexualisierte und spirituelle Gewalt, begünstigt. Dazu werden wir…
- ... die gesamtverbandliche Ausbildung von Leiter*innen kritisch
reflektieren und weiterentwickeln. Bestehende Qualitätsstandards sollen
ausgebaut und zuverlässig umgesetzt werden, damit sich Leiter*innen im
Rahmen ihrer Leiter*innenausbildung gut und sicher auf ihre pädagogische
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorbereitet fühlen und Präventions-
und Interventionsstandards sicher anwenden können.
- ... Leiter*innen zur regelmäßigen kritischen Reflexion des eigenen
Leitungshandelns befähigen, besonders im Hinblick auf Kinder- und
Jugendschutz. Hierfür schaffen wir geeignete Rahmenbedingungen und
Weiterbildungsangebote. Dabei stärken wir gezielt ihre Sensibilität und
Kompetenzen im Umgang mit Themen wie Kultur, Macht, Grenzwahrung, Nähe und
Distanz.
- ... unsere Stämme bei der kritischen Reflexion ihrer Stammeskulturen, -
rituale und -traditionen fördern, insbesondere auch im Hinblick auf
Alkohol sowie Aufnahme- und Übergangsrituale.
Wir wollen und werden dieverbandlichen Schutzkonzepte mit einheitlichen und
verlässlichen Standards auf allen Ebenen ausbauen und weiterentwickeln. Dazu
werden wir…
- ... Vorstände und Leiter*innen für ihre Verantwortung sensibilisieren, die
sie im Bereich Kinder- und Jugendschutz haben. Wir unterstützen sie dabei,
dieser Verantwortung auch gerecht werden zu können.
- ... bestehende Ordnungen, Konzepte und Maßnahmen im Bereich Prävention,
Intervention und Ausschluss kritisch reflektieren und an den notwendigen
Stellen anpassen und erweitern.
- ... die Untergliederungen unterstützen, institutionelle Schutzkonzepte
einzuführen und zu etablieren, die bundesweit einheitlich und im Detail an
eigene Gegeben- und Besonderheiten angepasst sind.
Wir wollen und werden uns für strukturelle Reformen im Bereich Kinder- und
Jugendschutz in katholischer Kirche und Jugendpastoral weiter engagieren. Dazu
werden wir…
- ... uns für die Stärkung von Machtkritik, Partizipation und
Gleichberechtigung innerhalb dieser Strukturen einsetzen.
- ... uns für einheitlichere und an die Arbeit von Kinder- und
Jugendverbänden besser angepasste Präventions- und Interventionsstandards
einsetzen.
- ... uns für mehr und auf Augenhöhe stattfindender Kooperation zwischen
Kirche, Kinder- und Jugendverbänden, Fachstellen und
Betroffeneninitiativen einsetzen, um gemeinsam sichere (kirchliche) Räume
zu schaffen.
Aufarbeitung ist kein abgeschlossener Prozess. Sie ist ein fortwährender
Auftrag, der die DPSG maßgeblich prägen wird. Nur durch ehrliche Selbstkritik,
konsequente Umsetzung und aktive Beteiligung aller Ebenen kann neues Vertrauen
wachsen.
Aufarbeitung ist unbequem. Sie ist jedoch notwendig, um einen möglichst sicheren
Raum für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schaffen und die
Verantwortung für Vergangenes und Zukünftiges zu übernehmen – insbesondere in
Verantwortlichkeit gegenüber den Betroffenen.
Begründung der Antragsteller*innen:
Dieser Antrag ist Ergebnis eines langjährigen und intensiven Prozesses der Aufarbeitung und Selbstreflexion, der mit dem Beschluss der institutionellen Aufarbeitung von Machtmissbrauch in der DPSG durch die 87. Bundesversammlung 2020 begann. Seit Ende 2021 begleitet ein Beirat diese Aufarbeitung, der durch die 89. Bundesversammlung 2022 noch einmal per Beschluss legitimiert und beauftragt wurde. Zentrale Aufgabe des Bundesverbandes und des Beirats war zu diesem Zeitpunkt bis heute die Suche und Auswahl eines Forschungsteams inkl. Forschungsdesign, das sexualisierte und spirituelle Gewalt in der DPSG seit ihrer Gründung wissenschaftlich untersucht. Schließlich wurde 2023 ein Forschungsteam aus den Universitäten Marburg und Gießen ausgewählt und im weiteren Laufe des Jahres mit der Forschungsarbeit im Rahmen eines Kooperationsvertrages beauftragt. Im Frühjahr 2024 konnte das Forschungsteam und das Forschungsdesign bei einer Pressekonferenz vorgestellt werden und die Forschungsarbeit konnte beginnen. Im Februar 2026 endete die Forschungsarbeit schließlich und im Rahmen einer Pressekonferenz wurde die umfangreiche und unabhängige Studie zur Aufarbeitung sexualisierter und spiritueller Gewalt in der DPSG durch die Forschenden der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bundesvorstand hat dabei ein erstes ausführliches Statement gegeben, dass die Haltung und Ernsthaftigkeit des Bundesvorstandes in Bezug auf die Ergebnisse, vor allem aber die Anerkennung des Leides, zum zentralen Ziel hatte. Ein erster wichtiger Meilensteil im Aufarbeitungsprozess ist damit erreicht.
Bei der Anerkennung des Leids und der Sensibilisierung für die Ergebnisse der Studie allein darf es aber nicht bleiben. Mit dieser Positionierung wollen wir eine zentrale Grundlage für den weiteren institutionellen Aufarbeitungsprozess in der DPSG schaffen, an der sich die Arbeitsgruppen und Gremien, die sich mit der konkreten Gestaltung und Begleitung der weiteren Aufarbeitungsarbeit befassen werden, orientieren sollen. Wie diese Gruppen aussehen sollen und welche Aufgaben und Rollen diese haben sollen, hat der Bundesvorstand nach Beratung durch Bundesleitung und Aufarbeitungsbeirat und unter Hinzuziehung externer Fachexpertise von inmedio (Institut für Mediation, Beratung und Entwicklung) ausführlich erarbeitet. Konkret soll ein Aufarbeitungsteam als steuernde, strategische und den Prozess verantwortende Gruppe sowie ein neuer Aufarbeitungsbeirat als kontrollierende, den Prozess unabhängig und kritisch begleitende Gruppe eingerichtet werden. Letztere wird den bisherigen Beirat ersetzen. Bis zur 94. Bundesversammlung 2026 sollen erste Schritte zur Ausschreibung und Besetzung dieser Gruppen durch den Bundesvorstand erfolgt sein.

Iris Schwab:
"Beziehungen" unter diesen Umständen werden noch öfter als nicht problematisch bewertet, obwohl hier ebenfalls ein Alters- und Machtgefälle vorliegt und es sich ebenfalls um eine Leiter-Grüppling-Dissonanz handelt.
Sebastian Becker:
danke für deine Rückmeldung und Gedanken, die ich inhaltlich an und für sich teile. Für mich ist gerade die Frage, welchen Schwerpunkt wollen wir an dieser Stelle gerade setzen? Meiner Lesart nach geht es hier darum, ganz besonders hervorzuheben, dass sexualisierte "Beziehungen" zwischen Leitern und Minderjährigen wirklich höchst problematisch sind. Auch "Beziehungen" zwischen Leitern und 20-jährigen Rover*innen können das sein, sind aber trotzdem noch einmal unter anderen Gesichtspunkten (allein schon rein rechtlich) zu bewerten als solche mit minderjährigen Rover*innen.
Ich bin hier aber total bereit, darüber die Bundesversammlung entscheiden zu lassen, würde aber jetzt selbst nicht den Änderungsantrag stellen wollen, da ich mit der Formulierung zufrieden bin.